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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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§. 31. annehmen wolle? Wird von 58 gegen 8 Stimmen b e- jaht, §. 3m. lautet: (Behörde, bei welcher der Anspruch anzumelden ist.) „Der Antrag auf Entschädigung und der Beweis des Ausfalles an Bierabsatz und der sonst dabei e'mschlagenden Verhältnisse ist bei derjenigen Kreisdirektion, unter welche der Berechtigte gehört, anzubringen, welche zu Ausmittelung und Feststellung der Ent schädigung , so wie zu den sonst nöthigen Erörterungen Com- missarien zu ernennen hat." Pr asid ent: Auch hier scheint Niemand sprechen zu wol len, und ich habe die Kammer zu fragen: Db sie §. 3 m. anneh- mm wolle? Findet gleichfalls.durch 59 gegen 9 Stimme be jahende Antwort. Referent Schäffer: Nun würde zu dem Gesetzentwurf zurückzukehrcn sein, denn die folgende Paragraphe ist nur für den Fall abgefaßt, wenn sich die Kammer für die Entschädi gung nicht erklären sollte; da aber die Kammer sich für die Entschädigung ausgesprochen hat, so fällt die Paragraphe aus. Abg. Häntzschel (aus Königstein): Durch die Beschlüsse der verehrten Kammer bei der 3. Paragraphe und denjenigen von der Deputationneugeschassenen Paragraphen, wie sie im Be richte unter s. und folgenden aufgestellt sind, müssen sich die Städte auf das empfindlichste verletzt fühlen; ich recumre daher zu dem in der Verfassungsurkunde und Landtagsordnung jedem Stande gegebenen Rechte, will dagegen ein Separat votum einlegen und bitte die Deputaten der Städte, demsel ben beizutreten. Es erheben sich die meisten der anwesenden städtischen Ab geordneten, und selbst einige des Handelsstandes zur Unterstü tzung dieses Vorschlags. Referent Schaffer: Ein Abgeordneter, der nicht Dcputirter der Städte ist, hat den Antrag auch mit unter stützt. Abg.Atenstadtr.Die Erklärung ist ein Vorbehalt, da her wird nur gezahlt, wer Lei der Berathung anwesend gewe sen ist; etwas Anderes ist es, wer das Separatvotum unter schreiben will. Es kommt jetzt nicht auf eine Erklärung von Al len an: es ist ja möglich, daß noch Bestimmungen ausgenom men werden, welche den Entschluß ändern können. Ich habe selbst eine solche anbringen wollen. Erst wenn die Erklärung in beiden Kammern feststeht und mit derselben das Separatvo tum an die Regierung gebracht werden soll, wird sich entschie den werden können, wer zu dem Separatvotum hinzutreten oder davon abgehen wolle. Aber nöthig ists, die Anwesenden zu zählen und die Unterstützungsfrage an sie zu richten. Referent S chäffer: Ich stimme ganz mit dem Abgeord neten überein; ich bemerke nur, daß ein Abgeordneter sich erho ben hat, Vernicht als Abgeordneter einer Stadt, sondern als Abgeordneter des Handels--und Fabrikstandes in die Kammer gerufen worden ist. Abg. Atenstädt: Er hat schon seine Beistimmung durch Unterschrift des dem Gutachten beigelegten Separatvotum er klärt. Abg. v. v. Maper: Es sind zwei Abgeordnete aus dem Handels- und Fabrikstande mit aufgestanden. Wenn eineZäh- lung stattsindet, so können aber nur die städtischen Abgeordneten gezählt werden, und von diesen wiederum nur Diejenigen, die für das Separatvotum sich entscheiden. Abg. v. Schröder: Es möchte aber doch gebeten werden, daß die städtischen Abgeordneten, welche zugegen sind, gezählt werden. Vicepräsidentv.Haase: Das ist in Gemäßheit §. 129. der Verfaffungsurkunde auch mein Antrag. Präsident: Die Verfassungsurkunde schreibt nicht vor, daß sie sich sofort zu entscheiden haben. Abg. v. Schröder: Es heißt: „von den Anwesen den"; es möchte also constatirt werden, wie viele städtische Ab geordnete so eben anwesend sind. Abg. v. Leyßer: Am besten wäre dies durch Namensauf ruf zu bewerkstelligen. Präsident: Es ist Nichts darüber bestimmt, daß eine solche Separatstimme sofort bei der Berathung abgegeben wer den müsse. Um jedoch darüber, und über die Unterstützung des von Häntzschel aus Königstein angebrachten Separatvotum so fort in das Klare zu gelangen, werde ich.die städtischen Abgeord neten verlesen, um zu sehen, wie viele derselben zur Erfüllung von Z- nöthig. Secr. Richter: Darüber ist kein Zweifel, es sind 19 Mit glieder gezählt worden, welche aufgestanden sind. Präsident verliest nun die städtischen Abgeordneten ein zeln, und es ergiebt sich demnach, daß folgende anwesend waren: Secr. Richter, Secr. Puschel, Vicepräsident, Abgg. Becker, Todt, Krause, Zenker, Seidel, Meisel, Cuno, Delling, Atenstädt, Eisenstuck, Rollmann, Häntzschel aus Königstein, Sachße, Hantz- schel aus Mitweide, Koch, v. Dieskau, Wieland, v. Welck, 0. Schröder und Präsident, im Ganzen also 23. Von diesen haben 18 das Separatvotum unterstützt, also mehr als 3 Viertel, und der Präsident bemerkt, daß das Uebrige sich finden werde. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt vr.Gretschel.
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