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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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über die Verhandlungen des Landtags. 17O. Dr-Sd-n, am 1». L«ni. 1837. Neun und siebenzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 3. Juni 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 1. Deputation, das Dekret und den Entwurf einer neuen Krcistagsordnung betreffend. — Beson dere Berathung über §. 4. Staatsminister v. Linde na u: Auf die Bemerkung, daß die Bestimmung der Z. 31. des Gesetzentwurfs demselben Bor wurf unterliegen könne, der dem Deputations-Antrag gemacht wurde, habe ich zu erwiedem, daß eine wesentliche Verschieden heit beider Bestimmungen, darin vorhanden ist, daß §. 31. der neuen und §. 7. der alten Kreistagsordnung identisch sind, wah rend dagegen der Deputations-Antrag den neuen Begriff der Abgabenerhebung zu öffentlichem Westen eingeführt wissen will. Wird hie von der Staatsregierung vorgeschlagene Bestimmung angenommen, so wird sich diese verpflichtet glauben, diese Art von Kreisabgaben möglichst zu beschränken und nur dann zu ge statten, wenn ein wirklich notwendiger und wohlthatigerZweck damit erreicht werden kann. Denn es würde, wie bereits von dem Stellvertreter bemerkt wurde, durch eine solche neue Abga- ÄenVtrwchigrmZ die unerwünschte Erscheinung eines dritten Budgets herbeigeführt werden. Jetzt haben wir deren zwei: das Staatsbudget und das Communalbudjet, zu denen dasKrersbud- jet hinzukommen und damit für alle Einwohner eines Kreises eine Abgabenvermehrung bezwecken würde. Auch glaube ich es nicht unbemerkt lassen zu dürfen, daß durch dis von ver Depu tation beantragte Fassung die Staatsregierung wohl weniger, als die allgemeinen Stände, benachtheiligt sein würde, indem Ersterer die Genehmigung Vorbehalten ist, während dagegen durch eine Uebereinstimmung von Kreisstanden und Regierung wohl Manches abgemacht werden könnte, was dem Wirkungs kreise der ständischen Kammern angehört. Bürgermeister Ritterstädt: Jchhabe nur mit Wenigem darauf aufmerksam machen wollen, daß bei Ausführung der vorliegenden Bestimmung wohl schwerlich es die Gefahr haben möchte, welche man davon-zu fürchten scheint. Ich glaube, daß eine doppelte Sicherstellung gegen diese Gefahr vorhanden sei. Sollte man nämlich fürchten, daß, wenn die Bestimmung Annahme findet, von den Kreisstanden Einrichtungen getroffen werden könnten, die nicht nothwendig wären, und die, indem sie Abgaben dazu erhoben, bisweilen den Staatsemrichtungen hindernd in den Weg treten könnten; so wäre die erste Siche rung gegen diese Gefahr in der Bewilligung der Staatsregie rung zu suchen, welche allemal Vorbehalten bleibt. Eine zweite wird aber auch in der Handlungsweise der Kreisstände selbst liegen; denn wäre eine Einrichtung im Staate schon vorhanden, die eine neue entbehrlich machte, so würden die Kreisstände sich nicht entschließen, dergleichen neue Anstalten -u errichten, wäh rend sie verbundenwaren, zu den allgemeinen Anstalten beizutra gen. Ich glaube, daß nur von solchen Anstalten die Rede sein könne, welche der Staat nicht besitzt, und bei denen man vor aussetzen könnte, daß sie insofern dem Interesse des Kreises da durch näher gebracht würden, daß sie ihm allein «»gehören, wo alsdann eine kräftige Unterstützung von Seiten des Kreises statt- sinden würde. Staatsmimster v. Könneritz: Es kommt gegenwärtig nur darauf an, im Allgemeinen das Prinzip auszusprechen, wie schädlich eine zu große Ausdehnung des Befugnisses, Kreisabga ben auszuschreiben, der allgemeinen Landesbewilligung werden könne. Wenn die einzelnen Kreisstande schon selbst Abgaben auf die Kreisunterthanen gelegt haben, so werden die allgemei nen Stände leicht in den Fall kommen können, die Bewilligung eines Postulats für allgemeine Landcsanstalten zu versagen, ent weder weil dieUnterthanen einzelner Kreise schon durch dieKreis- abgaben stark angezogen sind/oder weil dieser oder jener KreiS dabei nicht gleichmäßig mtsrrssirt wäre; indem sie dann sagen würden, es sei Sache.der Kmsstäude, .da die Summe des Postulats zur Unterstützung des einen Kreises gereicht und den andern nicht gleichmäßig trifft. Ich erwähne z. B die Landbe schälanstalt, wo nicht alle Kreise gleichmäßig betheiligt sind, ferner Unterstützungen für gewerbliche Untemchmungen, welche nicht allen Kreisen zu Gute gehen. Referent Prinz Johann: Dis Ansicht der Deputation ist nicht auf so eine Wirksamkeit der Kreisstände gegangen, wie diese in Bakern stattsindet, sie will nur auch hierdurch das In teresse an dem Institute wecken. Prasident: Ich würde nun zur Fragstellung übergehen. Das Deputations-Gutachten hat vorhin einer kleinen Re daktionsbemerkung unterlegen, und zwar sollen auf der. 3. Zeile die Worte „diese Anlagen" noch hinzugefügt werden und auf der 5, Zeile soll statt der Worte „diese Anlagen": „dieselben" gesetzt werden. Ich frage: Mb die Kammer den von der Deputa tion vorgeschlagLnen Zusatz mit der jetzt angegebenen Veränderung anzunehmen gemeint fei ? Wird von 30gegen 4 Stimmen am genommen. Im Deputations-Berichte heißt es nun weiter: Den Oberlausitzer Provinzialständen steht nach §. 48. des Parlikularvertrages die Verwaltung gewisser ständischer Stif-
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