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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 230. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Position nach und nach durch Abßerben der Perzipienten ganz erlösche. Secr. v. Zedtwitz: Mit dem Anträge der Deputation könnte ich mich nicht vereinigen. So viel ich mich erinnere, sind solche Unterstützungen in außerordentlichen Fällen gege ben worden, wenn z. B. Einer der Diener bei Krankheit und großem Unvermögen nicht im Stande gewesen ist, eine Reise in. das Bad zu unternehmen, oder bei einem Sterbefalle, wenn die Wittwe kaum wußte, wie sie den Verstorbenen unter die Erde bringen sollte. Solche dringende Fälle können wohl vorkommen, und wenn bei andern Ministerien diese Position nicht zu finden ist, so fetze ich voraus, daß sie dieselbe nicht gebraucht haben. Namentlich ist das auch wirklich der Fall bei dem Ministerium der Justiz und dem Ministerium des In nern. Da sind noch einige besondere Kassen vorhanden, wo raus zeither dergleichen Unterstützungen gegeben worden sind. Ich sollte daher wohl glauben, es würde gut sein, wenn man die hier gestellte Position bewilligte. So sparsam wie mög lich wird übrigens gewiß damit verfahren, denn es kann ja nie ohne Zustimmung des Hrn. Staatsministers eine Bewilli gung geschehen, und da geht ihr sicher eine genaue Untersuchung voraus. Referent v. Deutlich: Ich muß bemerken, daß bei dem Kriegsministerium und den andern Ministerien kein Fonds der Art vorhanden ist, und was den Beamten des einen De partements recht ist, würde auch für die andern billig sein. Darüber aber, daß der Fonds, welcher für diese Art der Un terstützungen bestimmt war, wegfallen soll, hat das Mini sterium schon entschieden, nur ist eine andere Summe vor handen, die nicht zu solchen Zwecken verwendet wird, die der Herr Secretair erwähnt. Es sind gewisse Sätze, welche ver möge eines Spezialreskripts von 1785 zur Steuer-Wittwen- und Waisenkasse abgegeben werden. Daher glaubt man, daß diese Position nicht hierher gehöre. Uebrigens ist dem Mini sterium unbenommen, in das Kapitel „Insgemein" auch solche Unterstützungen aufzunehmen, wo die Noth so dringend ist, daß es nothwendig wird, daß die oberste Behörde sofort Erwas thue, um diese zu mildern. Da freilich die Beamten von den übrigen Ministerien auch solche Ansprüche machen möchten, so glaubte man um der Concurrenz halber gleichmä ßig verfahren zu müssen. Secr. v. Zedtwitz: Ich habe keinen Antrag gestellt, sondern mich bloß negativ geäußert. Wenn der Hr. Referent die Auskunft giebt, daß aus dem Kapitel „Insgemein" der gleichen Aushülfen verabreicht werden können, so kann ich ge gen den Wegfall der Position kein Bedenken haben. Staatsminister v. Ze schau: Das Ministerium ist in gewisser Beziehung dem Anträge der geehrten Deputation schon durch die am letzten Landtage abgegebene Erklärung entgegen gekommen. Diese verschiedenen zur Unterstützung bestimm ten Summen betrugen noch damals 1200 Thlr., welchem monatlichen Almosen ausgegeben wurden, 343 Thlr. an dem Druck und Papier von B. G. Leubne r in Dresden. sogenannten Subsidienfonds nach einer alten Bestimmung, welche in dem Kammerreglement enthalten ist, 50 Thlr. Be- nefi'zium für die Steuer-Wittwen- und Waisenkassen, und 87 Thlr. 12 Gr. sogenannte Leih- und Stipendiengelder. Diese Summen sind herabgegangen bis auf1058Thlr. 12Gr., weil keine neue Bewilligung auf die gedachten 1200 Thlr. erfolgte, sondern nur die zugesicherten Almosen den damaligen Empfängern fortgezahlt worden sind. Die Subsidien werden in Fällen dringenden Bedarfs an Nachgelassene ehemaliger Subalternen oder sonstige Arme gezahlt. Zur Zahlung der Summe von 50 und 87 Lhlr. 12 Gr. ist aber die Staatsre gierung in Folge früher ertheilter Zusicherungen verbunden. Uebrigens ist schon früher geäußert worden, daß es an sich kein Bedenken haben könne, solche Almosen in Wegfall zu bringen, daß es aber nicht zweckmäßig geschienen habe, solche jahrelange Verabreichungen mit einem Male aufhören zu las sen. Gegen den Antrag läßt sich aber in jedem Falle erinnern, daß sich zwei Posten darunter befinden, welche nicht transito risch sein können, nämlich die von 50 Thlr. und 87 Lhlr. 12 Gr. Es würde daher wohl, da vom Hrn. Referenten an gedeutet zu sein scheint, daß die Deputation ihren Antrag dar auf nicht erstreckt wissen wollte, vom Hrn. Präsidenten auf diese beiden Sportelpositionen eine besondere Frage zu stellen sein. Es sind dies Zahlungen, welche das Ministerium von dem ehemaligen Obersteuercollegium übernahm; sie gründen sich auf landesherrliche Zusicherungen, die ganz gültig sind. Referent v. Deutrich: Die Deputation hielt es für an gemessen, daß diese Position künftig hier ganz in Wegfall käme. Was die 50 Thlr. und 87 Lhlr. 12 Gr. anlangt, so glaubte man, daß diese Posten in den Pensionsfonds gehörten oder wenigstens unter das Kapitel „Insgemein" ausgenom men werden könnten. Ich habe es jedoch der Kammer ganz zu überlassen, deshalb Beschluß, zu nehmen. Präsident: Ich weiß nicht, ob die Deputation es so annimmt, wie der Herr Staatsminister es vorgeschlagen hat, sonst würde ich nach der mir vorhin gemachten Erinnerung zuerst auf den Vorschlag der Deputation die Frage richten. v. Polenz: Ich glaube, wir könnten es so annehmen, wie der Hr. Staatsminister bemerkt hat. Die Deputation war selbst über diese beiden Sätze zweifelhaft. v. Crusius: Ich trete der Ansicht ganz bei. Referent v, Deutrich: Ich würde auch beitreten, und also würde die Frage sein: yb diese Summe bewilligt werde, jedoch so, daß 137 Thlr. 12^ Gr. etatmäßig zu bewilligen wä ren und das Uebrige transitorisch. Präsident: Ich würde fragen: Ob die Kammer jedoch normalmäßig 137 Thlr. 12 Gr Staatsminister v. Zesch au: Es würden 921 Lhlr. tran sitorisch und 137 Thlr. 12 Gr. normalmäßig zu bewilligen sein. Präsident fragt: Ob die Kammer 921 Lhlr. transito risch und 137 Thlr. 12 Gr. normalmäßig bewilligen wolle? Einstimmig bewilligt. (Beschluß folgt.) —— Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel. -
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