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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 212. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mitthekl«»ge« über die Verhandlungen des Landtags. ^212. Dresden, am 1. August. 1837. Ein und neunzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 12. Juli 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation, die Petition des Supe rintendenten v. Großmann wegen Einziehung der Pfarrdvtal- gerichte und der mit dem Amte des Pfarrers und Superintenden ten zu Oschatz verbunden gewesenen Collaturrechte betreffend. (Schluß der Rede des v. Großmann): Allerdings ist die ganze Frage nur eine eventuelle,, und es handelt sich eigentlich nur noch um eine hohle Form; allein dem Anträge des Vicepräsidenten könnte ich nicht beistimmen, weil mir daran gelegen ist, es zu verhüten, daß jene Einziehung, die nach meiner Ueberzeugung, als ohne Gesetz erfolgt, zur Zeit nicht als rechtmäßig angesehen werden kann, jene Stellen nicht prä- judiziren möge. Wenn ein Patrimonialgerichtsherr als Ge- richtseigenthümer über sein Eigenthum freiwillig verfügt, so ist das etwas Andres; hier ist aber die Veranlassung von Oben ge kommen. Man denke sich das Verhaltniß der Geistlichen dem hohen Ministerium gegenüber; wenn dieses sagt, es fei nicht zweckmäßig, daß es so forldauere, was will dann der Geistliche thun? Von einer freiwilligen Abtretung ist hier also nicht die Rede, und wenn das selbst geschehen wäre, es kann unmöglich der zeitherige Inhaber eines Pfarrlehns irgend ein Recht ver äußern. Als rechtsgültig kann ich das nicht anerkennen. Würde dennoch der Antrag des Viceprasidenten weiter zur Dis kussion kommen, so würde ich mir einen andern Vorbehalt ma chen, der dahin ginge, daß im Allgemeinen bestimmt würde: „wie die hohe Kammer wünsche, daß, wenn bei geistlichen Pfarrstellen die Pfarrdotalgerichte eingezogen worden sind, de ren Aufhebung vor dem Gesetze jenen Stellen in keiner Weise prajudizirlich sein solle." Ich stelle den Antrag nur eventuell für den Fall, daß das Deputations-Gutachten wider Verhoffen fallen sollte. Prinz Johann: Ich erlaube mir einen Antrag vorzu schlagen, der die Interessen aller Parteien vereinigen und zur Abkürzung der Sache dienen könnte. Ich schlage nämlich vor: „daß der ganze Gegenstand jetzt ausgesetzt werde, in der Maße, wie der Vicepräsident v. Deutrich vorgeschlagen hat, jedoch der mit Begutachtung des Gesetzentwurfs über Umgestal tung der Untergerichte beauftragten Deputation übergeben werde, um ihn bei Gelegenheit der Begutachtung jenes Gese tzes noch naher zu prüfen." Es scheint mir die Sache noch nicht reif genug, um über das Prinzip sich auszusprechen. So viel scheint mir klar, daß, wenn freiwillig die Abgabe nach allen Rrchtsformen erfolgt ist, dann eine Restitution nicht stattfinden könne. Ob allenthalben freiwillig die Aufgabe statt gefunden hat, und unser welchen Bedingungen, das vermag ich vor der Hand nicht zu erörtern. Mein Antrag würde al len Th eilen genügen und wird auch die weitere Diskussion ver meiden lassen, da über die Bestimmung des jetzt in Frage befangenen Prinzips dann immer noch diskutirt werden müßte. Vicepräsident 0. Deutrich: Das war auch der Zweck meines Antrags und'ich bemerke, daß das nämliche Resultat gewährt wird, wenn dieser Gegenstand an die Deputation gewiesen wird, welche mit Begutachtung des fraglichen Ge setzentwurfs beauftragt ist. Ich trete also dem ganz bei, was Se. Königl. Hoheit vorgeschlagen hat; ich hatte im Anfang meinen Antrag ohnedem alternativ gestellt; meine Hauptab sicht ist, daß man den Gegenstand jetzt aussetzen möge. Wenn man den Antrag des Hrn. v. Großmann weder anjetzt auf sich beruhen, noch an jene Deputation weisen will, so werden wir tief in die Materie hineinkommen, wozu es jetzt wenig stens nicht m der Zeit zu ftin scheint, und über welche spater noch ausführlich zu diskutiren sein wird. Präsident: Ich würde nun den Antrag Sr. Königl. Hoheit zur Unterstützung zu bringen haben, dem sich auch der Stellvertreter angeschlossen hat. Er geht dahin: „daß das Gutachten der Deputation aä, I. dermalen ausgesetzt und die Beantwortung der vorliegenden Frage zu der Deputation, welche zu Begutachtung des Gesetzentwurfs wegen Umgestaltung der Untergerichte niedergesetzt worden ist, verwiesen werden möchte." Erhält dieser Antrag Unterstützung? Sehr zahl reich erfolgt dieselbe. Ziegler und Klipphausen: Im Allgemeinen habe ich noch zu bemerken: es handelt hier sich von einer Prinzip frage, ob ein Recht genommen werden könne, was theilweise durch Herkommen, durch Gewohnheit und seit undenklichen Zeiten Eigenthum geworden ist? Das läßt sich nun hier, wo Gerechtigkeit wohnt und gehandhabt wird, nicht erwarten, daß man davon ausgehen könne, von diesem Prinzip Etwas zu vermindern oder zu ändern. Ganz gewiß ist es, wenn es ein Recht ist, so wird dieses Recht nicht entnommen werde» kön nen ; mögen nun Vortheile oder Nachtheite damit verbunden ein, das kümmert den Staat nicht; der Staat ist verpflichtet, >as Recht, auch das auf geschichtlichem Boden ruhende, zu schützen und aufrecht zu halten. Hier ist das auch der Fall
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