Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 197. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilrr rrgen ü b e r die Verhan dl UN gen des Landtags. ^1^187. Dresden, am 14. Auli. 1837. Hundert Und neunte öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 26. Juni 1837. "(Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der 1. Deputation über den Gesetzentwurf, einige Modifikationen in den bürgerlichen Ver hältnissen der bierländischen Juden betreffend. (Schluß der allgemeinen Berathung.—Besondere Berathung über §. 1.) — Referent Roux: Ich werde mich nur auf wenige Worte beschränken. Won mehrer» Sprechern ward sich zur Begrün dung dessen, was-sie als ihre Ansicht vo.rtrugm, darauf bezogen, daß aus allen Theilen des Landes Petitionen gegen die Einräu mung von Gerechtsamen an die Juden eingegangen wären. Andere Sprecher hingegen verwarfen diesen Grund gänzlich. Hat, wenigstens nach meinem Dafürhalten, jeder Abgeordnete in dieser Kammer rein nach seiner Ueberzeugung zu stimmen und zu sprechen, so möchte ihm aufderandern Seite obliegen, diejenigen Stimmen ungeprüft und unerwogen nicht zurückzüweisen und un beachtet zu lassen, die aus dem Lande so zahlreich laut geworden sind. Bei der vorigen Standeversammlung habe ich mit vollem Herzen beigestimmt, als der Ihnen bekannte Be schluß gefaßt ward. Die hohe Staatsregierung hat in den Motiven und. in dem, was so eben von dem Herrn Staats minister ganz treffend geäußert worden ist, den Stand punkt angedeutet, von welchem man bei Abfassung des Gesetzes auszugehen gehabt hat- und der Standpunkt der Volksvertreter kann hierbei nach meinem Dafürhalten kein anderer sein. Ich berufe mich auf die Aeußerung eines Redners in der vorigen Si tzung. Er äußerte sich dahin: „Wenn er die Ansicht für die rich tige halten könnte, wenn er sich überzeugt halten müsse, es sei das gegründet, was in den vielen Petitionen geschildert werde, und habe man inderLhat dieBesorgmß zu hegen, es werde die Bewilligung größerer Berechtigungen an die Juden der christlichen Bevölkerung unseres Vaterlandes einen großen Nach theil bringen; nun dann werde er kein Bedenken tragen, gegen die Emanzipation der Juden zu stimmen; allein weil er anderer Ueberzeugung sei, würde er gegen jede Beschränkung der Be rechtigungen, welche man den Juden ertheilen wolle, sich erklären." Ich muß dem zwar beipflichten, allein ich stelle meine, indivi duelle Ansicht und Meinung nicht so hoch, ich lege ihr ein solches Gewicht nicht bei, daß ich darum ganz unbeachtet zu lassen ver möchte, was mir von vielen Seiten als Fhatsachr zugerufen worden ist. Ein neuerer Beleg hierzu ward von dem Herrn Staatsminister so eben vorgetragen. In einem solchen Falle,, wo man Zweifel haben muß, ob die eigene Ansicht die untrüg< sich richtige ist, glaube ich, wird der Volksvertreter keinen Vor wurf auf sich laden, wenn er einen hohen Werth darauf legt, was von der Staatsregierung als das Ergebniß der eingezoge-' nen Erkundigungen, Wahrnehmungen und Prüfungen darge stellt wird. Die Deputation der II. Kämmer würde kein Beden ken gefunden haben, dann, wenn in der I. Kammer nicht Be schränkungen in den Gesetzentwurf hifleingebracht worden wären, und wenn man den Wohnsitz der Juden nicht auf die beiden Städte Dresden und Leipzig beschränkt hatte, dem Gesetzent würfe beizupflichten. Allein da man wünscht, es möge der Ge setzentwurf zu Stande kommen, da man sich zu der Beschrän kung auf diese beiden Städte aus den Gründen der höhen Staatsregierung bewogen gefunden hat, so glaubte man auch den Beschränkungen der!. Kammer darum beitreten zu müssen, weil, jemehr man den Juden Rechte in Dresden und Leipzig cinräumt, die Beschwerden dieser beiden Städte, auf welche man ihren Aufenthalt beschränkt, Grund fänden» Ich bin also fest entschlossen, für den Gesetzentwurf mich zu erklären und mein Ja zu ertheilen, wenn nur in die jetzigen Bestimmungen nicht noch mehrere Beschränkungen hineingebracht werden; denn die Christenpflicht, die Humanität erfordert es, ebenso wie der Beschluß der vorigen Ständeversämmlung in Uebereinstim- mung mit der hohen Staatsregierung, erfordern es, daß wenigstens Etwas für die Verbesserung dep Lage der Juden geschehe. — Nachdem nun die Diskussion über den allgemeinen Thesi geschlossen, geht man auf den speziellen Theil über, und es ver ließ der Referent Roux ß.1. des Gesetzentwurfs und das De- putations-GUtachten dazu, welches lautet: - Die Deputation, - an deren Berathung dasjenige Mitglied, (v.Maycr) welches diesem Berichte ein Separatvotum beifügt, nicht Theil nehmen konnte, weil es nicht hier anwesend war, hat sich inErwägung dieser», der sonstigen ihr bekannten Gründe für», gegen die Annahme der im Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Be stimmungen, so wie der von der l. Kammer bei verschiedenen Punkten gefaßten Beschlüsse auf, großentheils den Juden un günstige, Modifikationen in ihrer Mehrheit dahin vereiniget, ihr Gutachten auf Annahme des Gesetzes, unter Vorbehalt der Be rücksichtigung der zu einzelnen Paragraphen zu beschließenden Modisikationanträge, zu stellen, und sie wird, um dies gleich hier im Allgemeinen voraus zu bemerken, nicht nur den Beitritt zu den meisten von der I. Kammer beschlossenenBefchräukungamen- dements — (gegen deren Genehmigung übrigens auch Seiten der hohen Staatsregierung nach den der Deputation von dem Herrn
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder