Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident von Zehmen: Herr Wecke bittet ums Wort zum dritten Male. — Genehmigt die Kammer dies? — Genehmigt. Rittergutsbesitzer Wecke: Ich wollte blos noch er wähnen, daß alle Entgegnungen, die mir gemacht wor den sind, bis jetzt darauf beruhen, daß angenommen wird, das Bedürfniß zu dem Petitum sei in allen Ge meinden vorhanden, (Widerspruch) und das ist nicht der Fall. Wenn dies nicht der Fall ist, wie soll da eine gesetzliche Bestimmung im Stande sein, die obligatorisch, also doch für alle Gemeinden giltig werden muß, zu trennen, wo Pensionirung nöthig und wo nicht? Blos aus dem Grunde, daß ich das allgemeine Bedürfniß nicht zugeben kann, habe ich mich gegen das Obligatorische dieser Unterstützung gewendet. Secretär Graf von Könneritz: Meine hochgeehrten Herren! Ich wollte nur dem Herrn Minister erwidern, daß ich nicht geglaubt habe, daß auch die kleineren Ge meinden in diese Pensionslast mit hineingezogen würden. Ich halte nur die Grenzen der Größe der einzelnen Ge meinden für ebenso schwierig zu unterscheiden, wie den Begriff, was eigentlich ein Berufsbeamter ist oder nicht. Kammerherr von Friesen: Ich wollte mir nur eine ganz kurze Bemerkung erlauben auf die Aeußerung meines hochverehrten Freundes, des Grafen von Könneritz, wegen der Belastung des platten Landes. Ich habe mich in dieser hohen Kammer wiederholt gegen die Belastung deS platten Landes ausgesprochen und möchte das nicht als einen Widerspruch erscheinen lassen, wenn ich hier für die Erfüllung dieser Wünsche der Petenten eintrete. Ich glaube aber nicht, daß damit überhaupt eine hohe Belastung der Gemeinden herbeigeführt wird. Die Sache liegt einfach so: Werden die Gemeindebeamten nicht pen sionsfähig, so beanspruchen sie hohe Gehalte, die Ge meinden müssen ihnen hohe Gehalte zahlen, um sie sich zu erhalten; werden sie pensionsfähig, so werden die Gemeinden an den Gehalten Etwas ersparen, und in der Sache läuft es ganz aus Dasselbe hinaus, nur daß die Angelegenheit gesetzlich geregelt wird. Rittergutsbesitzer von Trützschler: Da die Herren zum Theil für unmöglich halten, daß sich eine Grenze finden lasse für eine besondere Bezeichnung derjenigen Gemeindebeamten, welche der Pensionirung theilhaftig werden sollen, so erlaube ich mir nur darauf hinzuweisen, daß meines Wissens in der Städteordnung eine analoge Bestimmung steht, welche vorschreibt und es der statu tarischen Bestimmung der Localordnung überläßt, zu sagen, welche Beamte pensionsberechtigt, bez. welche Beamte als Berufsbeamte anzusehen sind. Da haben wir bereits eine Analogie, welche vielleicht doch eine Anwen dung auch für das flache Land, für diejenigen Gemeinden finden könnte, welche unter dieses Gesetz zu fallen haben. Im Uebrigen bitte ich doch die hohe Kammer, zu erwägen, daß, wenn jetzt ein abweichender Beschluß ge faßt wird, die ganze Angelegenheit, die nun seit so vielen Landtagen, wenigstens so lange ich in der Kammer bin, von Landtag zu Landtag immer wieder zur Erörterung gelangt, vollständig ins Wasser fällt und ob das wirk lich den Interessen derjenigen Gemeinden, welche nicht freiwillige Beamte haben, sondern wirklich Berufsbeamte anstellen müssen, entsprechen würde. (Sehr richtig!) Präsident von Zehmen: Herr von Burgk hatte wohl noch ums Wort gebeten! Kammerherr von Burgk: Ich könnte mich des Wortes entschlagen; mein Herr Vorredner hat Das her vorgehoben, was ich mir vorgenommen hatte zu bemerken, daß, falls die hohe Kammer zu dem Beschlusse käme, die Petitionen nur zur Kenntnißnahme zu empfehlen, wir gar nichts erreichen würden. Mir macht dir ganze De batte den Eindruck, als wenn wir bereits über ein vor liegendes Gesetz oder eine Vorlage in dieser Beziehung debattirten. Sollte uns dies in späterer Zeit gewährt werden, dann wird es ja wohl Zeit sein, seine Gedanken auszusprechen. Allein nachdem wir das letzte Mal die Petitionen zur Kenntnißnahme der hohen Staatsregierung übergeben und dieselbe auch in sehr umfassender Enquete die ganze Frage besprochen und dadurch gezeigt hat, daß sie derselben näher getreten ist und die Kenntniß nahme im vollen Maaße befolgt, will es mir als nicht ganz glücklich erscheinen, wenn wir heute dieselbe Censur wieder aussprechen wollten, nämlich der hohen Staats regierung eine Sache zur Kenntnißnahme zu empfehlen, die dieselbe bereits völlig kennt. Wir sind also nur in der Lage, entweder dieselbe vollständig abzulehnen — ich bin ja weit entfernt, den Herren, die einmal dagegen eingenommen sind, meine Ansicht imputiren zu wollen —, oder aber die Petitionen der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Die Zukunft wird ja be weisen, in welchem Umfange die Sache von der hohen Staatsregierung erwogen worden ist, und dann wird es Zeit sein, die etwaigen Bedenken, die wir haben, aus zusprechen oder nicht. Ich bitte daher die hohe Kammer dringend, dem Votum ihrer Deputatton beizustimmen, damit nicht in letzter Stunde noch eine Differenz ent-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder