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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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Referent Graf zur Lippe-Teichnitz: Die KH 1.8, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 enthalten reglementäre Vor schriften. Sie haben bei der Beurtheilung durch die Gesetzgebungsdeputation in der Zweiten Kammer keine Beanstandung gefunden und sind zum Beschluß durch gehends nach der Vorlage in der Zweiten Kammer er hoben worden. Ihre Deputation kann Ihnen einen andern Vorschlag, als wie den: „die genannten Paragraphen nach der Vorlage unver ändert auzunehmen", ebenfalls nicht unterbreiten. Präsident von Zehmeu: Ich faße die HK 18 bis 24 zusammen, da die Deputation zu denselben Etwas nicht za erinnern hat. — Wünscht Jemand das Wort? — Es meldet sich Niemand. ^Rimmt die Kammer HK 18, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 allenthalben nach der Vorlage an?" Einstimmig: Ja. Referent Graf zur Lippe-Teichnitz: Wir kommen zu ß 25, welcher die volle Versicherungspflicht nach Maßgabe des Krankenversicherungsgesetzes auf den gegen wärtigen Gegenstand der Gesetzgebung erstreckt. Man hat allerseits anzuerkennen gehabt, daß hierin eine sehr wesentliche Wohlthat für die in der Land- und Forst wirtschaft beschäftigten Arbeiter liegt. Es hat diese Erstreckung dieselbe Beurtheilung gefunden in der Be- rathung der jenseitigen Deputation sowohl, als wie der Kammer. Man hat dort den H 25 unverändert nach der Vorlage angenommen und Ihre Deputation räth Ihnen: „diesem Beschlusse beizutreten und H 25 nach der Vor lage unverändert anzunehmrn". Präsident von Zehmen: Hat Jemand zu K 25 Etwas zu bemerken? — Es bittet Nieryand um das Wort. „Genehmigt die Kammer H 25 unverändert nach der Vorlage?" Einstimmig: Ja. Referent Graf zur Lippe-Teichnitz: Bei H 26 hat die jenseitige Kammer eine anderweite Fassung und zwar dahin lautend vorgeschlagen: „Die Bekanntmachung des Tages des Inkraft tretens dieses Gesetzes, sowie der Erlaß der zu diesem Gesetze erforderlichen Ausführungsvorschriften erfolgt im Bcrordnungswege." Dieser Fassung ebenfalls beizutreten, schlägt Ihnen Ihre Deputatton vor und bittet Sie, demgemäß zu ,be schließen Präsident von Zehmen. Meldet sich Jemaniz zyM Wort zu K 26? — Das ist nicht der Fall. Ich -habe also die Kammer zu fragen: „ob sie tz 26 in der von der Zweiten Kammer beschlossenen Fassung auch ihrerseits ihre Ge nehmigung ertheilen will?" Einstimmig: Ja. Referent Graf zür Lippe-Teichnitz: Ihre Depu tatton schlägt Ihnen vot: „Uebecschrist, Eingang und Schluß des Gesetzes un verändert, dieses Gesetz selbst aber mit den beschlos senen Abänderungen anzunehmen". Präsident von Zehmen: Hat noch Jemand zur Ueberschrift, zum Eingang und Schluß des Gesetzes etwas zu bemerken? — Es ist nicht der Fall „Genehmigt die Kammer Ueberschrift, Ein gang und Schluß des Gesetzes unverändert?" Einstimmig: Ja. Referent Graf zur Lippe-Teichnitz: Es ist nun noch ein Antrag von dem jenseitigen Referenten gestellt worden, welchen die Zweite Kammer zu dM ihrigen ge macht hat. Er betrifft die Besteuerung und lautet dahin: „Der königl. Staatsregierung die Ermächtigung zu ertheilen, im Verordnungswege, jedoch ohne rück wirkende Kraft, zu bestimmen, daß die land- und forst- wirthschaftliche Genofsenschaftfür das Königreich Sachsen, sowie die Wsige« durch die B«chsgksetze oher die Lan desgesetze vvrgeschriebenen BerufSgenossenschaften, Pen- sionScassen und dergleichen Vereine und Anstalten von der Staatseinkommensteuer, ingleichen von Gemeinde-, Kirchen- und Schulanlagen, mit Ausnahme solcher, welche auf den Grundbesitz oder das stehende Gewerbe, oder auf das aus diesen Quellen fließende Einkommen gelegt werden, befreit sind." . > Ihre Deputation räth Ihnen, diesen Antrag auch zu dem Ihrigen zu machen. Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung über diesen Antrag, der allerdings erst dann zur Geltung kommen kann, wenn das Gesetz selbst nach dem Namensaufrufe genehmigt worden ist. Meldet sich Je mand zum Wort über diesen Zusatzantrag, der Seite 7 brs Berichts wiedergegeben ist? - Es ist nicht der Fall. „Genehmigt die Kammer diesen Zusatzavtrag unter der von mir bemerkten Voraussetzung?" Einstimmig: Ja. Da es sich um die Antwort auf ein königl. Decret handelt, wirb die Abstimmung mittels Ramensäufruss zu bmoirkeu sein. Ich habe daher die Dammer zu fragen - „ob sie dem durch Decret Nr. 19 uns vor- geleKttUjGesetzentwurfe mit den beschlösse»«« l K (r. Abmm«»ut.) 68
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