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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 190. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilttttgen über die Verhandlungen des -Landtags. MISS. Dresden, am 6. Juli. 1837. Hundert und sechste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 21. Juni 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation über den Antrag des Abg." Sachße um Aufhebung der Anrüchigkeit der Kaviller und der Kavillereigerechtsame.— Berathung des Berichts der 3. De putation, den erneuerten Antrag des Abg. Eisenstuck wegen stjstungsmaßiger Verwendung des Einkommens der Stifter Meißen und Wurzen betr.— (Schluß der Rede des Ref. v. Haase): Nach meiner Mei nung mußte die Deputat, bei dieser Sache ihre Ansichten, wiesle gethan, derKammermittheilen und dieser dadurch Veranlassung geben, über dieselben sich auszusprcchen, zumal, da der hohen Staatsregierung Bedenklichkeiten in Betreff der Hauptsache beigegangen sind und dieselbe zu vernehmen gegeben, daß cs sehr schwer sein würde, sie in Ausführung zu bringen. Wenn also die Deputation darauf antrug, die.Sache zu bewerkstelli gen, so war sie auch verbunden, wenigstens einen Weg anzugeben, auf welchem sich die Ausführung erzielen ließe. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß der Kammer freisteht, sich über diese ihr vorgelegten Ansichten zu erklären oder nicht. Wenn aber bemerkt worden ist, daß die Vorschläge der Depu tation nicht annehmbar erschienen, und zu dem Ende gegen einzelne derselben spezielle Einwendungen gemacht worden sind, so muß ich entgegnen, daß diesen Ausstellungen zum größten Theile eine irrige Ansicht zum Grunde liegen dürfte. So hat die Deputation keineswegs die Meinung aufgestellt, daß eine Taxe fürTödtung ».Abdeckung des verunglücktenViehes von dem Abdecker bestimmtwerden solle, wie der geehrte Sprecherglanbt, sondern sie soll, wie im Deputations-Berichte gesagt, von dem Staate ausgehen; es ist auch übrigens dies nichts Neues, da schon in der Erledigung der Landesgebrechen eine derartige Taxe festgesetzt ist, die nur zeitgemäßer einzurichten sein möchte; solchemnach hat die Deputation eigentlich hier gar nichts Neues Vorgeschlagen; ernt Taxe müßte jedenfalls eintreten, ück den Virhbc sitzet vor Uebertheuerung zu schützen, wodurch von dem, was der Abgeordnete befürchtet, gerade das Gegentheit erzielt wird. Ferner ist auch nicht gesagt, daß eine Taxe bestimmt werden solle, für welche der Eigenthümer dem Abdecker das Vieh überlassen müsse, sondern abermals, wie der Deputations- Bericht ausweist, gerade das Gegentheil. Es ist daselbst ge sagt, -aß dem Eigenthümer eines solchen noch nutzbaren Stück Wiehes auf alle Fälle Gelegenheit zu geben sein möchte, die nutzbaren Theile seines Viehes ins Geld zu setzen, und daß, da ihm diese ost abgehen, oder derselbe doch nicht selten dabei eine bedeutende Einbuße erleiden würde,- weil er im Einzelnen verkaufen muß, es vortheilhast erscheine, wenn er in dem Ab decker selbst jedesmal einen Abnehmer finde, wenn der Abdecker gehalten sei, auf den Fall, daß der Viehbesitzer es verlangt, die nutzbaren Theile des getödteten oder gefallenen Thieres um einen im Voraus vom Staate zu bestimmenden Preis käuflich anzunehmen. Auch dies ist, außer in Sachsen , nichts Neues. Es findet sich diese Einrichtung schon in andern Orten, z. B. in Paris fehlt es nicht an Vorgängen, und man kann nicht sagen, es sei dies eine Idee, die sich nicht ausführen ließe. Warum ferner nicht die einseitige Provokation beider Theile bei Ablösung des Kavillereibannrechtsstatlsinden solle, das begreife ich nicht, und ich sehe nicht ein, warum man hier eine Ausnah me von der in der Kammer so oft vertheidigten Gleichheit der Rechte, von dieser bei'andern Ablösungen stets geltend gemach ten Regel statuiren sollte. Wenn man sich abfällig darüber geäußert hat, daß im Berichte gesagt worden ist, es möchte bei der Ablösung auch eine Beihülfe des Staats eintteten, so erlaube ich mir zu bemerken , daß eine solche bei dergleichen Ab lösungen in Baden, im Großherzogthum Hessen, in Rhem- ! Hessen und in Nassau stattgefunbe» und dort der Staat bei Ab lösung der KaviKereibanmechte eine Beihülfe gegeben hat. Kei ner Rechtfertigung aber bedarf es, wenn die Deputation bei diesem Gegenscandechuf dis dabei zu nehmenden wohlfahrtspvli- zeilichen Rücksichten aufmerksam machte. Nicht die Abdecker, aber der Bann, wornach sich die Kaviller das Vieh selbst an maßen, sollen -nach der Absicht der Deputation künftig Weg fällen ; die Abdecker erscheinen im Ucbrigen ebenso, wie polizei liche Aufsicht aufTödtung des gedachten Viehes, dessen Ver grabung oder Benutzung unentbehrlich. Wie leicht könnte der Fall sonst eintreten, daß der Besitzer sein Stück Vieh, wäs in Folge einer ansteckenden Krankheit, z. W. des Milzbrandes, gefallen ist, an einen ganßbaren Ort in seinem Garten oder Gehöfte vergrübe. Dieser Fall hat sich wirklich in Sachsen ereignet, und die Folge davon ist der Tod mehrerer Bewoh ner des Gutes gewesen. Dies beweist öhne Zweifel, daß poli zeiliche Rücksichten, wodurch derGesundheitszustand im Lande sicher gestellt wird, auf jeden Fall nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Abg. v. Thielau: Der geehrte Abgeordnete ist im Jrr- thum, wenn er glaubt, daß ich den Bericht falsch verstanden hätte. Ich habe zuvörderst der Deputation keinen Vorwurf
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