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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 234. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. 234. Dresden, am 26. August. 1837. Hundert zwei und dreißigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 28. Juli 1837. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Berathung über denbesondern Thell des Crimi- ualgefetzbuchs. (VIH. Kapitel: Von Verletzungder Ehrerbietung gegen die Religion. Art. 178. —182. — IX. Kapitel: Von Verletzungen der Ehre. Art. 183. —193.) — Eröffnung deS Vorsitzenden, die Schrift auf das allerhöchste Dekret über verschiedene ständische Anträge betreffend. — Beurlaubung.— Abg. Puttrich: Dem stellvertretenden Präsidenten wird bekannt sein, daß ich bereits vor 10 Lagen um Urlaub nach gesucht habe, und mir damals schon erwiedert wurde, daß die Zahl der Mitglieder jetzt schwach sei, und ich daher vor der Hand mit meinem Gesuche anstehen müsse. Ich wHrde daher doch bitten, der Kammer dieses vorzustellen, da ich wegen dringender Geschäfte, wegen einer Berainungssache zu Hause in. Anspruch genommen werde. Stellvertretender Präsident: Den Umstand muß ich bezeugen, daß der Abgeordnete Puttrich früher, zu der von ihm angegebenen Zeil, auf meine Aeußerung, daß es bedenklich falle, jetzt Urlaub zu ertheilen, sich entschlossen hat, sein Ge such zu verschieben; doch haben andere Abgeordnete gleiches Recht, und ich schlage, wie gesagt, vor, diese Frage am Schluß der Sitzung vorzunehmen, um sehen zu können, wie viel Mit glieder da sind und in der heutigen Sitzung sich eingcfunden haben. Ist die Kammer damit einverstanden? Einstim mig Ja! Es wird nun zur Tagesordnung übergegangen, und zwar zur Fortsetzung der Berathung über den speziellen Theil des Criminalgesetzbuchs. Referent 0. v. Mayer trägt Art. 178. (s. dens. in Nr. 50. d. Bl. S. 689. Sp. 1. am Ende) vor und bemerkt: DieDe- putation hat hier nur eine kleine Aenderung gemacht. Sie wünscht nicht, daß gesagt werde: „Wer die der Religion schul dige Ehrerbietung durch öffentlich ausgestoßene Gotteslästerun gen verletzt," sondern „durch Gotteslästerungen öf fentlich." Der Grund dafür bezieht sich darauf, daß man Gotteslästerungen nicht bloß mündlich, sondern auch schriftlich verüben kann, auf Letzteres aber der Ausdruck: „ausstoßen" nicht zu paffen scheint. Die I. Kammer hat sich diese Fassung bereits angeeignet, im Uebrigen aber ist der Artikel von ihr un verändert angenommen worden. Stellvertretender Präsident: Wenn sich Niemand wei ter erhebt, so frage ich die Kammer: Ob sie die von unserer Deputation vorgeschlagene Fassung des Art. 178. annehmen wolle? Wird einstimmig bejaht. Ebenso wird der Art. 179., welcher von „Störung gottes dienstlicher Handlungen" spricht, von der Kammer unverän dert einstimmig angenommen. Referent 0. v. Mayer: Den Artikel 180. hat die 1. Kam mer unverändert angenommen. In dem neuen Gutachten sagt die Deputation Folgendes: Um die Rohheit der Gesinnungs- und Handlungsweise nach der verschiedenen Individualität der Verbrecher angemesse ner zu treffen, hat die Deputation sich nunmehr entschlossen, ne ben ihrem frühem Vorschläge, der bis zu einem Jahre steigenden Gefängnißstrafe noch im höher« Grade Arbeitshaus strafe in glei cher Steigerung, und demgemäß folgende neue Fassung vorzu schlagen: „mit Gefängniß oder Arbeitöhauöstrafe bis zu einem Jahre." Stellvertretender Präsident: Ich frage die Kammer: Ob sie diese Fassung genehmige? Wird einstimmig ge nehmigt. Art. 181. wird ebenfalls nach Fassung der Deputation, welche mit dem Beschlüsse der ersten Kammer (vgl. Nr. 50. d. Bl. S. 692. Sp. 1.) zusammentrifft und Namens der Re gierung vom Staatsminister v. Könneritz ausdrücklich ge billigt wird, inglekchen Art. 182. unverändert nach dem Gesetz entwurfs einstimmig angenommen. Mangelangtnunmehrzum IX.Kapitel: „Bon Ver letzungen der Ehre." Stellvertretender Präsident stellt die Frage: Ob Je mand über das IX. Kapitel im Allgemeinen zu sprechen wün sche? Niemand erklärt sich, das Wort nehmen zu wollen, weshalb auf die spezielle Berathung übergegangen wird. Art. 183. lautet: „Wer fäschlicher Weise einem Andern ein Verbrechen, oder eine Handlung, welche ihn in den Augen seiner Mitbürger ysr- abzusetzen geeignet ist, durch mündliche oder schriftliche Aeuße- rungen oder auf andere Art beimißl, ist mit Gefängniß vo kl ein em b) bis zu sechs Monaten oder, in sofern die Strafe sechs Wochen Gefängniß nicht übersteigt, mir verhältnißmäßi- ger Geldbuße, oder Arbeitshaus von drei Monaten bis zu zwei Jahren ü) zu bestrafen. Geschieht die Verleumdung in der Art. 186. bezeichneten Absicht, so treten die dort bestimmten Strafen ein." Referent v. v. Mayer: Im ersten Berichte hat.die Depu tation für diesen Artikel folgende Fassung vorgeschlagen: „Wer fälschlicher Weise einem Andern ein Verbrechen, oder eine Handlung, welche ihn in dm Augen seiner Mitbürger her-
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