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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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er zuletzt sagte, oder der Landwirthschaft, wie er wohl meinte, gewesen ist und daß dieser Wegfall nicht zu lässig ist ohne eine Aenderung des Gesetzes. Im Uebrigen habe ich aber auch die feste Ueberzeugung, daß der Nothstand der Landwirthschaft, wenn er in dem Maaße, wie ihn der Herr Vorredner geschildert hat, wirklich vor handen ist, durch den Wegfall der 2 Pf. Grundsteuer auch nicht gehoben werden wird. (Sehr richtig!) Kammerherr von Friesen: Der Herr Vorredner hat mir den Vorwurf gemacht, daß ich bei der Er wähnung der Grundsteuer den Grundbesitz im Allgemeinen angeführt und die Landwirthschaft nur allein gemeint hätte. Ich weiß nicht, was den Herrn Vorredner be rechtigt, in meinem Innern zu lesen. Ich glaube, daß ich berechtigt bin, zu verlangen, daß Das, was ich ge sprochen habe, auch nicht anders ausgelegt wird, als ich gesagt habe, das ist, daß ich die Grundsteuer für den Grundbesitz eben erniedrigt wissen möchte. Ich weiß vollständig, daß diese Grundsteuer ja auch in den Städten bezahlt wird, daß auch die Städte hieran betheiligt sind. Ich beabsichtige in keiner Weise eine Theilung des Grund besitzes aus den Städten und der Landwirthschaft. Wenn dann der Herr Vorredner noch angeführt hat ein Beispiel aus der Einkommensteuer und hierbei die Städte und das platte Land sich gegenübergestellt hat, so könnte das meine Behauptung in keiner Weise wider legen. In den Städten setzt sich eben das Einkommen aus dem Grundbesitz und anderen Erwerbsquellen ebenso zusammen, wie auf dem Lande. Auch auf dem Lande werden sich welche finden, die Erwerbsquellen aus anderen Bezügen haben, als wie aus dem Grundbesitz. Ich habe eben nur das Einkommen aus dem Grundbesitz den übrigen Erwerbsclassen gegenübergestellt und habe daran nachgewiesen, daß auf dem Grundbesitze mehr oder wenig stens dieselbe Steuerlast liegt, die auf den anderen Er werbsclassen liegt. Der Herr Vorredner hat dagegen protestirt, daß die Branntweinsteuer dem Grundbesitze allein zugeschoben wird. Ich habe allein die Fabrikat steuer in Anrechnung gebracht und nicht die Consum steuer des Branntweins. Die Fabrikatsteuer von unseren landwirthschaftlichen Brennereien beträgt, wie ich an gegeben habe, 3 Millionen, die Schlachtsteuer werden wohl auch kaum Andere, als solche bezahlen, welche Grundbesitz haben, und wird es doch wohl selten Vor kommen, daß diese Schlachtsteuer von Anderen, als von Grundbesitzern bezahlt wird. Und ich glaube mich für berechtigt zu halten, auch diese Schlachtsteuer als eine Last des Grundbesitzes mit anzuführen. Meine Herren! Da ich überhaupt nicht die Landwirthschaft und den städtischen Grundbesitz getheilt habe, so bin ich doch auch berechtigt, die volle Grundsteuer für den Grund besitz in Anspruch zu nehmen, und ich bleibe bei meiner Behauptung stehen, daß das Einkommen aus dem Grund besitz, welches blos 240 Millionen beträgt, verhältniß- mäßig ungleich höher besteuert wird, wie dasjenige aus den übrigen Erwerbsclassen, die ein Einkommen von über 1 Million Mark haben, nachweist. Das sind ziffer mäßige Zahlen, die sich aus den Einkommensteuererheb ungen ergeben und bei denen sich wohl Nichts bestreiten läßt. Dann hat der Herr Vorreduer mir vorgeworfen, daß ich einseitig diese Aufhebung dieser 2 Pf. verlangt und daß ich nicht die Abänderung des Gesetzes vom Jahre 1878 in Vorschlag gebracht hätte. Meine Herren! Ich habe ganz genau gesagt, daß ich mich einverstanden er klärte mit einer Abänderung des Steuergesetzes von 1878; daß ich aber, bevor dieses Gesetz geändert würde, wünschte, daß eine neue Bonitirung einträte, daß eine neue Einschätzung des Grundsteuerkatasters erfolge und daß dann erst dieses Gesetz geändert würde, und daß ich es bis dahin wohl für möglich halte, daß die 2 Pf. Grundsteuer wegfallen, wenn Sie andererseits von der Einkommensteuer, was ich ja auch betont habe, den Be trag der sieben unteren Classen in Wegfall bringen. Dieser Betrag, den ich hier vorgeschlagen habe, daß nämlich die sieben unteren Classen in Wegfall kommen, ist dann die Gegenleistung gegen den Wegfall von 2 Pf. Grundsteuer, die ich in Vorschlag gebracht habe. Secretär Graf von Könneritz: Meine hochgeehrten Herren! Ich habe nicht die Absicht gehabt, in die heutige Debatte einzugreifen, und ich werde auch das agrarische Duell nicht fortsetzen. Es liegt dies weder in meinen Neigungen, noch, wie ich das gern bekenne, in meinen parlamentarischen Fähigkeiten. Aber zwei kleine Be merkungen möchte ich doch dem geehrten Herrn Collegen von Glauchau entgegenhalten. Er hat vorhin gesagt, die Industrie hätte nicht geklagt und man hätte nie etwas der Art von ihr gehört. Da möchte ich doch daran erinnern, daß die Schutzzölle, die die Landwirth schaft anbahnt, zuerst von der Industrie angerufen und ihr auch erfüllt worden sind. Wir haben früher das vollständige Freihandelsystem gehabt und sind jetzt im Begriff, vollständig zum Prohibitivsystem überzugehen. Die zweite Bemerkung ist mehr formeller Natur. Der Herr Bürgermeister sagte, die Landleute klagten, weil sie in den Kreisvereinen und im Landesculturrath so oft zusammen kämen. Nun, meine Herren, die Han delskammern werden dem Handelsstande, wenn es auf
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