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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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andern, ähnlichen Petition Mittheilung zu machen die Ehre hatte, gehen dahin, daß nach 8 3 des Gesetzes Mm 10. September 1870 zunächst allgemein gesagt wird: „Der öffentliche Handel, namentlich der- Handel auf Straßen, in Gewerbsläden n s w., ist in der Regel nicht gestattet." . Es folgen dann eine Anzahl Aus na hmebesümmun gen hiervon und der Absatz 3 des Paragraphen schreibt vor: „Es bleibt übrigens den Ortsbehörden Nachgelassen, nach den localen Verhältnisse» und Bedürfnissen den Detailhandel auch mit anderen, als de»,vorstehend aus- genoinmenen Gegenständen an Sonn- und Festtagen, jedoch mit Ausnahme des Charfreitags, der Bußtage und des Todtenfestsonntags zwischen dem Bari und Nachmittagsgottesdienste und nach beendigtem Nach- mittagsgottesdienste oder, wo ein Nachmittagsdottes- dienst nicht stattfindet, von Gemdigung des Bormittags gottesdienstes an zu gestatten." Bon dieser Befugniß der Ortsbehörden hat die königl. Amtshauptmannschaft Oschatz, wohl in Uebereinstimmung mit dem Stadtgemeinderath zu Mügelu, in dem Sinne Gebrauch gemacht, daß sie den Handel mit derartigen Gegenständen, die hier im dritten Absatz des 8 3 des Gesetzes bezeichnet sind, bis Nachmittags 6 Uhr Soun- und Feiertags in Mügeln gestattet hat. Durch diese zeitliche Beschränkung fühlen sich die Petenteu beschwert. Sie richten nun nicht etwa eine Beschwerde über diese Handhabung der ortspolizeilichen Befugniß a« den Land tag — auf eine solche Beschwerde einzugehe«, wiirde Ihre Deputation schon um deswillen keine Veranlassung gehabt haben, tveil der Jnstanzenzug in dieser Richtung nicht erschöpft wäre —, sondern sie wünschen ohne Wei teres eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen überhaupt, indem sie erstreben, daß den Lrtspolizei- behörden nicht mehr nachgelassen sein soll, derartige Be stimmungen zu treffen, sondern daß durch eine allgemeine gesetzliche Bestimmung vorgeschriebeii werde: dieser Detail handel solle an Sonn- und Festtagen überhaupt „an standslos", wie sie sagen — das soll jedenfalls heißen: ohne zeitliche Beschränkung —, nach dem Vormittags- i und Nachmittagsgottesdienst gestattet werden. Sie begründen ihr Gesuch damit, daß insbesondere : in einer Stadt mit wesentlich ländlicher Umgebung und l ländlicher Bevölkerung die Geschäftsleute darauf an- I gewiesen seien, daß der Verkehr mit den Waaren, wie ! sie hier verzeichnet sind, Sonntags stattfindet, indem sie « anführen, daß Dienstboten und Landleute in der Woche i in der Regel keine Zeit hätten, sich mit ihren Bedürf- ! nissen zu versorgen, und deshalb auf die Sonntagszeit ; angewiesen seien, ohne daß Petenten speciell darauf ein- ! gehen, daß nun gerade bis nach 6 Uhr noch nothwendiger i : Weise dieser Hapdel stattfinden müsse, und ohne daß sie > speciell begründen, warum nicht bis um 6 Uhr aus reichend Zeit sei, diese Bedürfnisse zu befriedigen. In dieser Richtung führen sie nur das Eine an, daß in den. benachbarte» Bezirken diese Beschränkung nicht in dein Maaße, wie ür Mügeln sei und daß deshalb die Stadt Mügeln und der Geschäftsverkehr derselben durch diese Beschränkung leide. -- Nun, meine hochgeehrten Herren, es handelt sich hier blos um eine Beschwerde in einer einzelnen Stadt, die dort- aufgetreten ist, und Ihre Deputation konnte allerdings aus einerM einzelnen Beschwerde keine Ver anlassung nehmen- Ihnen eine Abänderung des Gesetzes vorzuschlagen; um so weniger aber, wenn diese Beschwerde sich in der Richtung bewegt, daß sie eine Ausdehnung des Geschäftsverkehrs a» Son»' und Festtagen und zwar eine Ausdehnung lediglich , im peenniären, geschäftlichen Interesse der Petenten erstrebt Sie werde» sich entsinnen, daß wir erst vor wenigen Dagen i« derselben Richtung verhandelt haben, und es ist damals als die einmüthige Ansicht und Meinung des hohen Hauses zum Ausdruck gelangt, daß man Be strebungen, welche auf die Erweiterung des geschäftlichen Verkehrs an Sonn- nnd Festtagen oder aus eine Be schränkung der Svnttlagsrnhe hinauslaufen, keinesfalls nachgeben könne, sondern denselben möglichsten Wider stättd entgegensetzen müsse, ünd ich kann wohl annehmen, daß in der Zwischenzeit die Meinung der Kammer sich nicht geändert hat, und deshalb werde ich mich, sofern ans dem hohen Hause kein Widerspruch erfolgt, damit begnügen, Ihnen den Vorschlag nochmals vorzutrage», den die Deputation Ihueu zu machen hat. diese Pe tition auf sich beruhen zu lassen. Vicepräsideut Oberbürgermeister !1> Sindel: Wird das Wort begehrt? — Herr Freiherr von Tauchnitz! Freiherr von Tauchnitz: Die vorliegende Petition giebt mir zu einige» Worten Veranlassung. In einer früheren Sitzung hat Herr Superintendent Pank in vor trefflicher Rede über Sonntagsfeier und Sonntagsruhe gesprochen, die mir beide sehr am Herzen liegen. Er hat mit darauf hingewiesen, daß in dein Lande, wo die Heilighaltung des Sonntags am ausgeprägtesten ist, doch auch der größte Wohlstand ist. Das ist ganz richtig; ich erlaube mir aber, dem hinzuzufügen, daß die Heilig- Haltung des Sonntags dort hauptsächlich mit dadurch gefördert wird, daß die Festtage auf.eine geringe Zahl dort beschränkt sind. Ich glaube deshalb, daß ähnliche Maßnahmen, wenn sie bei uns ins Auge gefaßt würden, 53*
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