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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 176. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilunge« über die Verhandlungen des Landtags. ^176. Dr-Sd-n, am 20. Zuni, 1837. Neun und neunzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 9. Jun: 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, die Aufhebung der Banmechte betreffend. — (Fortsetzung und Schluß der'a l'lg emeinen Berathung.) — (Fortsetzung der Rede des Abgeordneten Eisen stuck): Diejenigen, welche bisher gesprochen, haben immer ent weder dem Separatvolum oder der Meinung der 1. Kammer beigepflichret. Wenn Sie, meine Herren, den vorgeschla genen Ausweg von 400,000 Thalern genau betrachten, sollte ich doch meinen, wäre darin viel mehr Inkonsequenz, als in dem Gesetzentwürfe und den Motiven. Wer soll sie geben? Die Steuerpflichtigen; und an ihrer Statt soll sie der Staat ge ben. Wir haben bisher den Grundsatz gehabt — ich erwähne nut die Dienstablösungen -— daß der Pflichtige zahlen müsse. Niemandem ist in den Sinn gekommen, daß bei den Dienstab lösungen der Staat einen Beitrag geben soll zur Ablösung der Frohnen und Hutung. Das ist nicht geschehen. Bei dem Wierzwange aber wird eine Summe von 400,000, vielleicht auch 800,000 Thlr. in Anspruch genommen. Das würde dazu führen, daß in der Folge, wenn sich Gelegenheit darbietet, im Laufe des Landtags die Staatskasse bei allen Ablösungen requi- rirt wird. Die Städte bezahlen auch mit zu der Summe Und geben also selbst mit zu ihrer Entschädigung, und die Summe wird den Städten, welche einen großen Wecch auf den Brau urbar legen, zu klein sein, und den andern Städten verhältniß- mäßig zu hoch erscheinen. Es werden bei einer solchen Ausmit- tclung die kleinen und Mittelstädte in Nachtheil kommen, aber die großen- Städte würden es weniger. Es ist ferner sehr viel darüber gesprochen worden, wie gefährlich es sei, wenn das Prinzip verletzt würde, das Entschädigungsprinzip. Nun-weine Herren, da muß ich doch darauf zurückkommen, ermitteln Sie nur erst, ob ein Schade da ist; denn ich denke, daß die Aushe bung des Bierzwangs, wenn nur gutes Bier gebraut und zu demselben Preise gegeben wird, die Städte nicht benachtheiligen kann, und weil ich überzeugt bin, daß das Brauen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgeübt wird, so glaube ich, ist auch ein Schade nicht vorhanden. Wollen wir aber nur ei nen idealen Schaden annehmen, so ist es damit auch Nichts. Wenn aber Entschädigung gegeben werden soll, so kann die Entschä digung nicht mit 4, nicht mit 8, nicht noch mitmehreren 100,000 Thalern gegeben werden- sondern, es muß volle, ganz voll? ständige Entschädigung gegeben werden. Aber sehen Sie, meine Herren, wer sie perlangt, der muß beweisen, daß er wirklich Schaden gehabt hat; denn es wäre wider alle Grund sätze, wenn man Demjenigen, welcher bezahlen soll, ansinnen wollte, er solle die Rechnung machen, wie viel er zu bezahlen habe. Die muß Derjenige, welcher Entschädigung fordert, liefern. Wenn Sie einmal das Prinzip der vollständigen Ent schädigung aussprechen wollen, so weiß ich nicht, wie Sie diese anders aussprechen wollen, als die Deputation eventuell angerathen hat und in andern Staaten geschehen ist. Es wird häufig gesagt, daß ein sehr großer Werth auf dem Bierbraurechte liege. Nun, meine Herren, man muß doch wohl unterscheiden die Brauberechtigung und die Bierzwangsberech tigung. Ich gebe zu, es ist sehr schwer zu ermitteln, wie viel von den Mehrabgaben auf den Brauereien und wie viel auf dem Bierzwange liege. Ich glaube vielmehr, es ist gar nicht auszu- mitteln. Daß aber die Abgaben, welche rücksichtlich des Bier zwangs auf den Städten liegen, weggenommen werden, würde ich weniger eine Entschädigung nennen, als eine Folge des Grundsatzes: wenn die Ursache fällt, muß auch die Wirkung fallen. Die Gründstücke, welche höher besteuert sind , müssen diese hohe Steuer verlieren; das liegt in der Gerechtigkeit. Die Schwierigkeit ist nur, wie viel auf den Bierzwang und wie viel auf die Brauberechtigung zu rechnen sei. Da hat nun die Deputation den Vorschlag eines Drittheils gethan. Er ist will- kührlich, ich gebe das zu, aber Sie können keinen andern finden. Dieses sind die Gründe, weshalb ich wohl glaube, daß es sich vor Billigkeit und Recht verantworten lasse, dem Gesetzentwürfe beizutreken, wenn er die Aufhebung des Bierzwangs ohne Ettlschädigung den Ständen vorlegt. Sollte die Kammer eine Entschädigung dafür verlangen, so müßte sie vollständig und der Schaden erwiesen sein. In einem Rechtsstreite wird nie ein unerwiesener Schaden zuerkannt, Das unglücklichste, das un- thunlichsteAuskunftsmittel hatman in den400,000Thlr. gefun den, und ich würde jede andere Entschädigung vorziehen. Da müssen die Biertrinker und Nichtbiertrinker, die Awangspfiich- tigen und Nichtzwangspflichtigen, Alle müssen bezahlen, da mit die Städte, welche den Bierzwang verlieren, eine Entschä digung erlangen', während es sich mit der Zeit ergeben wird, daß sie gar keinen Verlust gehabt haben. Es ist soviel über das Prinzip der Gerechtigkeit gesprochen worden. Ich finde aber nichts Ungerechtes und Unbilliges darin; im Gegentheil würde ich die Behauptung zu rechtfertigen wagen, daß es ungerecht sei, Staatsmittel in Anspruch zu nehmen, um die Städte wegen des Bierzwangs zu entschädigen.
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