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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 191. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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schr'ft des SLeuerstrafgesctzes noch Etwas hrreinkame, vielleicht; das: Steuer- und Chauffeegelderdefraudationsstrafgesetz. Vicepräsident 0. Deutlich: Ich bitte nur zu bemerken,: daß derBorfchlag, wie er sich nun gestaltet hat, gar nicht darinj besteht, daß das Gesetz nochmals vorgelczt werden solle, sonderns der Antrag ist der, daß diese Paragraphen, nachdem sie von der Kammer angenommen fein werden, in ein besonderes Ge setz gebracht, also sogleich mit diesem erlassen werden. Secr. Hartz: Mein Antrag ist der, daß die §tz. 32., 34., 35. und 36. als ein besonderes Gesetz publizirt werden möch ten , und daß dazu dir Stände erst im Voraus ihre Genehmi gung ertherlen. Vicepräfident v. Deutlich: Jedenfalls beantrage ich, den letzten Satz ganz wegzulassen. Denn Mir haben jetzt dis Paragraphen einzeln durchzugehn; wird ihnen die Genehmi gung ertheilt, dann würde man, nach der Meinung des An tragstellers, die ich aber nicht theile, nur zu beantragen haben, daß sie in em besonderes Gesetz gebracht werden. Denn daß man ein Gesetz im Voraus genehmige, scheint mit der Verfas sung nicht zu vereinigen zu sein. König!. Csmmissmr Wehner: Wenn der Antrag vom geehrten Secr. Hartz dahin geht, diese Paragraphen hier aus zuwerfen und solche in einem besonder» Gesetze zu erlassen, so scheinen die Motiven, die der Antragsteller dafür angeführt hat, nicht ausreichend; denn die Meinung, daß diese Bestimmun gen in das vorliegende Gesetz nicht gehören, kann die Regie rung nicht thrilenl Die Regierung ist der Ansicht, daß bisse Bestimmungen allerdings hierher gehören, weil sie Ordnungs widrigkeiten bei der Chausseeabgabenregis betreffen. Auch würde die ganze Oekonomie der Gesetzgebung, welche die Re gierung bisher sorgfältig in Abgabenfachen beobachtet hat, ge stört werden, wenn man die Bestimmungen dieser Paragra phen hier herausnehmen wollte, um solche in einem besonderen Gesetze wieder zu erlassen. Graf HohenLHal: Wenn ein besonderes Gesetz über die Defraudationen der Chaussee- und Regiegelder erscheinen soll, so'scheint es mir nöthig., daß alle Paragraphen, welche auf die Chaussee- und Regiegelder Bezug haben, in das Gesetz ausgenommen werden, La man nicht wüßte, wie es käme, daß die §6.31. und 33. beibchalten wurden, welche der Chaus see- und Brüäendefraudationrn Erwähnung thun, während man die übrigen herausgmommen hätte, da entweder alle auf die Chaussee bezüglichen Paragraphen aus dem Gesetze ge lassen oder alle stehen bleiben müssen und sie vielleicht bei dem Titel oder in dem Eingänge des Gesetzes mit erwähnt würden. v° Biedermann: Wenn ich dm Antrag richtig ver standen Haben, so geht er nicht darauf, daß auf Abgabenhin terziehung gehende Paragraphen iss ein besonderes Gesetz ge bracht werden, sondern nur diejenigen, die mit der Hinterzie hung Nichts zu thun haben, sondern die bloß polizeilicher Na tur sind. Dadurch würde die Oekonomie des Steuergssches nicht gestört werden. Secr. Hartz: Da mein Antrag so vielfache Bedenken und Schwierigkeiten erregt, finde ich mich veranlaßt, ihn zu rück zu nehmen. Referent Bürgermeister Ritterstadt: Ich gestehe, daß ich mich auch dafür verwenden wollte, daß es dem Secretair Hartz gefallen möge, seinen Antrag zurückzunehmen. Es ist nicht zu leugnen, daß ein kleiner Uebelstand ist, wenn rein polizeiliche Bestimmungen in einem Abgabenstraf gesetz vorkommen; aber ich gebe zu bedenken, ob es nicht gleichfalls ein Uebelstand ist, wenn wenn wir darüber em besonderes Gesetz mit nur wenigen Paragraphen erhalten. Ich glaube, das würde in der Auffindung eine eben so große Un bequemlichkeit herbeiführen, und daher bin ich damit einverstan den, was Secr. Hartz erklärt hat. Bürgermeister Gott sch ald: Ich habe vorhin erklärt, daß, wenn Secr. Hartz den Antrag nicht gestellt hätte, ich ihn gestellt haben würde, und ich bin daher dem Anträge beigetre- ten. Er ist nun von dem Secr. zurückgenommen worden, ich finde mich aber bewogen, ihn wieder aufzunehmen und ihn zu dem meinigen zu machen. Die Gründe, welche dagegen ange führt worden find, schienen mir nicht schlagend zu sein. Es wurde auf die 33. Bezug genommen, und gewissermaßen durch den Platz derselben auch für die §§. 32., 34., 35. und 36. deren Aufnahme und ein Platz für sie hier vindizirt; indessen findet bei tz. 33. ein anderes Verhättniß statt. Hier sind Ord- nungswrdngr'eitrn und Verhältnisse in Sprache, welche die Defraudation im Hintergrund haben, in den übrigen Para graphen, als tz. 32., 34'., 35. und 36., sind reine Polizeivergehen ausgenommen. Es würde aber aus Stehenbleiben dieser Para graphen folgen, daß diese Polizekvergehen nicht die Polizeibe hörde, die Verwaltungsbehörde zu untersuchen hätte, sondern die Steuerbehörde, und das ist der Hauptgrund des Antrags, denn es würde eine incompetente Behörde diese Vergehen zu bestrafen haben. Es wurde sich darauf bezogen, baß bisher der selbe Fall gewesen sei; aber dies kann nicht soviel bewirken, daß man auch ferner noch auf einer Regelwidrigkeit beharre, sondern ich halte dafür, daß die Untersuchung dieser Polizei übertretungen an die Justizämter zu überweisen sei, wenn der Staat ferner auf Chausseen die Gerichtsbarkeit behalten will. - v. Großmann: Da mir der Gesichtspunkt, aus dem ich vorhin die Sache betrachtet habe, der wichtigste zu fern scheint, nämlich der des Unterschiedes zwischen Gesetz und Ver ordnung, so müßte ich wünschen, daß die Worte: „da nöthig" aus der Fassung des Antrags ausfallen möchten; indeß das Mergerathenste dürft sein, die Sache zu lassen, wie sie ist. Wir würden ohnehin viel edle Zeit dadurch ersparen und schnell und mühelos darüber wsggelangen. Präsident: Der Antrag ist ganz so wieder ausgenom men, wie ihn Secr. Hartz gestellt hatte. - Bürgermeister Gottschald: Mit Hinwegnahme der Schlußworte. Ich habe mir die Sache so gedacht: Wir berathcw jetzt die einzelnen Paragraphen, und erhalten sie die Genehmi gung der Kammer, so würde der Wunsch auszusprechen sein, oder vielmehr der Antrag, daß diese Paragraphen aus dem Ge-
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