Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 188. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Müller befinden soll, andern Thals, wenn dem so wäre, ich auch zwischen den Städten und dem platten Lande die Last theilen möchte, die allerdings die Städte jetzt dadurch allein trifft, daß sie die Gewerbe vorzugsweise in ihrer Mitte haben und deshalb viele Gewerbsgenossen erhalten müssen, die wegen der Uebrrfül- lung ihr Brod nicht mehr finden und der Armmversorgung zur Last fällen. Diese Last würde sich auch alsdenn dem Lande gleich mäßig mittheilen, und so bei völliger Gewerbftciheit die Schat tenseite sich mit dem Lande zu kehren, welche jene unbedingt mit sich führt. Indessen haben wir heute von einem Abgeordneten gehört, daß völlige Gewerbfreihekt bald ekntrcten müsse. Es ist mit Bestimmtheit ausgesprochen worden, daß diese Zeit gewiß kommen wird, und so kann ich denn diese Zeit erwarten, welche dem Lande die ersehnte allgemeine Erlösung aus der geschilderten Knechtschaft bringen und ihm die Nachthelle mit zuführen wird, die sie in ihrem Gefolge hat; vielleicht lernt das platte Land inmit- telst seinen Vortheil besser verstehen. Jetzt wollen wir dabei ste hen bleiben, was der Antrag in seinem ersten Lheile beabsichtigt. Ich glaube allerdings, daß es ein gerechter Wunsch des platten Landes ist, gewisse Gewerbe noch sich naher gebracht zu sehen, die es zu Betreibung der Landwirtschaft nothwendig braucht. In dieser Hinsicht habe ich auch dem Anträge Nichts hinzuzufügen. Was aber dm zweiten Ltzeil desselben anbelangt, so geht mein Bedenken dagegen hauptsächlich dahin, daß eine unbedingte An nahme von Lehrlingen den Landmeistern gestattet sein soll. Ich gehe davon aus, daß jeder Gewerbtreibmde künftig so gebildet sein soll, daß er nicht bloß auf dem Lande, sondern auch in der Stadt und überall zu Ausübung seines Gewerbes befähigt er scheine. Nun ist aber die Ansicht laut geworden, daß diejenigen Meister, welche auf dem Lande ihre Profession treiben, auch .be sonders Lehrlinge dort nöthig hätten, die sie wieder zu Meistern für das Land bilden könnten. Man würde also den jungen Leuten nicht mehr beizubringen haben, als was sie als Landmei ster brauchten. Das ist eine Ansicht, mit der ich mich nicht ver einigen kann, und aus diesen Gründen werde ich gegen den 2. Theil des Antrags stimmen. Ich gehe davon aus, es müsse rwthwendig den jungen Gewerbsgenossen Gelegenheit gegeben werden, für ihr Gewerbe vollständige Ausbildung zu erlangen. Das kann aber nicht bei dm Landmerstem geschehen, weil die selben gwßtmtheils auf einen gewissen Kreis in ihrer Arbeit, auf gewisse Artikel beschränkt sind, die sich bei den einzelnen Land bewohnern finden, das ist z. B. bei den Schneidern, Wagnern, Sattlern rc. der Fall- Diese gehen mehr auf dem Lands von Haus zu Haus und bessern die schadhaften Stücke aus, neue Arbeit ist seltener. Auf diese Weift werden die Lehrlinge nicht viel erlernen, und aus diesem Grunde schon muß ich mich gegen Leu 2. Antrag erklären, abgesehen davon, daß ich düs unbe schrankte Hatten von Gesellen eben so wenig räthlich finden kann. Präsident: Ich habe zuvörderst em Amendement zur Unterstützung zu bringen, welches der Abgeordnete Grimm ein gegeben hat. Er will gesetzt haben: „daß in jedem Dorfe we nigstens einer Person die unbeschränkte Kramerei mitMaterial- waaren gestattet werde." Wird dieser Antrag unterstützt? Er folgt zur Genüge. Präsident: Ich erlaube mir nur noch einige Worte ein zuschatten hinsichtlich des Unterschiedes, der zwischen dem De putations-Gutachten und dem jetzt unterstützten Amendement stattfindet, damit die Diskussion sich darauf beziehen und dar nach reguliren könne. Die Deputation hat sich erklärt, daß sie ebenfalls der Meinung der Petenten sei, daß dis Betreibung mehrerer verschiedenartiger Professionen auf den Dörfern gestat tet werde; sie hat also im Allgemeinen die Petition zur Annah me empfohlen, und man sieht es dieser ausgesprochenen Mei nung in der Lhat nicht an, daß die 4 städtischen Deputirten, welche sich bei der 3. Deputation und sonach sich in der Majori tät befinden, eine befangene engherzige Ansicht gehabt haben. Daß man auf den frühem Gesetzentwurf zmückging, liegt darin, weil man wünschte und es als zweckmäßig bei den Verhandlun gen in der Deputation ansah, daß man in möglichstem Verein mit der Staatsregierung zu handeln suche. Wenn man sich also auf den frühem Gesetzentwurf bezogen, so möchte dies aller dings sehr gerechtfertigt erscheinen. Eines Theils glaubte auch die Deputation, daß es schneller zum Ziele führen würde, wenn ein Antrag auf Erlassung eines neuen Gesetzentwurfs nicht ge stellt würde. Sie glaubte, daß es zweckmäßig sei, wenn man einige hier einschlagende Bestimmungen des frühem Gesetzent wurfs wieder zur Vorlage bekäme, und zwar, wie es dann möglich erschien, im Lauft des gegenwärtigen Landtags, und war überzeugt, daß z. B. die Bestimmung in tz. 17. wegen des Betriebs unzünftiger Gewerbe auf dem Lande auch jetzt wie der zu berücksichtigen sein würde, da hierüber hinlängliche gesetz liche Bestimmungen meines Erinnerns nicht vorhanden sind. Ferner hatte man aus §. 19. die Bestimmungen wegen des Betriebs zünftiger Gewerbe in dem Gesetzentwurf ersehen, und in tz. 22. sindet man die Bestimmungen wegen der Leinwebe rei, von der ebenfalls zu wünschen ist, daß darüber etwas Ge setzliches bestimmt werden möge. Während man nun alle diese nähern Bestimmungen nicht aus dm Augen verlieren wollte, wünschte man auch, daß schon bei jetzigem Landtage die Anträge der Petenten, wenn auch nicht in vollem Umfange, doch gvöß- Lentheils erfüllt würden. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von L. G. EeutznrrH Dresden. DM d» RHaftk» hsWstraKk x Vi-. Gr et sch et.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder