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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 216. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilttttgen über die Verhandlungen des Landtags. 216- Dresden, am 5. August. 1837. Hundert zwei und zwanzigste öffentliche Sitz ung der U. Kammer, am 15. Juli 1837. (Fortsetzung.) Fortsetzung und Schluß der Berathung über das Ausgabe-B ud- jet. Al. Reservefonds. — Berathungdcs Berichts der.3. De-- putation .über die Petition der Abgg, Secr. Richter, Atenstädt Und von Dieskau, die Revision des wegen Errichtung von Eommunalgarden unterm 29. Novbr. 1830 ergangenen Mandats und dazu gehörigen Regulativs betreffend. — Die Deputation bemerkt ferner über den Reservefonds: Re gierung und Stände haben hierauf in dem Budjet der Jahre 1834 bis mit 1836, welchem der Voranschlag für das der frü heren ständischen Bewilligung angehörige Jahr 1833 beigegeben war, den Reservefonds nicht höher als zu 30,000 Thlr. auf das Jahr 1833, zu 40,000 Thlr. auf das Jahr 1834, zu 50,000 Tblr. auf das Jahr 1835 und zu 60,000 Thlr, auf das Jahr 1836 angenommen. Diese Ansätze beantragte die Regierung um deswillen von Jahr zu Jahr steigend, weil sie eine, im gleichen Zeiträume sich ergiebiger zeigende Einnahme erwarten zu können glaubte; der damit verbundenen Erklärung zufolge war hinge gen die erstere Summe füt ausreichend nicht angesehen und nur aus der Rücksicht für gut befunden worden, um das Einnahme- Budiet im Jahre 1833 nicht erhöhen zu müssen. Die Willfäh rigkeit der hohen Staatsregierung zur Uebernahrrre sämmtlicher Militairleistungen auf das Budjet ohne beantragte Vermehrung seiner Einnahmequellen, Hat bereits gezeigt, daß auf die Höhe eines Reservefonds, wie solcher auf obgedachter, das vorlie gende Einnahme- mit dem Ausgabe - Budjet bilancirendcn und deshalb erst nach der in beiden Kammern geschloffenen Verhand lung als Ueberschuß anzunehmenden Summe beruhet, nicht be standen werden wolle, und eS ist dies von dem Königl. Herrn Eommiffair auch der Deputation zu erkennen gegeben worden. Demnach wird der geehrten zweiten Kammer von ihrer Fi nanzdeputation gutachtlich vorgeschlagen, um der den Standen durch tz. 106. der Verfaffungsurkunde bei dem Verwilligungs- werke zur Pflicht gemachten Annahme eines Reservefonds zu ge nügen, einen solchen zu demselben Belaufe, als dies für die ab gelaufene Ainanzperiode geschehen, nämlich durchschnittlich 50,000 Thlr. alljährlich, damit die Regierung für unvorhergese hene Ereignisse mit den erforderlichen außerordentlichen Hülfs- mitteln versehen sei, bewilligen zu wollen und in das Budjet auf nehmen zu lassen. — Wenn bei der endlichen Zusammenstellung des Budjet ein Ueberschuß am Einkommen sich ergeben sollte, so würde dieser, im Fall die Bestreitung der im Ausgabeetat ge machten Bewilligungen solches erfordert, zur Übertragung möglicher Ausfälle in den Einnahmen zu benutzen sein. Weil Niemand darüber das Wort verlangt, stellt der Prä siden t die Frage: Will die Kammer alljährlich 50,000 Thlr. als Reservefonds bewilligen? Wird einstimmig bejaht. Es kann nunmehr zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung übergegangen werden, zur Brrathung des Be richts der 3.Deputation über die Petition der Abgg. Secr. Rich ter, Atenstädt und v. Dieskau, die Revision des wegen Errichtung von Communalgarden unterm 29, November 1830 ergangenen Mandats und dazugehörigen Regulativs betr. Präsident; Weil sich nun theils die Geschäfte der 3. De putation zur Zeit der Berathung dieses Gegenstandes sehr ge laust hatten, theils weil ich mannichfaltige Erfahrungen bei dies em Gegenstand zu machen Gelegenheit gehabt habe, so war ich der Meinung, ich sei ausnahmsweise verpflichtet, vorliegenden Bericht selbst zu fertigen und den Gegenstand der Kammer vor zutragen ; deshalb ersuche ich den Herrn Vicepräsident, meine Stelle wahrend der Berathung über diesen Bericht einzuneh men. Der Viceprasident v. Haase übernimmt hierauf den Vor sitz, und der Herr Präsident als Referent begiebt sich auf die Rednerbühne und trägt den allgemeinen Theil des Berichts vor: Ernste Betrachtungen erweckt der Blick auf jene Zeit, in welcher die Massen der wehrhaften Männer sich erhoben, wenn es galt, die Freiheit und Selbstständigkeit des Vaterlandes gegen fremden Angriff zu wahren, um sodann nach beendigtem Kampfe am heimischen Heerde die Waffen niederzulegen, mit ihnen den Pflug zu vertauschen. Dort sah man nur Krieger wahrend des Kriegs, nur Gewerb- und Ackerbautreibende wah rend des Friedens, Mit Einführung der stehenden Heere aber, hervorgegangen aus dem bis auf die Spitze getriebenen Prinzip: Ä VIS xacom para bellum, und der Vervollkommnung der Waf fenkunst, übernahm der nun sich bildende eigene Stand des Sol daten die Kriegspflicht der übrigen Staatsbürger auf sich allein. Mochte auch der kräftige kriegerische Nationalgeist unter dem System des Kriegführens mit Söldnern immer mehr erschlaffen, bei keiner Deutschen Völkerschaft gab man je die Ueberzeugung von der Unentbehrlichkeit des Schutzes des Staates und des in- nern Ordnungsdienstes in selbigem auf, der am zweckmäßigsten gesetzlich den Staatsbürgern selbst anzuvertrauen ist, in der Nation einen männlichen Sinn weckt und erhält. Wurden die Städte zu ihrem und der Umgegend Schutz mit Mauern und Thürmen umgeben, so gaben dieselben auch zunächst die Ver anlassung zu Bildung eines geregeltem Vertheidigungssystems. Was Gemeinsinn, Vaterlandsliebe und eine Erkräftigung der Bürger durch Waffenübung vermag, lehrt die Kriegsge schichte jener Zeiten, aus ihr hervorglänzend die Vertheidigung der festen Städte und mittelbar des Landes fast ausschließlich durch mannhafte Bürger, namentlich im Vaterlande die Ver theidigung Freibergs gegen siegreiche Schwedische Heere. Oft zwar wechselten die Formen dieses Theiles der Volksbewaff nung und die Benennung derselben, immer blieb Zweck und mehr oder minder der Erfolg derselbe, bis endlich im 18. Jahr hunderte in den Städten allein nur noch die Schützengesellschaf-
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