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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 173. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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M § L H S ß s H M AK rr über die Verhandlungen des Landtags. 1837 Dresden, am 16. Juni. Sechs und neunzigste öffentliche Sitzung derII. Kammer, am 5. Juni 1837. (Beschluß.) Berathung des anderweiten Berichts der 1. Deputation über das Verfahren beim Staatsgerichtshofe. Staatsminister v. Könneritz: Der Abgeordnete hat ganz recht, wenn er sagt, daß die VerfassungsurkundeDeffentlichkeit bedinge. Allerdings schreibt diese die Oeffentlichkeit vor, allein sie schreibt zugleich dieGrenzevor. Es heißt in der Verfassungs urkunde: die Akten des Prozesses sollen öffentlich gedruckt wer den. Es geht also der Antrag über die Bestimmung der Ver fassungsurkunde hinaus. Ich habe selbst nicht gesagt, daß er gegen die Verfaffungsurkunde sei; aber schon bei der frühem Deduktion habe ich gezeigt, daß man bei dem Entwurf nichts Anders im Sinne gehabt habe. Die Paragraphe ist rein aus der Würtembergischen Constitution entnommen worden. Dort fin det öffentliches Verfahren statt, man hat das aber hier wegge lassen und nur den Druck der Akten, und zwar der ganzen Akten, nicht bloß eines Therls derselben, wie. in Würtem- berg, vorgeschlagen. Der Abgeordnete hat gesagt, es liege im Interesse des Angeklagten, so wie im Interesse des Vollmachtnehmers der Stände; des Angeklagten deswegen, damit das Publikum nicht so. lange in Ungewißheit über den Stand seiner Sachs bleibe und er sich früher rechtfertigen könne;- durch welche das Gericht die Entscheidung moüvirt, werden durch die öffentliche Rede geschwächt.werden und eine entgegen gesetzte Einwirkung verursachen; denn man wird durch das le bendige Wort bestochen sein und Mißtrauen schöpfen gegen die Gerechtigkeit des Spruchs. Was der Abgeordnete erwähnt hat von dem verspäteten Abdrucken der Akten, und daß man Mittel und Wege in Händen habe, -den Abdruck der Akten möglichst hinauszuschieben, so glaube ich nicht, daß er die Besorgniß he gen wird, daß das Ministerium oder die Staatsregierung würde hinterhältig zu Werke gehen. Die Verfassungsurkunde schreibt als Garantie vor, daß die Prozeßakten öffentlich gedruckt wer den sollen, und man wird dem durch Aufschub nicht entgegen handeln. Ich'glaube, er wird das Vertrauen zur Staatsre gierung hegen, daß sie solcher kleinlichen Mittel sich nicht bedie nen werde. Auf seinen Zweifel über' die Art des Abdrucks muß ich bemerken, daß nach dem Anträge der Deputation und'nach dem Gesetzentwurf die ganzen Prozeßakten gedruckt werden müssen. , Abg. v. Egidy: Nachdem schon von mehrer» Seiten ge wiß eben so erschöpfend als anschaulich dargestellt worden ist, was dem Deputations-Gutachten eingehalten werden mag, so er müde ich mir nur noch einige wenige Bemerkung.» hier anzu knüpfen, insbesondere, um meine Abstimmung zu motiviren. Wie ich überhaupt des Dafürhaltens bin, daß die ständische Wirksamkeit sich hauptsächlich darin zu bewegen habe: zu er örtern und zu erwägen, ob die etwaigen Vorschläge und Anträge, die vorliegen, für die betreffende Sache als nothw endig oder nützlich sich Herausstellen, so habe auch ich in der gegenwärtigen Beziehung mir die Frage gestellt, ist der Vorschlag der Depu tation zur Sache nothwendig oder nützlich? Was die erste Frage betrifft, so kann ich nicht zugeben, daß dis beliebte Deffentlich- und des ständischen Anwalts insofern, als er vor dem Schluffe des Prozesses seinen Vollmachtgebern von Zeit zu Zeit über die Vollziehung seines Auftrags Nachricht geben könne. Allein dieser Grund scheint nicht zu passen. Es soll nach dem Anträge der Deputation das Verfahren nicht durchgängig öffentlich sein; es soll nur öffentlich sein bei der Eidesleistung, welche wohl in j keit des Verfahrens bei dem Staatsgerichtshofe nur im entfern- dieiem Prozesse wenig vorkommen wird. Ferner bei der Zeu- k testen nothwendig sei. Es ist schon erwähnt worden, daß das gsnabhörung; auch das wird bei der Anklage eines Ministers i höchste Ziel der Zustizpfiege nur das ist: unparteiisch und gerecht selten der Fall sein. DK Hauptsachen werden hier immer Ur-! zu urtheilen. Nun, meine Herren, frage ich Sie, steht es denn künden sein müssen. Was soll also das hauptsächlich sein, wo- k wirklich so um unsere Justiz oder vielmehr um diejenigen Hand- durch sich der Minister bei dem Volke rechtfertigen könnte? Es? Haber derselben, welche unter der sichersten Garantie gegen Par ist das Schlußverfahren. Nun soll aber nach dem Anträge der k terlichkeit gemeinschaftlich vom Regenten und dem Volke hierzu Deputation das Urthek längstens 3 Aage nach dem Schlußver- »erwählt worden sind, daß man zu glauben Ursache hätte, sie fahren beendigt sein. Also handelt eS sich hier überhaupt nur l würden und könnten nur im Angesicht der vermeintlichen Def- AM 3 Lage früher oder später, binnen welchen dem Volke keine! fentlichkeit jenes Zis! erreichen? Das wäre traurig genug! Ich Mittheilüng geschieht. Menn der Abgeordnete ferner sagt, manlglaube nicht, daß es einer solchen Maßregel bedarf, ich habe müsse auch vo'llkommnes Vertrauen zu den Gründen für diel ein besseres Zutraun zu den Elementen eines Sächsischen Staats- Entscheidung fassen, so ist es gerade das, was ich in der frühem«grnchshoses! Ebenso wie also hierbei die durch den Zutritt des Berathung- für mich «»gezogen habe. Gsra-e die Gründe, ° Publikums, dsr doch immer der Natur -er Umstände nach sehr
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