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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 193. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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über die Verhandlungen des Landtags. 193. Dresden, am 10. Juli. 1837. hin, bei dem Hinblick anf die in der obgedachten Verordnung enthaltenen Organisationsbestimmungen, vorzugsweise auf die . ... . i machen, Inhalts denn sogarnur ausnahmsweise in größer» und Präsident; DieDeputation hat sich hier enthalten, einen Antrag zu stellen, weildke Bewilligung bei Gelegenheit desBud- jets zur Sprache kommen muß. Abg. Todt: Ich wollte mir zuvörderst nur eine Anfrage erlauben. Beim Budjet ist die Bewilligungsfrage bis hierher ausgesetzt worden, und von hier wird sie wieder zum Budjet verwiesen. Nun weiß ich nicht, wo diese Bewilligungsfrage selbst Gelegenheit zu geben, annoch ihre eignen Ansichten und Wünsche hierunter auszusprechen. Um bei diesem letzten Ab schnitte des gegenwärtigen Berichts den Gebrauch des beigeleg ten früheren Berichtes, der hier zum Anhalt dienet, und aufwel chen sie, um Wiederholungen zu vermeiden, bei jedtm Puncte verweiset, zu erleichtern, hat die Deputation Lei den nachfolgen den Bemerkungen die in dem zuletzt erwähnten Berichte beob achtete Reihefolge beibehalten. Die Bemerkungen selbst aber, deren Würdigung und Billigung sie Seiten der hohen Staats regierung fest und vertrauungsvoll entgegensicht, sind folgende: I) (zu §Z. 1. bis 6. der Verordnung). In dem Abschnitte des frühem Berichts unter L., schließlich, hatte die Deputation ausgesprochen, wie sie dafür halte, daß organische Einrichtungen, gleich den in der Verordnung vom 13. October 1836 enthalte nen, auch abgesehen von andern und insonderheit von finanzi ellen, der Bewilligung der Stande anheim fallenden Rücksichten nicht durch Verordnung eingeführt werden können, und am al lerwenigsten dann, wenn dadurch die, durch Gesetz oder Herkom men erworbenen Rechte der einzelnen Korporationen oder Indi viduen beschrankt und aufgehoben werden. Dieselbe hatte hier das bisherige Censurrecht mehrerer Stadträthe im Auge, was jene Verordnung aufhebt. Nach ihrer, von den König!. Herren Hundert und siebente öffentliche Sitzung der lk. Kammer, am 22. Juni 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation über das allerhöchste De kret vom 27. Februar 1837, die Angelegenheiten der Presse betreffend. Im Berichte heißt es ferner: War übrigens die Deputation in dem beiliegenden Berichte auf die zwischen Gesetz und Verordnung zu ziehende Grenzlinie naher eingegangcn, um die Mitwirkung der Kammern bei der Gesetzge bung über die Preß- und Censurangelegenheiren als verfassungs mäßig nachzuweisen, so war dies hauptsächlich um deswillen geschehen, weil die Deputation überzeugt war, und noch ist, daß die Staatsverfassung die Wirksamkeit der Stände bei Reguli- rung dieser Angelegenheiten erfordere, und weil der vorerwähnte, von der Deputation damals beschlossene Antrag an die hohe Staatsregierung auf Vorlegung eines Preßgesetzes ein solches Eingehen unumgänglich erheischte. Die neuesten vorbemerkten allerhöchsten Erklärungen und Zusagen machen aber dasselbe nun-i Commiffarien aber nicht gebilligten Ansicht, kann eine solche mehr hier und in dieser Beziehung entbehrlich. Zwar fand die i Aushebung nur im Wege des Gesetzes, mithin unter Mitwirkung Deputation früher sich genöthiget, in jenem Berichte auch noch der Stände, geschehen. Indessen enthält sie sich, deshalb einen in anderer Beziehung auf das Gebiet der Verordnung zurück- Antrag anzurathen, da diese Abänderung mit der ganzen Orga- zukommen, indem dieselbe in dem Erlaß vom 13. October 1836 nisarion der Mittlern und untern Censurbehörden zusammm- organische, und den Staatshaushalt wesentlich berührende Ein- hängt und letztere bei Gelegenheit der Bewilligung ohnedies in Achtungen angeordnet erblickte, welche, nach ihrer Ansicht, der r Frage kommen muß. Jedoch kann die Deputation nicht um- Zustimmung der Kammern bedürfen. Indessen dürfte auch der ! hin, bei dem Hinblick anf die in der obgedachten Verordnung darauf sich beziehende Abschnitt in jenem Berichte zur Zeit keinen enthaltenen Organisationsbestimmungen, vorzugsweise auf die Gegenstand weiter zur Berathung abgebm, da aus dem Schluffe Bestimmung in der tz. 17. daselbst im Voraus"aufmerksam zu des allerhöchsten Dekretes zu ersehen, baß die neuen Einrichtun- machen, Inhalts deren sogarnur ausnahmsweise in größer» und gen, bei den deshalb zu postulirendcn Bewilligungen, in den Mittelstädten Cenkralccnsören angsstellt werden sollen. Nach Kammern annoch zur Sprache gebracht und dabei den Ständen ihrem Dafürhalren würde dies die Vernichtung der Guchdrucke- die, von ihnen deshalb sowohl, als ausserdem noch in Betreff S reim m den auf solche Weise nicht begünstigten Städten noth- jener Verordnung etwa gewünschte, Auskunft gegeben werden wendig nach sich ziehen. Dieselben würden durch die Weite- solle. I rungen, welche durch die Entfernung des Centralcensors von ek- Nach solchem Allem würden in Berücksichtigung oberwähn-! ner solchen Stadt, als dem Ort der Buchdruckern', unumgäng- tcr Petition aus jenem Berichte hier nur diejenigen Puncte aus- s lich herbeigesührt werden, alsbald sich gezwungen sehen, ihr Ge- zuheben und zum Vortrag, so wie zur Berathung, übrig verblei- S schäft in solche bevorzugte Städte, wo Eentralcensoren befind- ben, der welchen die Deputation dafür gehalten, daß durch.selbige S lich, zu verlegen. Es dürfte aber dies schwerlich zu billigen, bisherige gesetzliche Bestimmungen abgeänderr, den Rechten ein-! vielmehr unerläßlich sein, daß sich in allen Städten, wo das zelner Korporationen oder Individuen zu nahe getreten und Be-i Buchdruckereigeschaft betrieben wird, ein Censor befinde, dermit stimmungen getroffen worden, deren sofortige Abänderung im i dem Befugniß zur Centralcensur versehen sei. Interesse des Ganzen, des Publikums und der bei dem Buch-" ... Händler- und Buchdruckergeschäft Betheiligten, als wünschens wert!) erscheint. Indem die Deputation in Nachstehendem jenen Punctcn eine ganz spezielle Erörterung widmet, ihre Bedenken deshalb aufstellet und zugleich auf die, nach ihrer Ansicht, dabei vorhan denen Mängel und Lücken aufmerksam macht, kommt sie nicht nur der in dem allerhöchsten Dekrete S. 79. vorgefundenen Auffor derung dazu gebührend nach, sondern hofft auch der Kammer
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