Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 171. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheiluttgett über die Verhandlungen des Landtags. 171, Dresden, am 14. Znni. 1837. Achtzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 5.-Juni 1837. (Fortsetzung.) Fortsetzung und Schluß der besonder» Berathung über die Kreistags ordnung. — §§. 21. — 34. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir eine Frage an die Herren, welche Mitglieder der Oberlausitzer Stände sind. Ich gestehe, daß ich die §. 25. der Oberlausitzer Kreis lagsverfassung anders verstanden habe. Ich habe geglaubt, daß in der Regel abgestimmt werde, und bloß dann, wenn bei den Curien eine Verschiedenheit der Meinung stattfände,' durch Curiatstimmen abgestimmt würde. Secr. Hartz: In der Regel wird gar nicht abgestimmt, so wie sich keine Verschiedenheit der Meinungen zeigt und der vorgeschlagenen Resolution von keiner Seite widersprochen, noch Bedenken dagegen geäußert wird. Ist Letzteres aber der Fall und beseitigt sich der Widerspruch nicht durch die Diskussion, so wird zur Abstimmung geschritten, und dannvotirt jedeCurie in sich und giebt ihre Gesammtstimme ab. Referent Prinz Johann: Ich verkenne die Absicht des geehrten Sprechers bei Stellung des Antrags nicht, aber ich ge stehe , daß ich denselben nicht nothwendig finde. Die Gegen stände,die auf denKreistagen Vorkommen,sind entweder zu begut achtende oder zu entscheidende Gegenstände. Bei zu begutachten den Gegenständen steht es ohnehin Jedem frei, ein besonderes Gutachten einzugeben, hier kann von Uebereinstimmung nicht dieRede sein; was aber die zu entscheidendenGegenstände betrifft, so sind sie entweder von besonderem Interesse für ganze Korpo rationen oder nicht. Im ersten Falle schlägt die 24. tz. ein, die für jede Uebereinstimmung sichert, und im letzter« Falle ist es nicht nöthig. Wollte man immer nach Curien abstrm men, so müßte man ganz den Bestimmungen folgen, wie sie in der Oberlausitz bestehen; wenn sie aber unter einander sitzen, scheint das Abstimmen nach Curiatstimmen nicht anwendbar zu sein, die Herren würden nicht wissen, wie sie stimmen sollten. Sie müßten sich trennen, und da würde es oft an der Räumlichkeit fehlen. Bürgermeister Gottschald: Darüber würde- ich nicht das geringste Bedenken haben, wenn, wie Se. Königl. Hoheit zuletzt äußert, eine Abstimmung nöthig würde und die Curien sich trennen müßten. Für diese Fälle würde wohl immer eine solche Räumlichkeit ermittelt werden können, wo die ver schiedenen Curien getrennt eine Abstimmung bewirken könnten. Was die von unserer Deputation sü tz, 24. beantragte Zusatz bestimmung betrifft, daß es einem jeden Stande in den bezeich neten Fällen freistche, eine Separatstimme zu geben, so halte ich hieraus dafür, daß die Deputation selbst erkannt hat, daß die Bestimmung über die Abstimmung nach Virilstimmen' un- geeignetsei; auf der andern Seite möchten auch dadurch obige Nachtherle nicht entfernt und die Staatsregierung in Verlegen heit gebracht werden. Die Regierung wird nämlich stets bei solchen Entscheidungen in große Verlegenheit gerathen, wodurch sie einem ganzen Stande, sei es nun der Bauernstand, oder die Rittergutsbesitzer, oder die Städte, zu nahe treten muß. Eine solche Verlegenheit muß man, wo es möglich, stets der Staats regierung zu ersparen suchen. Staatsminister v. Lindenau: Gerade in Beziehung auf das Bedenken, daß die Regierung in Verlegenheit gerathen würde, wenn sie bei entgegengesetzten Meinungen eine Ent scheidung ertheilen sollte, möchte ich mir Erläuterung darüber erbitten, wie es dann gehalten werden soll, wenn beide Curien verschiedene Anträge machen? Vicepräsident 0. Deutrich: Mir scheint das Bedenken des geehrten Antragstellers durch die 24. ß. hinlänglich besei tigt zu sein. Wenn irgend eine Verletzung stattsinden sollte, so reicht die Bestimmung hin, daß jede Korporation eine Sepa ratstimme abgeben kann. Auch würde die vorgeschlagene Fas- sung die Gache nm-r erlevigen. Wenn nur 2 Curien stimmen sollen, so iss entweder eine Einigkeit vorhanden, oder sie ist es nicht; von einer Mehrheit wird dann nicht die Rede sein kön nen. Daß, wie in der Oberlausitz, dann die Sache auf sich beruhen bleiben solle, würde ich hier anzunehmen nicht bevor- worten können; es wäre dann weit rationeller, man gebe den Abgeordneten des Bauerstandes eine Stimme, damit wenig stens 3 Curien gebildet würden und eine Mehrheit zu Stande kommen könnte; dadurch aber, daß jede Korporation das Recht zu einer Separatstimme hat, ist das aufgestellte Bedenken, wie ich glaube, vollkommen erledigt. Ich glaube -nicht, daß die Kreistagsordnung zu Beeinträchtigung gewisser Rechte benutzt und dadurch eine Ueberlastung der Steuerpflichtigen herbeige führt werden wird. Ich habe mich schon früher ausgesprochen,daß Kreisanlagen von irgend einem Belang zu vermeiden sein möchten, und ich glaube, die Kreisstände werden sich davon ent fernt halten, da die Erfahrung in andern Staaten die Nach theile derselben gezeigt hat. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir hier nur anzu führen, das die Z. 25. des Oberlausitzer Statuts faktisch eine ganz andere Bestimmung enthält. Das, was der geehrte Sprecher beabsichtigte, der Staatsregierung eine Verlegenheit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder