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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 230. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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mit eingreift, also nachtheilig auf den Äerpsiichtettn'MMN muß, das. ist wohl ohne Zweifel. Daher erkläre ich mich für den Gesetzentwurf, obgleich ich nicht verkenne, daß durch die allgemeinere Fassung des jetzt bestehenden Gesetzes wohl Fälle der Art wenig, vielleicht gar nicht vorgekommen sind, die letzt Vorkommen können, wenn der Verurtheilte die 6 Monate Ge- sängnißstrafe übersteht, und da er dies im Voraus weiß. Secr. Hartz: Nur noch ein einziges Wort zur Wider legung. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß es keine Summe und keinen äußeren Bortheil auf der Welt giebt, der gegen den Gedanken in Frage kommen könnte, auf eine unbestimmte Zeit, vielleicht auf Lebenszeit sich der Freiheit beraubt zu se hen, aber das müssen wir gestehen, daß'die Summe'nicht zu groß zu sein braucht, die eine gemeine Seele einer Freiheits beraubung von 6 Moncften gleichzusetzen pflegt. Ist dieser Satz richtig, so gefährden wir den Rechtsschutz, der so oft in der Kammer als der höchste Zweck des Staats angegeben wor den ist, wenn die Sache so stehen bleibt- wie sie der Gesetz entwurf enthält. Es wird dadurch das traurige Bekenntniß abgelegt, daß der Staat keine Mittel habe, dem, dessen Recht benachtheiligt wird, zu seinem Rechte zu verhelfen, wenn beharrliche Bosheit sich dem entgegensetzt. Vicepräsident 0. Deutrich: Ich muß nochmals erwäh nen, daß der Staat niH)t solche Mittel anwenden kann, die in keinem Verhältnisse zur Sache stehen. Daß der Staat Mittel habe, ja das ist gewiß; er kann dm Verpflichteten mit dem Tode, bedrohen, ihn martern lasten; aber es fragt sich immer: stehen diese Mittel im Verhältniß zur Sache? Da glaube ich nun, kann der Satz nicht so im Allgemeinen "hingestellt werden, daß der Staat Mittel habe, und daß er sie anwenden müsse; Mittel hat er wohl, die Tortur war auch ein Mittel; es kommt aber nur darauf an, daß sie in ein Verhälim'ß zur Sache und zu der Per sönlichkeit gebracht werden. Staatsminister v. Könne ritz: Der Antragsteller scheint sich den Fall anders zu denken; denn er sagt in seiner letzten Aeu- ßerung, es würde Menschen von niedriger Gesinnung genug ge ben, die um einer bedeutenden Summe willen sich gern sechs Mo nate lang ins Gefangniß setzen ließen. Nun ist das hier aber gar nicht der Fall, denn kann'die Summe angegeben oder der Gegen stand abgeschätzt werden, so braucht dies nur ausgemittelt zu werden, und es wird dem Berechtigten zu seinem Rechte gewiß zu verhelfen sein. Der Antrag des Herrn Secretair würde aber dahin führen, daß nun auch der obsiegende Theil sein Müthchen an dem Verpflichteten kühlen könnte. ! Referent Bürgermeister Wehner: Ich habe in der Haupt sache nicht viel mehr zu sagen, da über den Antrag schon hinläng lich gesprochen worden ist. Nur so viel erlaube ich mir zu bemer ken, daß Derjenige, der die Entschädigung zu fordern hat, sich auch den zweiten Satz unter db. Vorbehalten kann. Ferner muß hier nicht aus den Augen gelassen werben, daß bei einer Verhaf tung die Uebel, die mit derselben verbunden sind, nicht bloß den Verhafteten treffen, sondern auch dessen Angehörige, und daß man diesen, wenn man aus bloßem Rechtsgefühl eine Verhaftung ver hängt, emUnrecht zufügt. Esistgeäußertworden, der Staat hübe kein Recht, Jemandem ein Mittel zu entziehen, was zu Erlangung des Rechts diene, sondern Demjenigen, der Recht hätle, müßte auch dazu verhülfen werden. Ich weiß nicht, ob wir nicht dadurch in Wi derspruch mit uns selbst gerathen würden. In den frühem Be stimmungen hält man es,für hart, wenn Jemandem nothwendi- ges Gerathe und Sachen weggenommen werden sollten; cs scheint aber das Eine wie das Andere, wenn eine Harre daraus rytsplin- I gen soll, in gleichem Verhältnisse zu stehen. Was nun die Kosten anlangt, so ist die Deputation im Einverständniß mit der Re gierung der Meinung, daß, wie bisher, es auch künftig der Fall 'sein würde, daß nämlich, wenn in Cwilsachen aufGefängniß- strafe erkannt wurde, und der in Haft Gehaltene Nichts hatte, dann die Gerichten die Kosten übertragen müssen. Es würde also in dieser Beziehung nichts Neues geschehen, sondern beim Alten bleiben. Präsident: Die zweite Erweiterung, welche die Depu tation beantragt, ist wohl nicht zur Fragstellung zu bringen; die erste Bemerkung aber, daß auf der Zeile 8. im zweiten Satze hinter dem Worte „ Schadenersatz " noch die Worte: „wegen des entzogenen Rechts" eingeschaltet werden sollen, darüber habe ich die Kammer zu fragen: Ob sie damit einverstanden sei? Wird einstimmig bejaht. Bürgermeister Ritterstadt: Ich würde nun glauben, daß es zweckmäßig sei, auch die Frage zu^ntscheiden, über wel che die Deputation unter sich nicht einig geworden ist. Denn sollte in Zukunft der angezogene Fall eintreten, so wäre es unan genehm, wenn über diesen Nebenpunct noch große Weiterungen entstehen sollten. Ich würde daher daraus antragen , daß auch über diesen Punct eine Frage gestellt würde, und die Kammer sich sntscheioe, wie sie diese Bestimmung verstanden wissen wolle. v. Carlo witz: In der Arußerung deS Sprechers hinter mir (Nitterstädt). liegt eine Provokation an die Minorität,'einen wirklichen Antrag zu stellen. Das soll denn auch von mir geschehen. Ich habe mich zur Zeit eines solchen enthalten, weil ich annehmen durfte, der Gefängnißzwang in den Fällen, von denen die Paragraphe spricht, werde nur s-lten in Anwen dung kommen, weil ich also glauben mußte, die gestellte Frage, um welche es sich handelt, sei, wenn auch nicht un nütz, doch aber nicht eben sehr erheblich. So würde denn die Sache sich folgendermaßen gestaltet haben. Da die Kammer sich keine Erläuterung über die Worte: „öffentliche Kosten" erlaubt, so würde die Staatsregierung ihrer Ansicht zufolge das betreffende Gericht emtretenden Falls zu Bezahlung der Kosten angehalten haben. Das Gericht würde sich in derNe- gel dabei beruhigt haben. Wäre der Fall aber zu oft vorge kommen, realisirte sich die Befürchtung, welche Herr Secr. Hartz über die Häufung der Fälle ausgesprochen Hal, nun so würde den Becheillgten unbenommen bleiben, sich an die Ständeversammlung mit der Bitte um eine Aenderung der Auslegung jener Worte zu wenden. - Dann wäre es an der Zeit gewesen, die Gründe, welche die Minorität der Deputa tion jetzt hargethan hat, geltend zu machen und nun auf Er-
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