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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 189. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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v. Lhielau auch unterstützt, und zwar aus zwei ganz einfachen Gründen. Der eine Grund, der mich bestimmt, ist schon mehrfeitigerwahntworden; er besteht darin, weil auch ich das. Bedürfniß und die Nothwendigkeit erkannt habe, den Gewerben auf dem Lande hinführo ein freieres Feld zu öffnen. Ich habe aber auch den v. Thielauschen Antrag noch aus einem andern Grunde unterstützt, und zwar, weil ich ihn im Interesse der Staatsregrerung, und insbesondere, ich kann es unbefangen sa gen, im Interesse der Kreisdirektionen halte. — Es kann näm lich den Kreisdirektionen nur angenehm sein, wenn sie der Nvth- wendigkeit überhoben werden sollen, gewisse Gegenstände in ih ren Geschäftsbereich ziehen zu müssen, die dessen Umfang aller dings wesentlich vermehren. Ich kann als Mitglied einer Krersdirektion versichern, daß bei diesen Behörden nicht Hun derte, sondern Lausende von Nummern sich mit der Frage be schäftigten, ob und in wie weit und welche Gewerbtreibende auf dem platten Lande nothwendiger und verantwortlicher Weise zu zulassen seien oder nicht, und so einfach auch manchmal diese Fragen sich behandeln lassen, so sind sie doch auch öfters höchst complizirter Natur, so daß die sorgfältigsten Erörterungen, wiederholte Erwägungen und endlich die mühevollsten und um fänglichsten Benchtserstattungen nöthig werden. Gewisse Vor gänge in dieser Kammer haben mich gelehrt, es für eine unab weisbare Verpflichtung ansehen zu müssen, meinerseits darauf zu wirken, daß die dermalen so vielfältigen und umfangreichen Geschäfte der Mittelbehörden so viel nur thunlich vermindert und verringert werden, denn sonst wüßte ich in der That nicht, wie diese Behörden bei der beliebtey Reduktion ihrer jetzigen Arbeits kräfte, die bisher nur mit der größten Anstrengung sich abmühe- ten , um ihre Pensa zu Erledigen, hinführo die Arbeitsmassen bewältigen wollten! — Es wird dies rein unmöglich werden, ich sehe es kommen, aber auch die Folgen davon sind mir klar! — Ich habe mir nicht versagen können, die gegenwärtige Gelegen heit, jener Verpflichtung eingedenk zu sein, zu benutzen. Abg. Häntzschel laus Neustadt): Auf den Fall, daß der Antrag des Abg. v. Lhielau angenommen würde, und es nicht zur Diskussion über die einzelnen Paragraphen kommen sollte, erlaube ich mir den Antrag zu stellen: „Daß jeder Handwer ker, dem die Erlaubniß zudem Betriebe eines zünftigen Hand werks auf einem Dorfe ertheilt wird, nach Ablauf eines fünfjäh rigen Aufenthalts im Orte der Niederlassung das Heimathsrecht erlange." Zur Motivirung dieses Antrags bemerke ich Folgen des: Diejenigen, welche sich in den Städten niederlaffen, um daselbst ein zünftiges Gewerbe selbstständig zu betreiben, müssen daselbst das Bürgerrecht erwerben, und sie erlangen dadurch nach fünf Jahren das Heimathsrecht. Wenden sich jedoch Handwerker auf das Land, so kann hier von Erlangung des Bürgsrrechtsnicht die Rede sein, und es würden solche Leute, den Fall der Ansässigmachung ausgenommen, das Heimaths- recht im Orte ihrer Niederlassung nie erlangen, vielmehr nach 5, 10 oder mehrer« Jahren, wenn sie verarmen und nicht mehr fortkommsn, wieder in die Städte, in welchen sie ihre Hei- makhsangehörigkelt behalten haben, zurückgebracht werden. Dadurch wird aber ganz offenbar eine große Belästigung der Städte herbcigesührt. Abg. Sachße: Wenn ich mich auch für den Antrag unter 1. und 2.des Deputations-Gutachtens,und welches der von dem Abg. v. Lhielau aufgrnommene ist, erklärt habe, so habe ich doch nicht ge glaubt, daß der Deputationsantrag selbst auf die Seite gescho ben werden solle. Ich sprach mich deshalb dafür aus, weil die Zahl der Handwerker, wie sie in der Beilage zu dem Berichte enthalten sind, in dem Gesetzentwürfe nämlich, der bei dem vo rigen Landtage vorgelegt wurde, um einige vermehrt werden könnte. Ich finde nämlich die Zahl der Handwerker, die auf dem Lande existiren sollen, zu beschränkt; denn ein Sattler, ein Seiler, ein Tischler möchte auch an einem Orte sein, wenn derselbe 600 Einwohner hat. Unbeschränkte Erlaubniß zu Hal tung von Lehrlingen und Gesellen Seiten dieser Handwerker habe ich aber nicht gemeint, weil ich nicht glaube, daß solches im Interesse des Landes sein würde. Eine Beschränkung des falls, halte ich um so nothwendiger, als Meister genug in den Städten existiren; und nachdem von mehrer» Seiten von unbe schränkter Einführung der Innungen auf dem Lande gespro chen worden, so wäre ich eher geneigt gewesen, für denDepu- tationsantrsg zu stimmen, wenn die Deputation sich nicht be wogen gefunden hätte, den v. ThielauschenAntrag zu dem ihrigen zu machen. Das war es, was ich noch als Grund meiner nun mehr verneinenden Abstimmung im Sinne meiner vorigen Be merkung erinnern wollte. Präsident: Ich habe zu bemerken, daß die andern De- putationsmitglieder mir beigestimmt haben, und gedenke wieder holt, daß nach der Erklärung des Herrn Staatsministers der Hauptbewsggrund hinweggefallen sei, der die Deputation zu diesem Anträge bewogen, und nur deshalb hat sie in diesem al lerdings ganz eigenthümlichen Falle denselben aufgegeben. Abg. 0. Schröder: Fallen gelassen hat die Deputation ihr Gutachten nicht. Sie konnte es auch nicht nach der frü hem Ansicht, daß Deputations - Gutachten in der Kammer nicht mehr abgeandert werden sollen. Nach der neuerlichen Aeußerung des Hrn. Staatsministers sind aber die Depu- tationsmitglieder nunmehr in dem eignen Falle, daß sie gegen das Deputations-Gutachten und für den Antrag des Abg. v. Lhielau stimmen werden. Abg. v. v. Maper: Nach dem, was der Abg. v. Lhielau bereits so erschöpfend dargestellt hat, kann ich mich im Allge meinen darauf beschränken, zu erklären, daß ich seinen Grün den allenthalben beitrete, seinen Antrag aus Ueberzeugung unterstützt habe und auch dafür stimmen werde. Nur wenige Worte zur Widerlegung einiger Gründe gegen den Punct un ter Nr. 2. will ich mir erlauben hinzuzufügen. Ich stimme mit dem Abg. v. Lhielau auch darin überein, daß es eine Un gerechtigkeit sei, einem Meister, der zünftig gelernt und allen Bedingungen, um das Meisterrecht zu erlangen, sich gefügt hat, — dann wegen des Umstandes, daß er nicht in der Stadt, sondern auf dem Lande sein Fortkommen suchen will, das Recht übzusprechen, Gesellen und Lehrlinge zu halten. Es wäre
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