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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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faßt worden ist, so hat ein diesfallsiger Ansatz dermalen noch nicht gemacht werden können. Eintretenden Falls würde der dadurch entstehende Mehraufwand sich etrva auf jährlich 1000 Thlr. annehmen lassen, der sich seiner Zeit durch den Zweck rechtfertigen würde. Bei dem vorigen Budjet war für die Hauptauswechslungskasse ein Normalelat nicht entworfen worden, weil die Verhältnisse der Kaffenbilletsauswechslung yoch unbestimmt waren, jetzt wird er zugleich für die Landren- tenbankverwaltung auf 3435 Thlr. gestellt, wobei 900 Thlr. für die Landrentenbank in Anspruch genommen sind, so lange deren Geschäfte nicht umfänglicher werden und mit jenem In stitute verbunden blechen können- DieHweckmäßigkeir der ge troffenen Einrichtung laßt sich flicht verkennen, da sie sich durch möglichste Einfachheit und Kostenersparniß auszcichnet. Bei der Steuerhauptkasse werden sich irr Zukunft 'noch größere Er- sibatfliffe Herausstellen,-Äs die bewirkte börtheilhafce Vereini gung bereits jetzt gewährt. Für Dispositionsquanta' und KanzleWedürfnisse werden 21,575 Thlx. 20 Gr. 11 Pf. aufge führt. , Der Mehrbetrag von 3475 Thlr. 20 Gr. 11 Pf. gegen den frühem Ansatz ergiebt sich durch erhöhten Kanzleiaufwand, weil die früheren Positionen an Druckkosten, unp sogeNannten DeMb'Ldürchissen' in ÄLegfall gebracht'ünd mit deck vorlie genden Ansatz verschmolzen worden stich. ''' - Da aus PorstHenvett Bemerkungen'herbörgeht, daß die Depütation keine Gründe aufzüsind'en vermochte, welche AN- träge auf Verminderungen rechtfertigen dürften, indem Letztere,' wo es irgend möglich gewesen- von dem Ministerium-bereits bewirkt worden sind, in die Zusicherung'desselben aber, sein Bestreben unausgesetzt auch fernerhin hierauf zu'«richten, kein Zweifel zü setzen ist; endlich'noch di'e Üebersjangsperrode keines- weges als gänzlich abgelaufen betrachtet werden darf, während welcher no'ch mehrfache Gelegenheit 'zu Veränderungen in'den Verwaltungsgeschästen sich' darbietew dürfte, wodurch die Auf stellung stabiler Etats zur Zeit nicht ausführbar ist, so nimmt sie keinen Anstand, der Kammer die Bewilligung derpostu- lirten Summest, ick Ganzen mit 151,093 Thlr. 1 Gr. 11 Pf. für defl Normaletat und mit 6223Thlr.'22Gr.6Pf. für^ den transitorischen Aufwand, anzurathen.' 'Hierauf erhebt sich . Staatsminister v. Ze schau: Das Ministerium hat zur Zeit die Position von 1000 Thlr. für die Anstellung eines Be amten zur Revision des Kassen- und Rechnungswesens der Rent- und Forstämter nicht mit auf das Budjet gebracht, in Erwartung, dass die geehrte Jammer, wenn eine Ueber- schreitung deshalb.stattsinden sollte, solchem der Folge wohl gut heißen würde; zudem hegt das Ministerium die Hoffnung, daß die transitorisch ausgeführten Ausgaben in der Zwischen zeit, wenigstens zum Theil sich erledigen werden, und sich dann kein Mehraufwand Herausstellen wird. Der Zweck eines solchen Beamten soll dieser sein, zu gewissen Zeiten, die das Ministerium in einzelnen Fällen bestimmen wird, sich der Revision des Rechnungs- und Kassenwesens der Nent- ustd Forstämter zu unterziehen. Es bleibt immer eine Schwierigkeit, wenn solche Revisionen nur in besonderen Fällen angeordnet werden, weil mehr oder weniger daraus ein Mißtrauen gegen den Beamten, bei