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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 161. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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mannvon Seiten -aller Behörden streng festgehalten werde, weil aus dessen Nichtachtung leicht wieder eine Menge vbn Klagen entstehenkönnten, wie die waren, die wir in früherer Zeit so laut und auf so unangenehme Weise zu verlleh'mtn ge- habthaben. -- - ' - Referent v. Metzfch: Daß in der Form gefehlt Äo'rl)ell ist, hat auch die Deputation anerkannt und es indem vorlie genden Berichte ausgesprochen ; sie glaubte aber nach den ge gebenen Erläuterungen des König!. Commissairs es nicht mehr so streng nehmen zu dürfen, weil die Vernachlässigung depForrN vori einem Unterbeamten ausgegangen- überhaupt' aber dem Beschwerdeführer eine Gefälligkeit erzeigt worden sei- Bürgermeister W e h n e r: Ich kann wohl sagen, daßich Mich mit dem Gutachten der Deputation einverstanden erklä ren muß. Es ist allerdings nicht ganz schicklich von dem Steuer- oder Zollamte verfahren worden, das ist,nicht zu ver kennen, und insofern könttte die Sache geahndet werden ; ich glaube aber, sie ist schon geahndet genug dadurch, daß diese Sache hier öffentlich verhandelt wird, und ich glaube, wir kön nen uns hierbei beruhigen und dem Deputations-Gutachten beitreten. v. Biedermann: Ich erlaube mir zu bemerken, daß wohl eigentlich die Rede nicht davon sein kann, daß die Be hörde sich selbst geholfen habe. DieS.ache ist sy. Es soll Je der, der eine Betriebsanzeige macht, neben der Anzeige noch ein Duplikat beibringen, damit auf das Duplikat die Resolu tion des Zollamtes geschrieben werden kann. Dieses Dupli kat beizubringen, hat Böhme unterlassen. Es war daher von dem Kopisten im Steueramte eine Gefälligkeit, daß er sich hin setzte und das Duplikat fertigte; daß er dazu einen schlechten Wogen genommen hat, darüber konnte sich Böhme nicht mit Grund beschweren, da er, wie gesagt, selbst Veranlassung zu Fertigung dieser Abschrift gegeben hat. Man kann daher nicht sagen, die Behörde habe sich geholfen, und daß das fertig ge wesene Duplikat der Beamte signirt hat, ist wohl bei der Masse von Geschäften sehr zu verzeihen. hlerauf die Resolution niit üüfgetragen worden ist, so Ware er deshalb zu tadeln. Das hebt sich aber gegeneinander ältst ^Ai egle.r,,u n d Klstp pKguse,n: Hchglaube, hie Sache ist nicht so unwichtig ; es. handelt sich dgrurn, wie die Behörde und der Beamte mit dem , Staatsbürger umzugehen Haben. Welln der Fall unWehrt Wärd/ und U'häitö einer vön dell Beamten eine BeschÄerde' gegM einen Staatsbürger einge reicht, so wurde deriBeamtö tzewkß dara'üf gedruüM haben, dassWvkne Wnzönde GenüMüUllg -gdfchehÄ» ckWK-rum soll hlee'llrsiMehrt einö Milde MtstillWMt ^iner^stch ver- -füll'-U^'fö- "Md Achrstrafk^MdM^MMM 'M'Hefen indltektell MMe'm dd M'HpHWeäMefi'fö 'MMDsnch- men- daß da der SiaÄEürM H'M 'besonders 'äWE > und'ös wird sich frästenob dieser'Fehlende' von der Behörde zü'rechtgewiesen wordell, denll darauf fofilH Alles allI er muß in seiner AmtsM!^Hi'DMÜckuüg^. dÄ, DaatsbäfgÄ von der höchstes Behörde' rÄlifiM find "zur OrWüng VÄWiesen werden. Das ist das, was W-'Hxech'kkMk'föHrt,^den» sonst wird der fröre Staätöbütger sich immer nicht sind mehr unter dke Bötmaßigkeit derBeamtell zü sübmittiren haben, was doch gewiß gegen das konstitutionelle Prinzip läuft. (Prinz Johann trägt auf Schluß der Debatte ast,) rä ssd en t.: Ich glaube gewiß, dqß Pie Bedenken,. wel che jetzt laut gewstrhen sind, schon dadurch vielleicht beseitigt werden könnten, Aast Alles das-was hier gesprochen.wird, der Oeffentlichkeit übergeben wird. Wer irgend geneigt ist, in den Rücksichten, die er Andern schuldig ist, vielleicht etwas leicht zu Werke zu gehen, wird in dem, was in den Mitthei lungen über diese Diskussion dem ganzen Lande bekannt wird, sich eine Lehre zu nehmen vermögen. — Ich wünsche, daß dies ein Jeder thun möge, der zu einer solchen kleinen Sünde ge neigt sein möchte, denn ich halte dafür, daß Nichts Mehr zu beobachten sei, als alles Belästigende Seiten der Behörden gegen unterstehende Beamte oder andere Personen zu vermin dern und sie mit möglichster Milde zu behandeln. Das Sprüchwort trifft ein: es schallt aus dem Wald heraus, wie in den Wald hinein. Ja es liegt hierin eine Klugheitsregtzl, v. Großmann: Ich glaube doch nicht, daß die Ge fälligkeit, die ich einem Anderen erzeige, mir das Recht geben kann, ihn auf eine unschickliche Weise zu behandeln. Eine Compensation der Gefälligkeit von der einen und der Beleidi gung auf der andern Seite kann wohl unmöglich stattfinden; ich glaube vielmehr, daß die Oberbehörde den Unterbeamten zu rektisiziren und insofern zu vertreten hat. Denn, wenn mein Fuß fehlt, so nimmt mall mich deshalb in Anspruch. Ist aber der Subalterne ein Organ im Organismus der Be hörde, so hat auch'die Behörde für das Organ zu stehen, Viceprasident V. Deu 1 rich: Die ganze Sache scheintsehr einfach zu sein. Es hat der Expedient dem Petenten nachgehol fen und die vom Letztem vernachlässigte Abschrift seiner Ein gabe ohne Entgelt» angefertigt, also ist er deshalb zu loben. Er hat hierzu einen halben Bogen Papier genommen, und da denn es hat Jeder von dem Andern zu erwarten, was er ihm bietet. Und gewiß steht fest, daß, je höher eine Behörde steht, sie um so mehr Haltung zeigen, alle Verhältnisse ehren, ^überall aber die Grundprinzips gleichmäßig in Anwendung bringen müsse. Nachdem ich mir nun erlaubt, dieses nach ^meinen eigenen Gefühlen hinzuzufügen, glaube ich auf das .zurückkommen zu dürfen, was uns die Deputation vorschlägt. Sie hat zuvörderst gesagt, der Gegenstand dürfte an die ll. Kammer abzugeben sein; dies muß auf jedell Fall geschehen. Sie hat ferner vorgeschlagen eine Bescheidung an den Peten ten, welche darauf hinausgeht, daß der Gegenstand auf sich beruhen könne, und ich frage die Kammer: Ob sie in Allem dem mit der Deputation übereinstimmt? Wird von 33 gegen 2 Stimmen bejaht. Der Präsident, nachdem et die Tagesordnung für die
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