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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilungeit über die Verhandlungen des Landtags. ^201. Hundert und zwölfte öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 30. Juni 1837. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß dec besondecn Berathung über den Gesetz entwurf, einige Modifikationen in den bürgerlichen Verhältnis sen der hicrlandischen Juden betreffend. (Die Frage über den Erwerb von Grundeigenthum durch die Juden. — 8-8. — Schlußabstimmung überdas ganze Gesetz.) — Berathung über den anderweiten Bericht der 3. Deputation, die Schutzunter- thanigkeit und den Stuhlzins betreffend. — Wicepräsident v. Haase: Gerade dieser Nachsatz ist es, welcher mir es unbedenklich macht, mich dem Separatvotum des Abg. v. v. Mayer anzuschließen. Im Allgemeinen bin ich auch der Meinung, daß es den Juden nachgelassen werde, sich Grundstücke zu kaufen, und die Gründe des Separatvotum sind so schlagend, daß ich zu selbigen Nichts hinzuzusetzen habe. Um aber zugleich den möglichen Nachtheilen zu begegnen, wel che aus einem übertriebenen Handel mit Häusern durch Juden hervortreten könnten, finde ich diesen Zusatz nöthig, und er ist um so angemessener, je mehr er mit dem von der Kammer und der Staatsregierung angenommenen Grundsatz übereinstimmt, daß die Juden sich nicht ausschließlich dem Handel hingeben, sondern vielmehr von solchem immer mehr und mehr abgezogen werden sollen. Dieses gewiß festzuhaltende Prinzip bleibt demnach unverletzt, und aus diesem Grunde stimme ich mit je nem Zusätze für das Separatvotum. Referent Eisenstuck: Ich habe zu bemerken, wie das praktische Verhältniß dermalen ist. 6 oder 7 Israeliten haben hier Häuser. Sie haben sie erkauft und die Christen geben nur den Namen her. Die Behörden wenden sich auch nur an die jüdischen Eigenthümer, und diese sind allgemein bekannt; auch bei den Oberbchörden ist es nicht unbekannt. Es ist um gangen worden und hat umgangen werden müssen, den Kauf auf ihren Namen zu consirmiren. Wenn alle bürgerlichen Verhältnisse eine günstigere Gestaltung erhalten sollen als bis her, so würde ich diesem Separatvotum und Anträge um so mehr beistimmen, weil ich nachdem, was ich in Erfahrung gebracht Hobe, nicht sagen kann, daß Jemandem ein Nach- thcil daraus erwachsen ist, daß Hauser in jüdische Hände ge kommen sind. Die Behörden haben sich nicht zu beklagen gehabt; denn die jüdischen Hausbesitzer haben alle Verpflich tungen erfüllt. Die Mitbewohner haben auch keine Be schwerde darüber geführt, als ob man sie ungebührlich behan- 1837. dele. Ich sehe also auch für die Christen keinen Nachtheil darin. Nun aber ist mir von mehreren unbefangenen Israe liten mitgetheilt worden, daß es hart sei, wenn man ihnen kei nen Grundbesitz erlauben sollte; sie wollten doch Etwas ha ben, was sie ihren Kindern hinterlassen könnten. Ich glaube, es gewinnt auch die Solidität der Juden, wenn man ihnen den Grundbesitz nicht verweigert, jedoch allerdings unter ge wissen Beschränkungen. Hierbei muß ich erwähnen, es hat kein Jude ein Haus erkauft, um es zu verkaufen, und hier über haupt hat kein Jude ein Haus verkauft. Das Separatvotum des Abg. v v. Mayer bezweckt, daß die Juden aus dieser Er- laubniß nicht einen Handelsartikel machen sollen. In mehre ren Deutschen Staaten hat man auch einen 10jährigen Besitz angenommen, und der wird ausreichend sein. Uebrigens entsteht für die christliche Bevölkerung der Bortheil, daß eine größere Concurrenz der Käufer sich darbieten würde. Ich muß aber noch erwähnen, daß es rathsam ist, es auf e i n Grundstück zu beschränken, was auch andere Gesetzgebungen gethan ha ben. Der Fall der Erbtheilung aber mußte ausgenommen werden. Ich muß aber noch einen Umstand erwähnen, der bei der I. Kammer in Frage gekommen ist, und -er auch hier jetzt berücksichtigt werden muß. Denken Sie sich, meine Her ren, den Fall, es stirbt rin Israelit in Dresden, er hinterläßt ein Haus, und einen Erben in Prag. Was sollnun mit dem Haus werden ? Es ist ausgesprochen worden, daß fremde Ju den in unser Land sich nicht übersiedeln sollen. Nun wäre zwar dem Prager Juden nachgelassen, das Haus zu veräußern; aber es wäre auch der Fall möglich, daß die Erbtheilung .gar nicht statt hätte, es wäre nur ein einziger Erbe im Auslande. Er hätte nun das Haus, aber was soll er mit dem Hause ma chen? Eine Erbtheilung findet nicht statt, die zehn Jahre sind nicht abgelaufen, er müßte das Haus behalten. Der an dere Fall wäre noch schlimmer, oder man müßte ihm die Be rechtigung zugestehen, daß er hergehe. Wollte man das ha ben, so würde man sich der Besorgniß hingeben müssen, daß der Erwerb von Häusern als Mittel angewendet werde, um Juden ins Land zu ziehen. Das kann nicht im Interesse der jüdischen und christlichen Bevölkerung liegen. Aus diesem Grunde wünschte ich, daß, wenn die Kammer das Separat votum genehmigt, dieses Umstandes Erwähnung geschehen möchte, und ich glaube kaum, daß es im Gesetz selbst nöthig sein würde, damit die Paragraphe nicht gemißbraucht werden könne, um fremde Juden gegen die Absicht beider Kammern ins Land zu ziehen. Abg. At en stad t: Ich bin einverstanden mit dem Sepa- Dresden, am 19. Juli.
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