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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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MLLtherlttttgett überdie Verhandlungen des Landtags. 189. Dresden, am 17. Juli. 1837. Hundert und zehnte öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 27. Juni 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besonder» Berathung über den Gesetzentwurf, ei nige Modifikationen in den bürgerlichen Verhältnissen der hier ländischen Juden betreffend. (Allgemeine Berathung über §. 6.) - (Schluß derRede des Abg. Atenstädt): Der Grosso- und der Wechselhandel, ingleichen Speditionsgeschäfte sind den Juden zwar nicht verboten, siesollen aber an Conzessiongebunden sein. Nun kann aber bei allen diesen Geschäften vorausgesetzt werden, daß, wer in diesen sich ctabliren kann, ein Mann sein werde, der dem Staate vollständige Garantiegewähre, sodaßes hierkeiner solchen Beschränkungen bedürfe. Unter den Verboten befindet sich auch der Viehhandel, und es ist sich dabei auf das Ausland bezogen worden. Auch ich habe über diesen Gegenstand verschie dene Urtheile gelesen; allein so viel mir bekannt, sind schädliche Folgen daraus nur in solchen Staaten entstanden, welche kein geregeltes Kreditsystem haben, und wo der Kapitalist nicht hin längliche Sicherheit in dem Hypothekenwesen findet. In diesem Falle muß allerdings der Darlehnbedürftige sich an die Juden wenden, die seine Lage benutzen, und weil er nicht hinlängliche Sicherheit gewähren kann, ihm nur mit Wucher leihen. Ich bin aber überzeugt, daß solche Folgen, wie sie in andern Staa ten entstandenflnd, bei uns nicht entstehen können, am wenig sten in der Allgemeinheit, wie man befürchtet hat. Denn wer noch Sicherheit gewähren kann, der wird für mäßige Zinsen Darlehne auch auf dem Lande erhalten und wird nicht nöthig haben, zu dem Juden seine Zuflucht zu nehmen. Gesetzt aber auch, es träte bei Einem oder dem Andern ein solcher Fall ein, so bieten die Gesetze Schutz genug, so daß ich mich nicht überzeu gen kann, daß auch beim Viehhandel noch Beschränkungen nö thig sein sollten. Referent Roux: Ich erlaube mir Etwas zu erwiedern in Bezug auf das, was der letzte Sprecher geäußert hat. Der selbe ist Deputations-Mitglied und wird bestätigen müssen, daß er in der Deputation von der großen Auseinandersetzung gegen den Vorschlag der Deputation Nichts geäußert hat. Ich führe das zu meiner eignen Rechtfertigung an. Abg. Atenstädt: Nach der Landtagsordnung hat jedes Deputations-Mitglied in der Kammer seine Stimme frei. Der Referent wird mir aber zugeben müssen, daß, nachdem die De putation dies Gutachten beschlossen hatte, fast alle darüber einstimmig waren, daß die in der I. Kammer hinzugefügten Beschränkungen keiner Zufriedenheit sich erfreuen könnten, je doch der Entscheidung der Kammer überlassen werden sollten, und irre ich nicht, so ist sogar im Protokoll Etwas darüber niedergelegt worden, ja der Herr Referent war selbst der Meinung, daß er unter solchen Umständen gegen das Gesetz stimmen werde. Referent Roux: Dem muß ich widersprechen; die Mehr heit der Deputation besteht aus 6 Mitgliedern mit Ausnahme Desjenigen, der ein Separatvotum gegeben hat. Ich gebe zu, daß Jeder in der Kammer seine Meinung ändern könne; was ich vorhin dem Sprecher entgegnete, geschah nicht, um ihn zu tadeln, das kann mir nicht einsallen; ich habe nur die Depu tation rechtfertigen wollen, daß sie in dem Berichte Nichts dar über erwähnt hat, was darauf hindeutet, daß ein Mitglied der Deputation so umfänglich und ausführlich gegen das Deputa tions-Gutachten sprechen würde. Abg. v. Schröder: Ich wollte nur eine Thatsache be richtigen : Der Abg. Atenstädt äußerte vorhin, daß es nicht nöthig gewesen, daß man in den Motiven so gehässige Aeuße- rungen gegen die Juden hervorgehoben in Bezug auf das Verbot wegen der Apotheken, da sich noch andere hätten auf- flnden lassen, nämlich die, daß die Apotheken mit Grundstücken verbunden wären, und daß diese die Juden nicht erwerben dürften. Diese Lhatsache muß ich aber berichtigen, denn es giebt Apotheken im Lande genug, die nicht an Grundstücke ge bunden sind, nicht bloß in Dresden, sondern auch an andern Orten, die auf persönlicher Conzession beruhen und in Mieth-, lokalen betrieben werden. Da ich übrigens einmal das Wort habe, so erlaube ich mir die Erklärung niederzulegen, daß ich gegen alle neu vorgeschlagene Beschränkungen, welche zu dieser Paragraphe ausgestellt worden sind, stimmen werde. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Auch jetzt noch muß sich die Regierung zu den Motiven bekennen, welche es nicht rathsam machen, den Juden das Halten von Apothe ken zu gestatten. Es beruhen die Motiven auf Erfahrungen, welche man in dieser Beziehung in andern Staaten gemacht hat, und diese hat die Staatsregierunz ihrerseits wenigstens nicht aus den Augen zu setzen für gut befunden. Das Halten von Apotheken ist den Juden in einigen Ländern nicht, in an dern nur in beschränkter Weise gestattet, z.B. inWürtemberg, wo die Gesetzgebung den Juden im Uebrigen viel einräumt; auch haben selbst die Provinzialstände in Preußen im Jahre 1824 darauf angetragen, -aS Befugniß der Juden zum
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