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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 165. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilungen über die Verhandlungen des -Landtags. 16Ä. Dresden, am 7. ZllNi. 1837» . Drei und neunzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 30. Mai 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation wegen mehrerer Petitio nen, die Ablösung der Jagd und deren Einschränkung, so wie den Ersatz der Wildschäden betreffend. — Abg. Eisen stuck: Ich halte den Antrag der Deputation für ungemein gefährlich und den Grundsätzen der Verfassungs- Urkunde entgegenstrebend. Es soll die Staatsregierung gebe ten werden, ein Gesetz zu erlassen; da nun ein Gesetz auf der Zustimmung der Regierung und der Kammern beruht, so glaube ich, ist es nicht wohlgettzan, wenn die Kammer suppli- zirt, daß die Regierung im Wege des Gesetzes Etwas verfügen solle. Verfügen, das thüt mass nicht im Wege des Gesetzes; und sonst, das ist doch ein bedeutendes Wort, das ist auch ein Machtspruch, der mich nicht erfreuen kann. Ich halte also diesen Antrag schon in jormMr 'Beziehung für höchst gefährlich und die konstitutionellen Kammervvrrechte, wenn auch nur in Betreff der Vorhatze, gefährdend. Mbrigens sehe ich in der Sache noch keineswegs so klar, daß ich den Beruf in mir füh len möchte, einen Antrag, der dem Leben der Vorhatze ein Ende machen würde, zu stellen. Im Gegentheile ist meiner Ansicht nach gar kein so großer Nachtheil von der Vorhatze zu erwar ten, als daß die Kammer nicht erst zusehen sollte, was auf ihren Antrag wegen Revision der Jagdgesetze und hauptsächlich wegen der Wildschäd^nvergütung beschlossen werden wird. Wenn dann so ein Gesetzchen Vorgelege wird, da'haben wir Gelegenheit, da wird es sich finden, was wir Näheres über die Vorhatze verfügen wollen. Jetzt aber ist mir die Sache gar nicht recht klar; denn die Staatsregierung hat sich ausgespro chen, es ist ihr widersprochen worden, und man weiß nicht, wem man unbedingt Glauben schenken soll^ Wir würden also jetzt bloß ins Blinde, ins Blaue Hinein einen Antrag stellen. Referentv. Haase: Der geehrte Sprecher sieht wirklich zu schwarz, wenn er glaubt, daß die Deputation den, konstitu tionellen Rechten der Stände Eintrag thun wolle. '-„Im Wege des Gesetzes," d. h. im Verein mit beiden Kammern und unter deren Concurrenz; auch in andern Deutschen consti- tuti.onellen'Staüten ist'dies so Sprachgebrauch, undein Aus druck dürfte wohl-keinen Grund abgeben , dem Deputations- Gutachten die Beistimmung zu verweigern. Die Worte:. „Und sonst," mag man darauf beziehen , daß die Regierung vor jetzt die Vothatze als Mittel zur Ausgleichung mit benutze. Nach solchem glaubt die Deputation, daß sie hier wohl empfeh len könnte, den Wunsch-auszusprechen, es möge auch auf die Beseitigung der Vorhatze Rücksicht genommen und deren Auf hebung, wenn es thunlich, bewirkt werden. Allerdings hat die Deputation die Erklärung, welche jetzt von Seiten der hohen Staatsregierung geschehen ist,''nicht erwartet und auch nicht vvraussehen können,'denn soviel ich mich erinnere, ist Seiten des Königl. Commissairs eine Erklärung bei der Deputation nicht abgegeben worden, wonach dieselbe es für bedenklich ge halten hätte, unserem Anträge zu willfahren. Ich muß mich, da mein Gedächtniß mir hier vielleicht nicht ganz treu sein möchte, auf das Zeugniß der übrigen Deputations-Milglieder berufen. Abg. Roux: Ich könnte mich dem Anträge der Deputa tion nicht anschließen. Einmal erscheint es mir nämlich formell nicht nöthig, daß im Wegt des Gesetzes Etwas geschehe, um die Vorhatze zur Erledigung zu bringen. Die Deputation erwähnt selbst, es stehe diese Berechtigung dem Staatssiskus zu, und übrigens komme dieselbe bei Privaten nicht vor. In dieser Hin sicht bedarf es zurAufgebung eines bloßssiskalischen Rechts kei nes' besonders Gesetzes. Sodann ist aber auch der Grund, welchen derHr. Staatsminister herausgehoben hat, ein sehr zu beherzigender. Es ist nämlich die Vorhatze ein Recht des Staatsfiskus, gehört also zu dem Staatsvermögen. Sofort und ohne Weiteres dieses Recht in einer Sitzung, wo die gehö rige Berathung nicht Vorausgegangen ist, aufzuheben, das würde den Stand des Fiskus, gegenüber den Verpflichteten, mithin das Interesse der gesammten Abgabenpflichtigen sehr benachtheiligen. Zudem geht mir noch das Bedenken bei, daß die Verpflichtungen, welche diesem Rechte gegenüberstehen, nicht so beschwerlich sein müssen. Denn im Deputations - Berichte ist gar Nichts davon erwähnt, daß irgend Beschwerden oder Klagen eingegangen wären darüber, daß die Ausübung dieses Befugnisses für sie besonders drückend uno lästig sei. Ist dies nichtver Fall, so -kann man es UM so'mchr getrost der Staats; regierung überlassen, ob sie bei dem'nächsten Landtage und na mentlich bei dem Budjet darüber Etwas an die Kammer zu bringen habe. ' - ' Referent 0. Haase: Wenn der Abgeordnete sagt, es wäre ein Gesetz nicht nothwendig, so muß ich doch daran erin nern, daß die Staatsregierung auch beim vorigen Landtage, bei Abschaffung der Wolssjagddienstgelder und der Hecken-Ha- ferzinfen den Weg der Gesetzgebung einzüschlagen für nöthig er achtet Hat; auch damals würde (und es ist dies ein ganz glei-
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