Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1889/90
- Erscheinungsdatum
- 1890
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1889/90,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028423Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028423Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028423Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1889/90
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1890-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1889/90 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- BandBand 1889/90 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^7 29. Dresden, am 18. Februar 1890. Nemmndzwanzigste öffentliche Sitzung der Ersten Kammer am 14. Februar 1890. Inhalt: Eidliche Verpflichtung des neueintretenden Kammermitgliedes Herrn Major a. D. von Wiedebach auf Wohla. — Registrandenvortrag Nr. 347—352. — Entschuldigungen. — Berathung des Antrags zum mündlichen Berichte der II. Deputation über Cap. 88 bis 101 des Staatshaus. Haltsetats für 18SO/91, das Departement des Cul- tus und öffentlichen Unterrichts betr. — Vorlesung und Genehmigung des Protokolls über die heutige Sitzung. Präsident von Zehmen eröffnet die Sitzung 11 Uhr 10 Minuten Vormittags itt Gegenwart des Herrn Staats ministers vr. von Gerber, der Herren königl. Com- miffare Geh. Rath Or. Petzold, geh. Schulräthe vr. Bornemann und Kockel, geh. Finanzrath vr. Freies- leben und geh. Regierungsrath von Seydewitz, sowie in Anwesenheit von 40 Kammermitgliedern. Präsident von Zehmen: Meine Herren! Ich er öffne die Sitzung und habe den Herren zunächst an zuzeigen, daß der an die Stelle des verstorbenen Herrn Grafen von Schall-Riaucour neugewählte Herr von Wiedebach seine Missive eingereicht und sich zur Ver pflichtung angemeldet hat. Ich habe der Kammer nun vorzuschlagen, vor Eintritt in den Registrandenvortrag die Verpflichtung des Herrn von Wiedebach als unserem neuen Mitglieds vorzunehmen: „Ist die Kammer damit einverstanden?" Einstimmig: Ja. I. K. (2. Abonnement.) Ich bitte Herrn von Reitzenstein, Herrn von Wiede bach zu bitten, einzutreten. (Geschieht.) . Herr von Wiedebach! Sie haben Ihre Missive eingereicht als neugewähltes Mitglied unserer Kammer von Seiten der laüsitzer Ritterschaft. Die Missive ist feiten des Directoriums durchgesehen worden und liegt in der Kanzlei zur Einsichtnahme der sämmtlichen Mitglieder der Kammer aus. Es ist eine Ausstellung gegen dieselbe nicht zu erheben gewesen, und die Kammer hat soeben beschlossen, Ihre Verpflichtung, zu der Sie sich bereits angemeldet haben, sofort vorzunehmen. Indem ich Sie als Neueintretenden begrüße, habe ich Sie darauf hinzuweisen, daß jeder Neueintretende, der noch nicht den Eid auf die Verfassung, den die Ver fassungsurkunde vorschreibt, abgelegt hat, bei seinem Ein tritt zunächst diesen Eid zu leisten hat. Ich habe Ihnen diesen Eid aus der Verfassungsurkunde in Erinnerung zu bringen. Er lautet: „Jedes Mitglied der Ständeversammlung leistet, bei seinem ersten Eintritte in die Kammer, folgen den Eid: Ich schwöre zu Gott rc. die Staatsverfassung treu zu bewahren und in der Ständeversammlung das un zertrennliche Wohl des Königs und Vaterlandes, nach meinem besten Wissen und Gewissen, bei meinen An trägen und Abstimmungen allenthalben zu beobachten. So wahr mir Gott helfe rc. Diesen Eid legen die Präsidenten beider Kammern in die Hände des Königs, und die übrigen Mitglieder der Kammer in der Versammlung an den Vorstand derselben ab. Wenn ein gewesener Abgeordneter durch neue Wahl als solcher in eine Kammer eintritt, so leistet er die Pflicht blos mittels Handschlags, unter Verweisung auf den früher abgelegten Eid." Sie haben diesen Eid noch nicht geleistet und werden ihn also zunächst noch zu leisten haben. Ich habe 53
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder