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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 185. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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MkttheilrtttAett über die Verhandlungen des Landtags. ^85. Dresden, am 30. Juni. ^8^^. Hundert und vierte öffentliche Sitzung der N. Kammer, am 19. Juni 1837. (Beschluß.) Demchung des Berichts der 3. Deputation über die Petition der Abgg. v. Leipziger und Zische/ die Herstellung und Unterhal tung der Communikationswege betreffend. - Referent v. Dieskau: Was der Abg. Adler erwähnt hat, ist schon von dem Abg. Eifenstuck widerlegt worden, und ich habe nur noch zu bemerken, daß eine Revision des Straßen baugesetzes bereits früher, und schon im Jahre 1821 beantragt und zugesichert worden ist; die.Staatsregierung hat also die Nothwendigkeit eines andern Gesetzes gefühlt und daher ein neues Gesetz verheißen. Jedenfalls dürfte also die jetzige Ge setzgebung nicht hinreichend sein, um den Anforderungen zu ent sprechen, welche an Herstellung der Communikationswege ge macht werden. Und obschon der Ahg. Adler jenes Gesetz als hinlänglich bezeichnet hat, so scheint es doch nicht ausreichend zu sein. Denn es ist jetzt weit mehr zu berücksichtigen, wenn gute Communikationswege hergestellt werden sollen. Schon der von dem Abgeordneten erwähnte Umstand, daß den Com- munen in jenem Gesetze zu viel zugemuthet wird, was sie nicht erfüllen können, beweist, daß die Gesetzgebung nicht angemes sen ist. Abg. Adler: Früher schon sind diesfallsige Anträge er folgt. Bon der Staatsregierung ist aber erklärt worden, daß dieses Gesetz unter die weniger mangelhaften gehöre. Wenn ferner so eben erwähnt worden, daß einige Communen überla stet wären, so bemerke ich, daß sie an den Straßenbausurro- gatgelvern Unterstützung finden. Referent v. Dieskau: Ich verweise bloß auf das Dekret vom 13. Novbx. 1835, nach welchem ein neues Straßenbau- gefetz zugesichert worden ist. Abg. v. K hie lau: Ich bin der Deputation sehr dank bar für die Ansichten, die sie darüber ausgesprochen Hat, wie wünschenswerth es fei, die Wege im Lande in guten Stand gesetzt zu sehen. Niemand kann mehr als ich die Meinung (heilen, daß-^u Belebung des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels gute Wege nothwmdig und nützlich sind. In dessen kann ich trotz dem mit den Anträgen der Deputation nicht übereinstimmend Ich glaube, daß auf diese Weise der gute Zweck ohne eine übermäßige Belastung der Communen nicht zu erreichen stehe. Es ist bereits von der Kammer Beru higung bei der Erklärung der hohen Staatsregierung gefaßt worden, daß ein neues Straßenbaumandat beim jetzigen Land tage zur Berathung nicht werde vorgelegt werden, und so lange dieses nicht vorgelegt ist, ist es, meiner Ueberzsugung nach, unmöglich, in der Sache vorzuschreiten. Eine Klassi fikation der Wege dürste in das Straßenbaumandat fast gar nicht gehören, weil sich eine solche jederzeit ändert. Wege, die vor 10 und 20 Jahren als Dorf- und Nachbarwege, ja als Feldwege behandelt worden sind, sind jetzt Commerzialstraßen. Die Bezeichnung oder Unterscheidung solcher von Communi- kationswegen hängt nur davon ab, ob sie mehr oder minder befahren werden, gleichviel, ob von In- oder Ausländern. Die Bezeichnung in dem jetzigen Straßmbaumandate dürfte nicht mehr passen, indem in selbigem als Commerzralstraßen nur solche bezeichnet werden, welche eine Verbindung des Aus landes mit dem Jnlande bezwecken. Der Verkeh. des Inlan des mit dem Auslände ist nicht mehr allein in Betracht zu zie hen, sondern der gesteigerte Verkehr im Innern des Landes selbst erfordert jetzt dieselben Rücksichten. Eine solche Klassi fikation würde sich also von 5 zu 5 oder von 10 zu 10 Jahren immer ändern müssen und einer festen Bestimmung nicht un terliegen können. Die Hauptklagen, welche von dem Abg, Zische geführt worden sind, bestehen darin, daß auf Dorf und Nachbarwegen nicht mit Frachtwagen gefahren werden könne. Wenn es zugegeben werden kann, daß diese Wege von den Communen nicht in einem solch«: Zustande erhalten werden, um schwere Frachtwagen darauf fahren zu lassen, so habe ich hier zu bemerken, daß dieCommumkanons- und Nach barwege dazu nickt dienen sollen, und daß die Mittel zu einer solchen Unterhaltung fehlen, daß aber der Staat die Chaussee nicht umsonst erhält, sondern sich für deren Benutzung bezah len läßt, weil er die Kosten aufbringen muß, um solche anzu legen und zu unterhalten. Was durch das Chauffeegeld nicht gedeckt wird, wird aus Staatskassen zugeschossm. Hatte die Deputation vorgeschlagcn, 50,000, ja 100,000 Khlr. für An legung neuer Chausseen zu bewilligen, so würds ich der Erste gewesen sein, der sich dafür ausgesprochen hätte, da wenig Gelegenheit für den Staat vorhanden sein wird, das Geld nutzbarer für Vie Allgemeinheit zu verwenden, als durch Be förderung der Communikationen und Erleichterung der Krause Porte. Den einzelnen Communen aber eine solche Last aufzu bürden, dagegen muß ich mich bestimmt erklären, insofern, als diese Last unübersehbar wäre. Die von der Deputation auf gestellten Anträge sind schwer auszuführen, und würde deren Ausführung sehr verschieden sein; denn in einer Sovrmrm sind
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