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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 206. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mitthe-l-rrrgen über die Verhandlungen des Landtags. MG. Dr-Sd-N, am LS. Juli. 1837. Hundert und fünfzehnte öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 5. Juli 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Bedachung über das Ausgab e-Budj et. 6. De partement des Cultus und öffentlichen Unterrichts: 66) Für die evangelischen Kirchen und Schulen; s) für die Kirchen. (Fort setzung und Schluß der Berathung, den neuen Aufwand für die Superintendenten bet'r.) — Abg. Nostitz und Jänckendorf: Das vorliegende Postulat beabsichtigt eine Aenderung bei dem Institute der Superintendenten in der Weist herbeizuführen, daß das Spor- tulircn derselben bei mehrern Funktionen in Wegfall gebracht werden soll; das scheint mir der Zweck zu sein, und gewiß wird es sehr gut sein, wenn dieser Nachtheil, über den so ost geklagt wurde, dadurch gehoben würde. Allein der Aufwand dazu ist so bedeutend, daß man sich wohl fragen muß, ob, wenn eine solche Einrichtung getroffen werden soll, dies auch vorsichtig sei, weil dadurch ein Aufwand für alle Zeit einge führt werden dürste, und dann, ob er vielleicht nicht ganz zu entbehren sein dürfte. Wenn man den jetzigen Superinten denten solche Zulagen geben will, so muß man sie ihnen offen bar in der jetzigen Maße auch dann bewilligen, wenn es sich vielleicht künftig um die Entschädigungsfrage handeln sollte. Daß eine Entschädigung der Billigkeit angemessen sei, möchte ich wohl glauben; wahrscheinlich aber würde sie bei Manchen niedriger ausfallen, waren sie nicht sixirt worden. Ob eine Fixation für dergleichen Revisionsgeschäfte überhaupt zweck mäßig sek, möchte überhaupt wohl die Frage sein; je denfalls scheint, die Ansicht im Deputations-Gutachten nicht richtig zu sein, wenn man die Schulrevisionen so vermehren will, daß jährlich auf jede Schule 4 zu rech nen seien. Das würde ich ganz unzweckmäßig finden. Man muß den Unterbrhördcn, man muß im vorliegenden Falle also den Geistlichen Etwas zutrauen, und sie werden Etwas leisten. Daß es ohne so viele Revisionen möglich ist, gute Schulen zu haben, davon habe ich mich überzeugt. Es ist nicht möglich - daß in der Lausitz der einzige Kirchen- und Schulrath alle Jahre an jeden Ort kommen kann; es ist aber auch nicht nothwendig. Ist der Schullehrer ein guter Mann, und ist der Ortsgeistliche von seiner Pflicht erfüllt und leistet sie, so möchte eine solche Revision ost keinen andern Zweck haben, als den, den. Leuten die Zufriedenheit der Behörde zu erken nen zu geben. Solche öftere, wiederholte Re Mio ne r? zeigen Mißtrauen, kränken daher und können nur muthlos machen. Ich halte also dafür, daß, will man dieses Postulat selbst für nothwendig achten, es niedriger gestellt werden könne. Alkern es läßt sich hier die Frage, ob dieses Postulat zu bewilligen sei, nicht wohl trennen von der Frage, ob das Institut überhaupt nothwendig sei. Ich kann also bei dieser Bewilligung jene' Frage nicht ganz übergehn. Ich habe in der Lausitz, wo ich früher Beamter war, in meiner Stellung mehrere Jahre mit dem Kirchen- und Schulwesen als Beauftragter einer Collatur- herrschast eines bedeutenden Bezirks zu thun gehabt; und es traf dies gerade in die Zeit, wo für Verbesserung des Schul wesens viel geschehen ist. Es wurden damals viel Schulen dort gebaut! sie sind aber gebaut worden durch Mitwirkung der Obrigkeit im Vereine der Ortsgeistlichen ohne Dazwischen kunft eines Superintendenten ; es wurde, nachdem die nöthi- gen Vorarbeiten geschehen und die Pläne entworfen waren, Bericht zur Behörde erstattet, und es hat bei dieser nur der Kirchen- und Schulrath concurrirt. Von der Oberamtsre- gierung sind dann die Pläne geprüft, Erinnerungen dagegen gemacht und zuletzt genehmigt worden, und so ist die Sache gegangen und ausgefthrt worden; die Schulen sind dort gut und die Einrichtungen derselben zweckmäßig. Ich bin der Ueberzeugrmg, daß, wenn außer den 3 Behörden, die in der Oberlausitz bestehen, noch überdies die Concurrenz eines De- can oder eines Superintendenten eingctrcten wäre, so würde man in dep letzten Jahren, ungefähr seit dem Jahre 1'323, nicht so weit vorgeschritten sein, wenigstens nicht wei ter, als es der Fall ist; selbst bei dem besten Willen dieser Behörden wäre dies nicht der Fall gewesen. Denn es liegt in der Natur der Sache, daß durch so viele Instanzen immer Verschiedenheiten der Ansichten entstehen müssen, und diese hätte doch die vorgesetzte Behörde beseitigen müssen, oder sie hätten zu länger» Streitigkeiten Anlaß gegeben. Ich kann also nicht glauben, daß in diesen Schulsachen eine 4. Mittelbe hörde nothwendig werde. Ich würde wünschen, daß, inso fern die bei den Kreisdirektionen angestellten Kirchen- und Schulräthe nicht zureichend sind, was in der jetzigen Periode leicht möglich ist, daß man diese wenigstens vor der Hand ver mehre; ich würde zu einem solchen Mehraufwande meine Zustimmung geben; allein dazu, daß man das Institut der Superintendenten durch diese Bewilligung gewissermaßen be festige, ein Institut, was gewiß viel Gutes Haben mag, was aber doch einer Reform in mehrfacher Beziehung unterworfen werden möchte, dazu kann ich meine Zustimmung nicht geben.
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