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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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habe di-sr noch zu vetthejdiaen, und zuerst auf den, daß Nichts Stände bekanntlich sie für eine verfassungswidrige erklärt und auf das dringendste deren Wegfall beantragt hatten. Dies Wenige wird genügen, um zu ermessen, daß ich meiner Seils die alte Fahne nicht verlassen habe. - Referent Prinz Johann: Das Deputations-Gutachten ist mit so vielem Scharfsinn beleuchtet, ja mit so vieler Schärfe der Kritik betrachtet worden, daß ich nicht umhin kann, meine Zustimmung zu diesem Gutachten etwas zu motiviren. Man hat zunächst vom constitutionellen Prinzip gesprochen und ge sagt, es sei in einem constitutionellen Staate nothwendig, die Theilung der Gewalt festzuhalten. Erlauben Sie, meine Her ren, meine Ueberzeugung aussprechen zu dürfen. Nicht die Vermischung der Gewalten scheint Mir die Klippe eines konsti tutionellen Staates auszumachen, sondern Vie haarscharfe Spaltung. Bedenklich kann es vielleicht scheinen, daß den Korporationen, welche die Controle führen, eine solche Eintei lung zugewiesen wird. Die Kreisstände sind aber eine ganz andere Korporation und stehen in einem ganz anderen Ver hältnisse gegen die Negierung. Man hat ferner auf die'Gefahr aufmerksam gemacht, die In der Eheilnahme der Kreisstände an Ernennung der Amtshauptleute entstehen soll. Diese Ge fahr, glaube ich, ist nicht anzunehmen, denn in derThat scheint mir das ihnen eingeräumte Recht von sehrgeringer Bedeutung. Bei allen Ernennungen, wo von einer Seite vorzuschlagen, von der andern Seite zu bestimmen ist, ist ohnstreitig das Vorschlagsrecht das wichtigste. Derjenige, der vorschlägt, hat immer die erste Wahl, und kann die Wahl wohl mindestens dahin leiten, daß solche auf kein ihm unangenehmes Subjekt falle. Erlauben Sie, meineHerren, mich hier auf meine Erfah rung zu berufen, da sie gerade in der Sphäre votkommt, wo ich zu wirken habe. Es ist die bei dem Communalgardeninstitut; hier findet eine ähnliche Vorschlagsmodalität in Bezug auf.die Commandantenwahl statt. Der Ausschuß schlägt nämlich drei Kandidaten vor, und ich muß annehmen, daß derselbe es stets in der Hand hat, auf wen er die Wahl leiten will. Es scheint mir daher das Recht der Ernennung ein viel geringeres zu sein, als wenn die Regierung die Auswahl hätte. Werden ihr drei Kandidaten vorgeschlagen, so muß sie nothgedrungen einen / nehmen, der vielleicht nicht so geeignet für die Stelle ist; um gekehrt ist dies nicht der Fall. Es handelt sich hier nicht um das Recht der Ernennung, sondern daß unter mehreren Subjekten das tauglichste gewählt werde. Kann man die Kreisstände nicht für unfehlbar halten, so halte ich auch nicht die Regierung für unfehlbar. Es ist möglich, daß von der Regierung ein besseres Subjekt gewählt wird. Es ist aber auch ebeq so möglich, daß durch die Wahl der Kreisstände ein besseres getroffen wird. Ich kann daher das Recht der Ernennung nicht so groß finden. Was endlich die Stellung der Amtshauptleute den Obrig keiten gegenüber anlangt, so kann das wohl nicht von Einfluß sein, daß unter drei Kandidaten einer einmal eine Stimme von dem Stadtrath erhält. So viel zur Vertheidigung des Deputations-Gutachtens. Ich komme numauf die Gründe, r„ k-rn Vnrlcklaae bestimmt baben, und so geeignet sei, den Gemeingeist zu beleben und die kreisstandi- sche Wirksamkeit zu vermehren. Das scheint auch richtig, denn bekanntlich wächst jede Kraft durch die Uebung. Der zweite Grund ist, daß das gegenseitige Entgegenkommen der Kreis stände und der Provinzialbehörden befördert werde. Das ist wohl nicht zu leugnen, daß dadurch ein gegenseitiges Vertrauen herbeigeführt wird, was nicht ersetzt werden kann, und was auch jetzt, wie mir scheint, die Lausitzer Behörden genosseh haben. Auf den letzteren Grund lege ich einen geringeren Werth, ob gleich erklärt worden ist, daß eine solche Einrichtung im König reich Preußen frühereingeführtgewesen ist. Ich weiß mich freilich nicht so genau .zu erinnern, ob es vielleicht eine Erneuerung einer ältern Einrichtung ist. Ich muß nun der Kammer überlassen, was sie über den Gegenstand votiren will. Aber für eine Be lebung der kreisständischen Wirksamkeit muß ich das ein geräumte Recht allerdings halten, ohne daß ich eineBenach- rheiligung für die Regierung daraus folgern könnte, und bemerke nur noch, daß eben deshalb, weil ich für die Re gierung eine Sicherstellung darin fand, ich mich bewogen fand, meine Zustimmung zu dem Vorschläge zu erklären. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Eine Concurrenz der Kreisstände bei Besetzung von Beamtenstellen erachtet man Seiten der Staatsregierung für bedenklich und unzulässig. Ohne auf die Gründe zurückzukommen, welche von mehreren geehrten Sprechern gegen den Vorschlag der Deputation erschöpfend geltend gemacht worden und denen die Regierung vollkommen beipflichtet, habe ich nur noch ei nes allerdings sehr beachtenswerthen Umstandes zu erwähnen: Es läßt sich wohl nicht annehmen, daß die gegenwärtige Stän deversammlung sich zu einem solchen Beschlüsse, wie ihn die Deputation empfiehlt, wird bestimmen lassen, zu einem Be schlüsse, wonach ein wesentliches Mitwirken Seiten derKreis- stände bei Besetzung von zwölf Staatsbeamtenstcllen begrün det werden soll, während die vorige Ständeversammlung sich im gerade entgegengesetzten Sinne ausgesprochen hat, indem sie in der Schrift vom 4. Oclbr. 1834 über den Oberlausitzer Partikularvertrag sich folgendermaßen äußerte: „ Hiermit verbinden wir auch die Vorlegung des dringenden Wunsches: daß das Präsentationsrecht in Ansehung des Vor standes der Regierungsbehörde und des Amtshauptmanns Hinwegfalle, indem dadurch die Regierungsrechte beschränkt werden würden." Ich wüßte nicht, daß gegenwärtig für die dermalige Ständeversammlung ein Grund vorhanden sei, von einer Ansicht, die von der vorigen mit so viel Bestimmtheit ausgesprochen werden, ab - und auf die gegentheilige überzugehen. Indem ich hierauf ganz beson ders aufmerksam mache, darf ich nicht unterlassen, zu bemer ken , daß ich allen Grund habe, anzunehmen, es werde die Staatsregierung fortwährend Bedenken tragen, einem An träge, wie ihn die Deputation empfiehlt, ihre Zustimmung zu ertheilen. v.' Großmann: Die richtige Vertheilung des Erneu-
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