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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 184. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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höchsten Dekrets, allerhöchste Entschließungen auf verschiedene ständische Anträge betreffend, vom 14. November 1836 eine Ge setzvorlage über das Salzwesen bei nächster Ständeversammlung beantragt und zugesichert worden. Der Deputation scheint je doch, daß sie hierdurch der später beschlossenen Erörterung des Hartzischen Antrags nicht überhöhen sei. Es kann wohl nicht in Abrede gestellt werden, daß der Gewinn, den die Staatskasse aus Beibehaltung früherer höherer Fuhrlöhne bezieht, und der sich ungefähr auf 30,000 Thlr. als der Mehrertrag der Salznu- tzungen gegen die Vergangenheit berechnet, aus dem Salzmo- nvpol nicht fließet; demungeachtet scheint es bedenklich, der Staatskasse diese Mehreinnahme jetzt zu entziehen, wo man mehrere früher ihr fremde Leistungen zu Abstellung anerkannter Gebrechen und Ungleichheiten derselben zuweisen will; andrer seits dürfte aber auch diese Ungleichheit nicht als die drückendste sich Herausstellen, wenn man erwägt, daß obiger Mehrertrag von einer Consumentenzahl von einer Million übertragen wird, und zumal, wenn — wie früher ausgesprochen worden ist — schon in gegenwärtiger Finanzperiode derjenige Consument, welcher das gesetzliche Salzquantum nicht verbraucht, mit der Nachzahlung möglichst verschont bleibt; dann mag man aber auch nicht unberücksichtigt lassen, daß namentlich dem Arnum diese Normirung und Herabsetzung gar wenig Erleichterung ver schaffen würde, da eine Repartition auf die kleinen Quantitä ten Salz, die er zu erkaufen im Stande ist, sehr selten wird er- folgen können, und sonach der etwaige Gewinn nur dem Salz schenken zu Gute gehen würde; endlich aber ist noch darauf hin zuweisen, daß von der laufenden Finanzperiode schon em Jabr abgelaufen ist, bei nächster Ständeversammlung eine völlige Re form des Salzwesens bevorsteht, und dort auch diese Beschwerde Erledigung finden wird. Die Deputation kann aus diesen Gründen ihr Gutachten nur dahin abgeben: „ daß man bis zur nächsten Ständeversammlung von einem diesfallsigen Anträge adsthen möge." Bei dieser Position ist in der ll. Kammer von dem Abg. v. Römer im Namen mehrerer Cornmunen noch ein Antrag auf die den Landwirthen zu ertheilende Ertaubniß, das Düngesalz selbst erholen zu dürfen, gestellt und unterstützt, je doch auf die vom Herrn Finanzminister abgegebene Erklärung, daß man schon jetzt den Verkauf des Düngesalzes nicht als finan ziellen Gegenstand betrachte, sondern d-ssen Anschaffung nur im Interesse der Landwirtschaft erfolge und man ihn einer noch maligen nähern Erörterung unterwerfen werde, nichc weiter ver folgt worden» Die Deputation erkennnt die Wichtigkeit dieses Gegenstandes für die Landwirlhschatt an und ist überzeugt, daß er nach der Versicherung des Herrn Finanzministers aus die sem Gesichlspuncte von Seiten der Staatsregierung werde erör tert und normirt werden, weshalb sie von einem besondern An träge ebenfalls-absieht. Die Annahme der Position m t 340,000 Lhlr. wird empfohlen, im Uebrigen noch bemerkt, daß die im jenseitigen Deputationsberichte enthaltene Bemerkung, daß bei den Besoldungen keine Veränderung eingetreten, dahin zu er läutern sei, daß keine Erhöhung stattgefunden hat. Seer. Hartzr Es kann mir nur sehr leid thun, daß ein NM mir gestellter Antrag auf