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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 177. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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der eile die Verpflichtungen enthält, welche Ihnen als Kammer- > Mitglied obliegen, und Sie Haden den Handschlag zu leisten, daß Sie diesen Verpflichtungen in ihrem vollen Umfange nach kommen werden. -— Der Eid wird verlesen, der Handschlag von dem stellvertretenden Abgeordneten geleistet, und es nimmt hierauf derselbe den ihm zukommcnden Platz ein. Präsident: Der Kammer ist erinnerlich, daß der Vor stand der 1. Deputation bei einer der letzten Sitzungen ange- zrigt hat, daß ein mündlicher Vortrag darüber der Kammer zu machen sei, welche Differenzpuncte bei dem Gesetzentwürfe, das Verfahren über geringfügige Rechtssachen betr., noch ob walten. Die Kammer hat beschlossen, sich mündlich:n Vortrag erstatten zu lassen, und ich ersuche den Herrn Referenten, die etwaigen Differenzpuncte der Kammer zur Beschlußnahme vorzurragen. Referent Roux besteigt die Rednerbühne und trägt die noch vorhandenen Differenzpuncte vor, indem er deren über haupt zwei bezeichnet, nachdem die übrigen in Folge des Ver einigungsverfahrens und der darauf von der I. Kammer ge faßten Beschlüsse beseitigt worden sind. Sie beziehen sich auf dis §H. 2. und 42. Der diesseits beschlossene Zusatz zu tz. 2. nebst der vom Königl. Commissair vorgeschlagenen und vorläufig von der ll. Kammer angenommenen Hinzufügung soll nach dem Vor schläge der vereinigten Deputationen und dem neuerlichen Be schlüsse der !. Kawmer in der von Letzterer genehmigten Fas sung als h. 2 b. eingeschaltet werden. Dagegen will man die von der H. Kammer beschlossenen Zusätze zu ß. 42. nach dem Vorschläge der vereinigten Deputationen und dem Beschlüsse der 1. Kammer nicht in das Gesetz aufnehmen, sondern als Anträge auf Einschärfung der diesfallsigen gesetzlichen Anord nungen im Wege der Verordnung der Schrift beifügen. — Die diesseitige Deputation giebt ihr Gutachten dahin ab: die H. Kammer möge diesen Vorschlägen und von der 1. Kammer darauf gefaßten Beschlüssen beitreten. Es erfolgt ein stimmige GeMh^nigung, und soll nun die ständische Schrift gefertigt werden. . Präsident: Demnächst werden wir zur Tagesordnung, und zwar zur Fortsetzung der Berathung über den Gesetzent wurf, die Aufhebung der Bannrechte betr., übergehen. . Referent S ch affer besteigt die Rednerbühne und äußert: Nachdem in der letzten Sitzung der allgemeine Khu'l des vor liegenden Deputations-Berich.'s berathen worden ist, würde man nunmehr zur speziellen Berathung über den Gesetzent wurf übergehen können, und ich werde mir daher erlauben tz. l. des Gesetzentwurfes zu verlesen. S. I. lautet: (Städtische Bkerzwangrechte, welche aufgehoben werden.) ,F. An Bezug auf dm städtischen Brauurvar werden I) das allgemeine Verbietungsrecht der gssammtm Städte des ganzen Landes gegen den Betrieb, des Brauereigewerbes auf dem platten Lande^ in so weit nicht scyon seither dieses V>-rb>e- tunqSrecht durch dre einzelnen Landbrauereien zugestandenen in dem Mandate vom 21. Februar 1827 §. 1. genannten Rechsütel Einschränkungen erlitten hat, 2) das Verbietungsrecht jeder em- zeluen Stadt gegen Anlegung neuer Landbrauereien im Umkreise einer Meile, 3) das Verbietungsrecht jeder einzelnen Stadt ge gen das Einlegen fremden, d. h. nicht in ihr selbst gebrausten Bieres innerhalb der Meile, 4) das Verbietungsrecht der brau berechtigten Bürgerschaft jeder Stadt gegen das Einbringen außerhalb der Stadt gebraueten Bieres in dieselbe, aufgeho ben." DieDeputation hat bei dieserParagrapheNichts erinnert. Präsident: Ich weiß nicht, ob nicht hierbei zuvörderst das Separatvotum in Erwägung kommen könne, und dann die vom Herrn Vicepräsidenten eingegebenen Veränderungs vorschläge. Vizepräsident 0. Haase: Es scheint mir, daß das Sepa ratvotum zuerst zur Abstimmung kommen müße; die Beschluß nahme darauf prajudizirt allem Uebrigen. Denn jetzt kommt es zunächst darauf an, ob dieser Gesetzentwurf, insofern er die Bierbannrechte betrifft, nochmals von der Staatsregierung er wogen, abgcandert und der Kammer vorgelegt werden solle. Nachdem nämlich der Beschluß über die Entschädigungsfrage dem Hauptprinzipe des Gesetzentwurfes- geradezu entgegen ausgefallen ist, so können wir auf die einzelnen Bestimmungen des Entwurfes ganz nicht weiter eingehen, sondern wir müssen nun auf das Separatvotum zurückkommen, was eine veränderte Vorlage und zu dem Ende sofortige Rückgabe des Entwurfs an die hohe Staatsregierung bezweckt. Es ist dies auch von dem Herrn Präsidenten in der letzten Sitzung bereits angedeutet worden, wenn derselbe erklärte, daß nach Abstimmung über das Deputationsgutachten das Separatvotum zur Abstimmung ge langenssolle. Geschähe dies nicht, so muß eine Unsicherheit und Ungewißheit in der Bestimmung über die einzelnen von der Deputationneugefertigten §§. Platz ergreifen. Man kann für jene nicht stimmen, wenn man dem Separatvotum Beifall schenkt, und doch würde Mancher, der das Separatvotum vorzieht, für eine oder die andere jener Z§. sich erklären, wenn das Separat votum abgeworfen worden. Sonach ist es in der That nöthig, zuvor zu wissen, welches Schicksal das Separatvotum habe. Ich meines Theils würde mich ganz dem Separatvotum anschlie ßen und daran einige Vorschläge anknüpfen, sobald die Abstim mung darüber erfolgt sein wird. Abg.Sachße: Auch ich bin derMeinung,daß bei der letzten Sitzung beschlossen wurde, es fei Zuerst über das Separatvotum abzustimmen, weil Alles, wie auch der Vicepräsident bemerkt hat, davon abhängt, ob der Gesetzentwurf wegen der nöthigen Abän derung an die Hohe Staatsregiemng zurückzugeben sei oder nicht. Abg.Häntzschel (aus Königstein): Dieser Ansicht trete auch ich bei, und ich glaube auch, daß, wenn das Separatvotum an« > genommen wird, der ganze Gesetzentwurf, in soweit er die Bann rechte betrifft, ausgesetzt bleiben könne. Warum wollen wir jetzt Zeit verlieren, wenn ohnehin von der Regierung eine neue Vorlage gemacht werden soll? Wg. 0. v. Mayer: Ich bin nicht der Meinung, daß jetzt über das Separatvotum abzustimmen sek. Es liegt der Kammer
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