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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 160. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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möchten. Ich kann mich daher aus. voller Ueberzeugung nm. dem Separqtvotum des Abg. a. d. Winkel «»schließen. Secr. Richter: Ich muß allerdings bemerken, daß die Vorschriften, welche jetzt bestehen, um das Impfen allgemei ner zu .machen und wo möglich keine Kircher ungeimpst Heranwachsen zu lassen, wie die Erfahrung lehrt, nicht aus reichend gewesen sind. Es ist dabei nur auf das Disponiren -er Leitern abgesehen, u. das reichtnicht aus, ein direkter Zwang geht aus jenen Vorschriften nicht Hervor. Der Arzt kommt, wenn er die Aeltern dazu zu vermögen sucht, ihre Kinder im pfen zu lassen, oft in den Verdacht des Eigennutzes, und dies um so mehr, je eindringlicher seine Vorstellungen sind. Es scheint also wenigstens etwas Anderes noch hinzugefügt werden zu müssen, und ich halte daher den Vorschlag der Deputation, darauf zu sehen, daß jedes Kind bei der Aufnahme in die Schule einen Nachweis mit bringe, ob es geimpft sei, zweck mäßiger, als die Einrichtung, wiesle jetzt besteht. Es ist diese Einrichtung um so mehr ausführbar, da hie Schulzeit ein Jahr später als früher eintritt. Jetzt gehen die Kinder erst mit hem 6. Jahre zur Schule, bis dahin können die Aeltern selbige-füglich impfen lassen. Zwar ist erwähnt worden , es würde dadurch bei manch en Aeltern der Wunsch erfüllt werden, ihre Kinder so spät als möglich zur Schule gelangen zu lassen; die Deputation hat aber wohl einen Ausweg darin erkannt, daß der Lehrer, so scheint es mir, Nichts weiter zu thun haben soll, als den Impfschein zu verlangen, keineswegs, wenn der Impfschein nicht sofort beigebracht wird, die Verpflichtung oder die Erlaubniß hat, die Kinder von der Schule zurückzu weisen; es wird ihm obliegen, davon der Obrigkeit Anzeige zu machen, und diese dann die Aeltern dazu anzuhalten haben, die Kinder unverweilt impfen zu lassen. Die Staatsregie rung würde eine Frist zu bestimmen haben, binnen welcher dann die Impfung erfolgen müßte. Ich glaube, auf diese Weise würde weit leichter als jetzt der Zweck erreicht werden. Die jetzige Einrichtung, daß bei der ersten Vermischung junge Leute nachweisen sollen, ob sie geimpft sind, ist nicht ausrei chend. Nach der jetzigen Erfahrung ist dieser Nachweis un vollständig, man muß sich in der Regel auf Versicherungen verlassen, will man nicht eine Okularinspektion anstellen. Was den zweiten Antrag anlangt, so bin auch ich der Mei nung , daß es nützlich sei, wenn die hohe Staatsregierung er sucht würde, dafür Sorge zu tragen, daß die erforderliche Lymphe in besserer Qualität und in ausreichender Quantität herbeigeschafft würde, als es jetzt der Fall gewesen. Jmpfärzte haben ost die Klage zu vernehmen gegeben, daß es an guter Lymphe fehle; es ist sogar die Ansicht entstanden, daß dies ein Grund sei, warum die Impfung nicht die gewünschte Wirksamkeit gehabt habe. Ja es mag die Vermuthung nicht ungegründet sein, daß es in Sachsen keine ächte Lymphe mehr gebe. Jndeß glaube ich, ist der Sache nicht auf so um ständlichem Wege abzuhelfen, wie die Deputation befürchtet. Ich bin auch der Meinung, daß es einer eigenen Staatsan statt nicht bedürfe. Im Leipziger Kreise besteht eine sehr ein fache Einrichtung. Es befindet sich dort ein Chirurg, der sich seit vielen Jahren mit dem Jmpfgeschäft abgegeben, und es hat dessen Wirsamkeit auch Seiten der Staatsregierung Anerkennung gefunden. Derselbe hat zugleich darauf Bedacht genommen, immer Lymphe im Vorrath zu erhalten; ich weiß, daß er aus vielen Gegenden des Landes von Aerzten ist ausge sucht worden und sie mit Lymphe versorgt hat, man ist auch mit seinen Lieferungen zufrieden gewesen. Leicht scheint es da her, daß die Staatsregierung, sobald ein Antrag an sie gelangt, darauf Bedacht nehmen könne, in andern Kreisen eine ähn liche Einrichtung zu treffen. So wie das im Leipziger Kreise möglich gewesen, könnte es auch in andern Kreisen nicht schwer fallen, einen solchen Mann zu finden und dadurch dem Mangel abzuhelfen. Abg. S ach ß e: Ich - erlaube mir nur eine Ansicht zu be richtigen, als ob der Antrag der Deputation ausreichend sei, wenn namlicH diejenigen Kinder in der Schule nicht ausge nommen werden, welche nicht geimpft wären. Der Abgeord nete meint, der Schulmeister habe sie nicht anzunehmen und die Obrigkeit alsdann das Nöthige zu verfügen. Die Obrig keit kann aber nur dem nachgehen, was das Gesetz verordnet: - es soll Jeder ermahnt werden, seine Kinder impfen zu lassen; weiter geht das Befugniß der Obrigkeit nicht, soll es weiter gehen, so muß erst am Wege der Verordnung eine Bestim mung erfolgen, daß Derjenige, welcher seine Kinder nicht im pfen laßt, mittelst Strafandrohung dazu angehalten wird! So lange das tticht ausgedrückt wird, ist mit dem Antrag der Deputation der Sache nicht geholfen. Secr. Richter: Ich erlaube mir nur kurz zu be merken, wie ich keineswegs erklärt habe, daß ein Antrag nicht an die hohe Staatsregierung gelangen solle, ich habe nur be zeichnen wollen, daß das, was die Majorität der Deputa tion vorgeschlagen hat, nicht ganz unrichtig sei, daß, wenn bei Aufnahme der Kinder in die Schule ein Zeugniß verlangt wird, mir die Absicht besser erreichbar scheint, als auf dem jetzt eingeschlagenen Wege. Abg. v. Schröder: Auch ich muß mich dem Separat votum des Hrn. Referenten anschließen. Mir sind die Unzu träglichkeiten, die mit dem Jmpfgeschäfte verbunden sind, voll kommen -und genau bekannt. Ich will die für das Separat votum sprechenden Gründe, welche bereits von andern Abgg. angeführt worden sind, nicht wiederholen, sondern erlaube mir nur noch auf den Umstand aufmerksam zu machen, daß man schon vor mehreren Jahren von Seiten der hohen Staats regierung der Ueberzeugung gewesen ist, daß die Lymphe, die wir jetzt inSachsen haben, nicht mehrdas leistet, was sie leisten soll. Mir ist genau bekannt, daß deshalb von der hohen Staatsregie rung die Lymphe aus England verschrieben und unter die Aerzte im. Lande vertheilt worden ist. Man hat aber gehört, daß dis Erfahrungen mit dieser Lymphe nicht besonders ausge fallen sind, jedoch wahrscheinlich nur aus dem Grunde, weilsie natürlich yur in-Glastaftln aus England hierher versandt wor den ist. Wenn daher eine Einrichtung getroffen würde, wo-
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