welchem eine solche Revision angeordnet wird, hervorzuge hen scheint. Unter diesen Umstanden, und da dieses Rech nungswesen allerdings besonders beaufsichtigt werden muß, damit dasselbe auch in der Form dem Staatsrechnungswesen entspreche, wünscht man den etwaigen Mängeln durch Anstel lung eines besondern Beamten abzuhelfen, der in der Zwischen zeit, wo keine Revisionen statt finden, in den Rechnungsbü- reaus des Ministeriums zu beschäftigen sein würde. Dadurch würde derÜebelstand, dessen ich eben gedacht habe, beseitigt. In Beziehung auf die Position von 900 Thlr.«, die vorläufig für die Landrentenbank in Anspruch genommen worden sind, habe ich zu bemerken, daß man bei dem Ansatz noch keinen si chern Anhalt hatte, zu welchem Umfange das Geschäft gelan gen wird. Ich besorge, daß der Ansatz nicht ausreichen wird; indeß dürfte dies keine Veranlassung geben, ein höheres Postu lat zu stellen. Ich glaube, der Zweck wird die Verwendung rechtfertigen, und es kann nur wünschenswerth sein, wenn die Geschäfte bei der Landrentenbank in solcher Maße zunehmen- daß mit der gestellten Position,- vorsichtige Verwendung vor ausgesetzt, nicht auszureichen sein wird. Dazu ist auch ge gründete Hoffnung vorhanden, denn es sind einem neuerlichen Cpmmunikat der Ablosungscommiffion zufolge 75 Rezesse an gemeldet worden, die allebinnen hier und Michaelis zur,.Erledi gung kommen, und in deren'Folge Rentenbrieft auszUfevtigen sein werden. . Präsident: Wenn Niemand das Wort begehrt,. habe ich die Kammer zu fragen: Ob sie für den Etat des Finayzs Ministeriums nebst dessen unmittelbaren Dependenzen die Suck'mevon 151,093 Thlr. IGr: I I Pf für den Normaletat und 6223 Thlr. 22 Gr. 6 Pf. für .den transitorischen Aufwand'be willigen wolle? Es erfolgt .einh ellige Genehmig uüg. 31. Zu rechtlicher Vertheidigung de^ Wkali? s che n Gerechtsame. Auf dem vorigen Budjet ist der Bedarf mit 3600 Thlr., auf dem jetzigen mir 5900 Thlr. in-Ansässge- bracht worden. Der Mehraufwand stellt sich heraus durch 350 Thlr. Gehalt für den Obrrsteuerprokurator, welcher früher im Kapitel Ins gern ein in dem Aufwand für das Obersteuer collegium ausgenommen war, 71950 Thlr. vermehrte Prokura-- turgebühren und. Prozeßkosten. Letztere haben in den Jahren 1834 und 1835 durchschnittlich 4450 Thlr. betragen, und .ist diese Summe für dergleichen Ausgaben als Bedarf für die nächste Finanzperiode angenommen worden. Die Deputation glaubt der Kammer dieBewilligung der postulirten 5900 Thlr. empfehlen zu dürfen. Staatsminister v. Zeschau: Ich bitte, daß die verehrte Kammer aus der Vermehrung dieses Postulats zu Vertheidi gung der fiskalischen Gerechtsame nicht auf die Vermehrung der Prozesse schließen möge. Im Gegentheil, es findet der entgegengesetzte Fall statt; denn eben, weil verschiedene wich tige Prozesse beseitigt worden sind, zu welchem Behufe es gründ licher Erörterungen bedurfte, und weil das Finanzministerium sich bemüht hat, durch Finanzprokuratoren verschiedene, ziem lich schwierige Ablösungen zu beendigen, und vorgezogen hat, sie im Wege der Vereinigung zu Stande zu bringen, ist in der Hauptsache dieser Mehraufwand verursacht worden. ' , Da Niemand weiter spricht, stellt der Präsident die Frager Ob die Kammer 5900 Lhlr. zu rechtlicher Vertheidigung^ fiskalischer Gerechtsame genehmi genwolle? Es findet einhellige Genehmigung statt. *
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