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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilsrrgex übe r die Verhandlungen des -Landtags. 1K3. Dresden, am 5. Juni. 1837. i, <^ech^ uüd siebenzigste öffentliche Sitzung d«.r I. Kammer, am 30. Mai 1.837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation über die Petition des Bürgermeister Ritterstädt, die Vereinfachung der städtischen Wahlen betreffend. — Berathung des Berichts der 3. Depu tation, die vom v. Hartmann und Genossen übergebene Peti tion um Bewilligung einer Unterstützung von jährlich 300Thlr. für die homöopathische Heilanstalt zu Leipzig betreffend. — Berathung des Berichts der 3. Deputation über die Petitiondes Abg. Scholze, mehrere landwirthschaftliche Gebrechen betr. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen und Bürgermeister Hühl er begiebt sich auf Ersuchen des Präsidenten auf die Rednetbühne, worauf er den Bericht der 3. Deputation über die Petition des Bürgermeister Ritterstädt, die Vereinfachung der städtischen Wahlen betreffend, vortragt, wie folgt: Die Bestimmungen der Zß. 110.124^, und^125. der am 2., Februar 1832 eingeführten Allgemeinen Städteordnung für das Königreich Sachsen über das Verfahren bei der Wahl der Stadt verordneten, deren Ersatzmänner und beziehendlich des großem Bürgerausschusses, haben dem Abgeordneten Bürgermeister .Ritterstädt Veranlassung zu der vorliegenden, auf eine Ver einfachung dieses Wahlverfahrens gerichteten, Petition gege ben. — Nach §. 124. der Städteordnung soll bekanntlich der dritte Theil der Stadtverordneten und Ersatzmänner alljährlich ausscheiden und durch neugeöoählte ersetzt, nach tz. 125. aber diese Wahl in Städten, welche weniger als zweihundert Bürger haben, unmittelbar, durch dis Bürgerschaft, dagegen in Städ ten, welche wenigstens zweihundert Bürger oder mehr enthal ten, durch Wahlmanner, deren Zahl in der Regel ein Zwanzigtheil der ganzen Zahl der stimmberechtigten Bürger schaft beträgt, bewirkt und in denjenigen Städten, in welchen neben den Stadtverordneten auch noch ein größerer Würgeraus schuß besteht, nach tz. 110. die Wahl der Mitglieder des Letztem auf gleiche Weise erfolgen. Ein solches Wahlgeschaft,. bemerkt der Antragsteller, sei wegen der Formen, an welche es durch §. 130. bis 150. der Städteordnung gebunden, mit einer großen Menge Arbeit und mit nicht unbeträchtlichen Kosten verknüpft, so daß dasselbe, wenn es sich alljährlich wiederholt, für die Behörde, für alle Diejenigen, welche als Mitglieder der Wahldeputation an dem Geschäfte Theil nehmen, ja in gewisser Maße für jeden stimm berechtigten Bürger und endlich für die Stadtkasse, zu einer Last werde, welche sich erhöhe, je größer die Stadt, je beträcht licher die Zahl ihrer Bürger sei. — So solle z. B. bei der jüngst "vollbrachten Wahl der Stadtverordneten zu Dresden nur allein der baare Geldaufwand aufsOOLHlr. sich belaufen haben. Nächstdem sei aber von dergleichen sich oft wiederholenden Wahlverhandlungen noch ein anderes vielleicht noch höher an zuschlagendes Uebel zu befürchten, nämlich eine gewisse, nach und nach eintretcnde Gleichgültigkeit gegen dergleichen Handlungen und eine daraus entspringende Verminderung der Anzahl derer, welche ihre Stimmen wirklich abgeben. — Diese Befürchtung werde, wie er glaube, durch die Erfahrungen bestätigt werden, welche man in den Städten, in denen die Stadtverordneten wahlen bereits mehrere Jahre hintereinander stattgefunden, bis her gemacht habe. — Diese Gründe hätten auch, so viel ihm bekannt, in mehrern Städten den Antrag hervorgerufen, daß zu Vermeidung jener Uebelstande die Wahlmänner für die Wahl der Stadtverordneten und der Mitglieder des größeren Würger ausschusses allezeit auf mehrere Jahre ernannt werden möchten. Die vorgesetzten Regierungsbehörden aber hätten Bedenken ge tragen, einen solchen Wunsch zu genehmigen, weil sie darinnen eine zu wesentliche Abweichung von den Bestimmungen der Städteordnung erblickt hätten, und es sei keineswegs seine Ab sicht, über dieses gewissenhafte Festhalten an den Bestimmungen eines im Allgemeinen so wohlthätigen Gesetzes den mindesten Tadel auszusprechen. — Dagegen scheine es ihm desto nothwen- ger, eine baldige Abänderung der gedachten Vorschriften'der all gemeinen Stävteordnung, nachdem sich solche in der Ausfüh rung als zu sehr, und seiner Ansicht nach, ohne Noth erschwe rendgezeigt hätten, im Wege der Gesetzgebung zu beantragen, und scheine ihm in der Sache am besten dadurch geholfen zu werden: „daß man die Wahl der Wahlmänner für die Wahl der Stadtverordneten und der Mitglieder des größern Bürgeraus schusses nur aller drei Jahre eintreten lasse;" wobei aber allerdings zugleich auf den nöthigen Er satz für die innerhalb des dreijährigen Zeitraumes unter den «Wahlmännern sich etwa ereigneten Abgangsfälle Rücksicht zu nehmen sein werde. — Daß er den Antrag auf diejenigen Städte beschränke, in welchen die Wahl durch Wahlmänner zu bewirken sei, habe seinen Grund darin, daß in kleinern Or ten, dafern sie auch die Städteordnung angenommen hätten, jene gerügten Uebelstände in weit geringerm Maße' und daher weit weniger fühlbar cintreten würden und daß namentlich da, wo die Wahl unmittelbar durch die gesammte Bürgerschaft ge schehe, das vorgeschlagene Auskunfrsmittel gar keine Anwen dung finde. Sein Antrag an die hohe Kammer geht dahin: „den obi gen Vorschlag in Berathung zu ziehen und sodann in Vereini gung mit der jenseitigen Kammer die Vorlegung eines im Sinne des Vorschlags abgefaßten Gesetzentwurfs noch bei gegenwär tigem Landtage zu beantragen." Daß er den Antrag jetzt stelle und noch während der gegenwärtigen Ständeversammlung Ab hülfe rintreten zu sehen wünsche, möge seine Rechtfertigung darin finden, daß, wenn man jene Uebelstande als solche ein mal anerkenne, es sich wohl als angemessen darstelle, diebetref fenden Städte von einer großen Menge Weitläufigkeiten und Kosten zu befreien, und daß deshalb der vorzunehmende Gesetz entwurf nur von sehr geringem Umfange sein werde.
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