Abstellung einer offenbaren Un gerechtigkeit, deren Existenz auch in beiden Kammern aner kannt worden ist, vor der Hand keinen Erfolg haben soll. Ich sehe indessen wohl ein, daß mein Bemühen, meinen Antrag aufrecht zu erhalten, höchst wahrscheinlich vergebens sein, da durch die Verhandlungen aufgehalten und höchstens eine Dif ferenz Zwischen beiden Kammern hervorgerufen werden würde, die am Ende doch keinen Erfolg hätte. Ich beruhige mich da her dabei, wenigstens die Zusicherung erlangt zu haben, daß jenes ungerechte Verhältniß mit Ablauf der jetzigen Finanzpe riode ganz gewiß aufhören wird. Ich finde übrigens in der Aeußerung der Deputation, daß 30,000 Thlr. welche zu viel gefordert werden, von 1 Million Staatsbürger getragen wer den, den Trost nicht, den die Deputation hineinlegt, weil diese Million sehr ungleich dazu beiträgt; da bei einigen Salznie derlagen das zu viel Genommene 2 — 4 Gr., bei andern 12 — 13 Gr. beträgt. Jndeß aus den angegebenen Grün den werde ich mich begnügen, für meine Person gegen den Vor schlag der Deputation zu stimmen, und enthalte mich daher je der weitern Aeußerung gegen denselben. Ziegler und Klipphausen: Ich will doch darauf aufmerksam machen, daß der Antrag des Hrn. Bürgermeister Hartz von der Beschaffenheit ist, daß darauf Rücksicht genom men werden möchte^ Ich will ihn daher für meine Person wieder aufnehmen. So wie am Tage liegt, daß dadurch dem Publikum ein Vortheil zuwachsen muß, kann dann davon nicht die Rede sein, ob es ein größerer oder kleinerer ist. Er muß gewährt werden, und in dieser Hinsicht ist es nicht unbe deutend. Wenn man von Rechtsprinzipien bei dergleichen Sachen ausgeht, so muß man namentlich auf das Bedürfniß Rücksicht nehmen, was der Mensch am noth wendigsten be darf. Es ist das hier der Fall bei dem Salze, so wie beim Brod, Branntwein, Bier, Fleisch und dergleichen. Solche Bedürfnisse müssen dem Publikum leicht und wohlfeil zukom men, und man darf nicht darauf Rücksicht nehmen, ob wenig oder kein Vortheil für die Staatskasse daraus erwachst. Sechs Pfennige sind für Einen, der mehrere Thaler hat, nicht bedeu tend. Ein Armer muß sich aber dafür vielleicht den ganzen Lag das Leben erhalten. In dieser Hinsicht muß ich den An trag wieder aufnehmen, welchen der Hr. Seer. Hartz hat fal len lassen, und einen Antrag darauf stellen, daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möchte, diesen Gewinn, dm die Staatskasse macht, und welcher dem Publikum eigentlich entnommen wird, dem Letztem wieder zu Gute geschrieben und daher von nun an zum Vortheil desselben verwendet wer den möge, um Gerechtigkeit zu üben. Secr. Hartz: Ich habe hierauf zu bemerken, daß ich mei nen Antrag nicht habe fallen lassen, indem ich nur erklärt habe, ich würde gegen den Vorschlag der Deputation stimmen. Sollten Mehrere meine Ansicht theilen, so dürfen sie nur gegen den Antrag der Deputation und somit für den meinigen stimmen. Referent Bürgermermeister Schill: Die Deputation hat selbst zugestanden und erklärt, daß rechtlich kein Grund vor liegen möchte, diese 30,000 Uhlr. als einen Ausfluß des Salz monopols zu betrachten. Allein es sind Gründe vorhanden, welche die Fortgewährung in der laufenden Finanzperiode für die Staatskasse noch anrathen. Ich muß auf den letzten Punct zuerst kommen, den Hr. Ziegler erwähnte; er meinte nämlich, der Betrag soll dem Publikum gewährt werden. Ich glaube gerade, man gewährt ihn dem Publi-
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