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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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beschauern nur zwei fundamentale Eigenschaften ver langt: erstens Unbescholtenheit und zuverlässigen Cha rakter und zweitens daß sie vor dem Kreisphysicus — ganz Dasselbe, was hier der Bezirksarzt ist — ein Examen ablegen müssen. Ein Besuch eines Cursus an der Thier arzneischule, wie er bei uns sehr viel erwähnt worden und der gewiß vom idealen Standtpunkte sehr gut ist, wird nicht gefordert. Derselbe hat nämlich den Nach theil, daß, wenn man 8 Tage z. B. in Dresden bleiben soll, nicht nur die Kosten sehr groß werden — diese könnten allerdings durch den Vorschlag der geehrten De putation vermindert werden; aber die Leute trennen sich nicht gern von ihrem Gewerbe und von ihrem Berufe und doch müßte man namentlich bei den kleinen Orten auf Gewerbtreibende recurriren. Ich würde mir vor Allem den Vorschlag erlauben, daß die Bezirksärzte oder Bezirks thierärzte in den Städten kurze Vorlesungen halten, dorthin könnten die Leute gut kommen und dort könnten sie sich Raths erholen; oder auch könnten die Lernenden aus den Compendien von Virchow und Engelbrecht ihre Studien machen Ich komme noch einmal auf den Regierungsbezirk Merseburg zurück. Es befinden sich dort, soweit ich ihn kenne, überall Fleischbeschauer. In einer Mittelstadt, die mir nicht fern steht, sind ihrer vier, nämlich ein Photograph, ein Restaurateur, ein alter Rentier und ein Hufschmied. Beiläufig erwähnt ist der Letztere ein ausgezeichneter Hufschmied, der das Gewerbe aber doch nebenbei mit betreibt. In fünf Dorfschaften, die ich dort kenne, sind es zwei Schankwirthe, der Sohn eines Restau rateurs und zwei Frauen, die Frau des Schulmeisters und die Wittwe des früheren Fleischbeschauers, eines Böttchers. Meine Herren! Ich glaube, ich habe den Regie rungsbezirk Merseburg Ihnen genau genug beleuchtet; gestatten Sie mir aber zur Begründung meiner Anträge, daß ich auch zwei andere deutsche Staaten hier anführe. Der eiue ist das Herzogthum Anhalt und der andere das Herzogthum Braunschweig. Im Herzogthum An halt sind die Fleischer sämmtlich zur Trichinenschau ver pflichtet, und das ist mir eigentlich Alles in Allem der sympathischste Gedanke, und darum bedaure ich, daß die Deputation nicht dazu gekommen ist, die Petition aus Mittelsaida der hohen Staatsregierung wenigstens zur Kennmißnahme zu empfehlen. Um ein Mittel zu haben, daß die Fleischer ihre Pflicht doch recht und gut erfüllen, was mitunter fraglich sein kann, bekommen sie für jedes Schwein, wo Trichinen gefunden werden, aus Staats mitteln eine Prämie von 50 Mark. Ebenso hat sich im Herzogthum Braunschweig die Angelegenheit eingebürgert. Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen, damit ich nicht blos Eigenes rede, wenigstens aus einem Compendium von Professor Engelbrecht zwei kurze Sätze über dort vor lese. Sie erlauben es wohl, Herr Präsident? (Wird genehmigt.) lieber das zweite Bedenken, ob die Untersuchung der geschlachteten Schweine auf Trichinen mit aus reichender Sicherheit auch in den kleinen Gemeinden auf dem Lande ausführbar sei, erlaube ich mir fol gende Bemerkungen zu machen: Bis zum Jahre 1866 wurde diese Untersuchung durch Statute nur in einer geringe» Anzahl Landgemeinden des Herzogthums ein geführt und sind dabei auch erhebliche Schwierigkeiten nicht vorgekommen, so wurden auch noch keine aus reichenden Erfahrungen über die Ausführbarkeit ge macht. Das sich auf das ganze Herzogthum erstreckende Gesetz, den Schutz des Publicnms gegen den Genuß trichinenhaltigen Schweinefleisches betreffend, trat am l. October 1866 in Kraft und hat sich seit seinem achtjährigen Bestehen so vollkommen bewährt, daß jetzt jedes Bedenken über seine Ausführbarkeit und feine Erfolge sowohl in den Städten, als Landgemeinden durchaus beseitigt ist. Und die zweite Stelle ist noch etwas kürzer, sie lautet: „Eine nicht unerhebliche Schwierigkeit für die Aus sührung des Gesetzes schien darin zu liegen, daß sich vielleicht nicht die ausreichende Anzahl Sachverständiger für die Untersuchung der geschlachteten Schweine wür den gewinnen lassen, zumal die Absicht vorlag, für jede Gemeinde einen Sachverständigen zu verpflichten, um den Geschäftsgang beim Schlachten nicht zu verzögern. Auch diese Schwierigkeit dürfen wir als überwunden betrachten. Die Städte erhalten nach Bedürfuiß mehrere, fast jede Landgemeinde wenigstens einen Sachverstän digen; nur sehr selten ist es erforderlich gewesen, zwei kleine, dicht nebeneinander liegende Ortschaften zu einem Untersuchungskreise zu vereinigen." Nun, meine Herren, was in diesen Staaten möglich ist, dürfte auch in unserm engern Vaterlande durchführ bar sein. Ich habe die Ueberzeugung, daß sich, wenn die Verordnung nicht zu schnell eingeführt wird, in allen kleinen Ortschaften intelligente Leute finden werden, die sich zur Fleischbeschau hergeben. Es ist dies auch aus drücklich in der Zweiten Kammer von zwei Herren Ab geordneten betont worden, und zwar, wie ich glaube, von den Herren Abgg. vr. Minckwitz und Horst, welche beide erklärt haben, daß sie die Ueberzeugung hätten, daß ge nug Intelligenz in dieser Hinsicht vorhanden wäre. Meine hochgeehrten Herren! Das Thier, von dem ich soeben die Ehre gehabt habe, so lange zu sprechen, (Heiterkeit) ist das Liebliugsgeschöpf und die Liebliugsuahruug ganzer Classen der Bevölkerung, Classen, auf welche der alte
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