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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 198. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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MitLheLltt tt gerr ü b e r d k e Ä e r h a n d l u n g e n d e s Landtags. . . ! , _ - . . ... . ... .- . ..- . - 1S8. Dresden, am IS. Juli. 1837. Hundert undzehnte öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 27. Juni 1837. '"(Fortsetzung.) Fortsetzung der desondern Berathung über den Gesetzentwurf, einige Modifikationen in den bürgerlichen Verhältnissen der hierländischen Juden betreffend. (§§. 2., 3., 4. und 5. Allge meine Berathung über §. 6.) — , Vicepräsident v. Haase: Ich kann mich dem Amende ment des Abg. v. v. Mayer nicht anschließen, weil mir zweier lei Bedenken dagegen beigehen. Das erste Bedenken bestehl in Folgendem: Wenn ausländische Juden, welche versprechen, ein Etablissement hier zu begründen, ün Lande ausgenommen werden, so werden sie durch diese Aufnahme Inländer. Leicht kann nun der Fall emtreten, daß nach kurzerZeit das Etablisse ment eingcht. Haben wir aber den Beschluß gefaßt, daß den inländischen Juden der bleibende Aufenthalt nur in Dresden und Leipzig gestattet sein soll, so fragt sich: soll dann derje nige Ort, welcher die ausländische jüdische Familie ausgenom men hat, sie behalten und nötigenfalls versorgen, odersoll diese Familie dann, wie die §. I. besagt, nach Dresden oder Leipzig verwiesen werden? Das Letztere dürfte auf keinen Fall gesche hen, denn dies würde ein schreiendes Unrecht sein, das man diesen beiden Städten zufügte! — Das zweite Bedenken ist dieses: Wiewohl ich in der letzten Sitzung im Allgemeinen für eine Gleichstellung der Juden mit den Christen unter nöthkgen Beschränkungen und Modifikationen gesprochen habe, so kann ich es doch nach meinem Gefühl weder mit dem Rechte noch mit der Billigkeit vereinbar finden, wenn ausländischen Juden Conzession zur Niederlassung in andern Städten und Orten des Landes ertheilt werden soll, während von dieser Begün stigung die inländischen Juden ausgeschlossen sind, und daß wohl gar Erstere nach einüu Zeitraum von wenigen Jahren, wenn-die Spekulation bei ihrer Aufnahme nicht glückte, nach Leipzig oder Dresden verwiesen werden sollen. Zu dem aber kommt noch ein Hauptbedenken: Wir haben in der tz. 1. be schlossen, es dürfen die Juden bloß in Leipzig und Dresden sich aufhalten. Daß in diesem Satze von allen Juden im Allgemeinen die Rede ist, geht aus dem ganzen Inhalte der tz. 1. hervor, wo es heißt: „die Erlaubniß zum bleibenden Aufenthalte von Juden in hiesigen Landen ist auf Dresden und Leipzig beschränkt." Auch die Deputation hat die Sache so verstanden, daß nirgends in Sachsen anderswo Juden sich niederlassen dürfen, als zu Dresden undLeipzig. Jetzt will man nun, damit in direktem Widerspruch, fesisetzen, daß die Juden (wenn auch ausländische) an andern Or ten Sachsens, als in Dresden und Leipzig, sich niederlaffen. dürfen! Ich glaube, daß schon deshalb das Amendement nicht angenommen werden kann, da es dem Beschluß entgegensteht, welchen die Kammer bereits bei §. 1. gefaßt hat. Abg. Sachße: Ich kann den Widerspruch nicht für be gründeterachten, den der Herr Vkcepräsident aufgestellt hat, denn in der ersten tz., welche bereits angenommen, ist nur die Rede von inländischen Juden. Die besondere Stellung der 1. H. mit der 3. zeigt, daß die 3. tz. lediglich von ausländischen Juden spricht. Wenn daher bei ausländischen Juden die Erlaubniß zur Auf nahme auf alle Orten des Landes ausgedehnt werden soll, so ist das keinesweges unvereinbar mit dem, was in der 1. tz. bereits beschlossen ward, Zur Rechtfertigung des v.Mayerschen Antrags erlaube ich Mir noch Folgendes zu erwähnen, und zwar in Be zug auf das, was der geehrte Abgeordnete Atenstädt dagegen aufgestellt hat. Sein Anführen beweist zu viel, cs beweist zu gleich, daß auch in Leipzig und Dresden kein ausländischer Jude ausgenommen werden dürfe. Gesetzt nun, daß eine solche Unter nehmung, die ein ausländischer Jude in Dresden oder Leipzig beabsichtigt und wodurch die Staatsregkerung bewogen worden ist, ihm die Aufnahme zu verstatten, scheiterte, so würden dieselben Folgen emtreten, welche der geehrte Abgeordnete nur für den Fall angeführt hat, daß ein ausländischer Jude an einem andern Orte des Landes ausgenommen worden wäre. Uebrigens sind viele Fälle denkbar, wo eine solche Aufnahme an einem an dern Orte dennoch sehr erwünscht sein könnte, trotz dem, daß man Intelligenz und Reichthum in unserm Vater lande, um vom Auslande Nichts zu erwarten, als hinreichend voraussetzen dürfte. Es kann Emer z. B. im Auslande eine ganz besondere Erfindung gemacht haben, es kann eine solche sein, die bei unserer Oertlichkeit, bei den vielen Gewässern in un fern Gebirgsgegenden am ersten und leichtesten sich ausführen läßt, welche aber der Erfinder auch wegen der gewerblichen Rich tung der Bewohner vieler Gegenden Sachsens im Auslande minder ausführbar erachtet. Wäre auch für Sachsen darum kein so dringendes Bedürfniß der Einführung einer solchen Er findung vorhanden, weil Sachsen ein industrielles Land überhaupt ist, so dürfte doch dieser Grund nicht hinrekchen, um die Mög lichkeit abzuschneiden, daß auch einem andern Orte außer Dresden und Leipzig unter den erwähnten Voraussetzungen der Vortheil gewährt werden könne, der für ihn vielleicht besonders nützlich werden kann, z. B. die Aufnahme eines vermögenden Baumwollenhändlers, an denen ss in einigen Fabrikstädten fehlen
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