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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1881/82
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1881/82,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028433Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028433Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028433Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1881/82
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1881/82 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 19
- Protokoll6. Sitzung 39
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 67
- Protokoll11. Sitzung 83
- Protokoll12. Kammer 95
- Protokoll13. Sitzung 101
- Protokoll14. Sitzung 119
- Protokoll15. Sitzung 123
- Protokoll16. Sitzung 127
- Protokoll17. Sitzung 137
- Protokoll18. Sitzung 141
- Protokoll19. Sitzung 165
- Protokoll20. Sitzung 177
- Protokoll21. Sitzung 179
- Protokoll22. Sitzung 183
- Protokoll23. Sitzung 195
- Protokoll24. Sitzung 217
- Protokoll25. Sitzung 227
- Protokoll26. Sitzung 231
- Protokoll27. Sitzung 253
- Protokoll28. Sitzung 267
- Protokoll29. Sitzung 283
- Protokoll30. Sitzung 299
- Protokoll31. Sitzung 305
- Protokoll32. Sitzung 311
- Protokoll33. Sitzung 347
- Protokoll34. Sitzung 365
- Protokoll35.Sitzung 371
- Protokoll36. Sitzung 415
- Protokoll37. Sitzung 439
- Protokoll38. Sitzung 481
- Protokoll39. Sitzung 503
- Protokoll40. Sitzung 507
- Protokoll41. Sitzung 511
- Protokoll42. Sitzung 537
- Protokoll43. Sitzung 547
- Protokoll44. Sitzung 553
- Protokoll45. Sitzung 559
- Protokoll46. Sitzung 571
- Protokoll47. Sitzung 577
- Protokoll48. Sitzung 631
- Protokoll49. Sitzung 643
- Protokoll50. Sitzung 661
- Protokoll51. Sitzung 667
- Protokoll52. Sitzung 671
- Protokoll53. Sitzung 679
- Protokoll54. Sitzung 717
- Protokoll55. Sitzung 721
- Protokoll56. Sitzung 731
- Protokoll57. Sitzung 745
- Protokoll58. Sitzung 831
- Protokoll59. Sitzung 839
- Protokoll60. Sitzung 847
- Protokoll61. Sitzung 853
- Protokoll62. Sitzung 901
- Protokoll63. Sitzung 941
- Protokoll64. Sitzung 975
- Protokoll65. Sitzung 1011
- Protokoll66. Sitzung 1049
- Protokoll67. Sitzung 1063
- Protokoll68. Sitzung 1071
- Protokoll69. Sitzung 1089
- Protokoll70. Sitzung 1121
- Protokoll71. Sitzung 1161
- Protokoll72. Sitzung 1184
- BandBand 1881/82 -
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wird uns über die Resultate des Vereintgungs- verfahrens, Ueberschüsse und Zuschüsse be treffend, Vortrag erstatten, (Finanzgesetz 1882/83, stBeil.'z. d. Mittheil.: Decrete 1. Bd. Nr. 2 sub G.) Referent Uhlemann: Das Finanzgesetz auf die Jahre 1882/83, wie Sie es im königl. Deerete Nr. 2 vorfinden, hat nun auch/betreffs der Zahlen einige Ab änderungen erlitten, die ich mir erlaube, Ihnen mit- zutheilen. Jw-K list anstatt der in der-Vorlage G findenden Summe der ordentliche Staatshaushalt für jedes - der Jahre 1882' und ,1883 67.456,639 Mark ein- zustellen 1-67,767,236 Mark und dann ist dasaußer- ordentliche Budget für beide Jahre von der in demselben Paragraphen angegebenen Ziffer von 3,964,405 Mark auf 4,014,905 Mark zu erhöhen. Ferner ist § 6, der von der provisorischen Forterhebung der Steuern handelt und worin der Datum des Gesetzes ausgelassen war, wie folgt zu fassen: ' - „Durch gegenwärtiges Gesetz erledigt sich das Ge setz, die provisorische Forterhebung der- Steuern und Abgaben/im,> IM vom 19. Decembcr 1881, (Seite 220 des, Metz-, und.'Verordnungsblattes vom Jahre 1881)." /- / Meine Herren! Zu dem ganzen, Gesetz selbst habe ich meinerseits Nichts hinzuzusügen ; es ist in der Fassung ganz dasselbe, wie Dasjenige für die Jahre 1880/81. Die Abänderung der Ziffern habe ich Ihnen milgelheilt und die Deputation beantragt nun: die sein F in a nz- gesetze Mit der von mir angegebenen Ver- änderung Ihre Zustimmung zu ertheilen. Präsident s)r. Haherkorn: K 1! Wenn Nie mand dgs Wort begehrt, so srqge ich:. ob- deL'lk folgeüber Fassung'gcnehmigt wird: ' 81. Auf Grund des verabschiedeten Staatshaus- haltsetatswerdendieUeberschüsseund Zuschüsse ..desMsientüchen StgatshaushaltWats füx,jedes her Jahre 1882 und. 1883 auf die Summe von 67,767,236 Mark feslgestelll und wird zu außer ordentlichen Staatszwecken für diese beiden Jahre überdies noch ein Gesammtbetrag von 4,014,905 Mark hiermit ausgesetzt?" Unstimmig: Jal § 2! „Wird derselbe in der vorgeschlagenen Fas sung unverändert angenommen?" Einstimmig: Ja. 8 3! „Wird auch dieser Paragraph genehmigt?" Einstimmig: Ja. § 4! „Genehmigt die Kammer diesen Paragraph?" Einstimmig: Ja. „Erfolgt die Genehmigung dieses 8 5?" Einstimmig: Ja. „Ebenso die des § 6, nur mit Hereinsetzung , der Worte: „vom 19. December 1881 (Seite 220 des Gesetz- und Verordnungsblattes)?" Einstimmig: Ja. - / G enehmigt die Kamm er Ueberschrlft, Ein gang und Schluß des Gesetzes?" Einstimmig: Ja. /, Verzichtet der Herr. Staatsminister auf namentliche Abstimmung?. Staatsminister Freiherr von Könneritz: Die Regierung verzichtet! " Referent Uhlemann: Der Kammer habe ich mit- zutheilen, daß die Ständische Schrift über den Staats haushaltsetat zwar vorbereitet ist; daß aber alle Mit glieder der Deputation eine Prüfung derselben nicht haben vornehmen können; deshalb beantragt die Depu tation nach dem Vorgang früherer Landtage, baß die Kammer ihr Präsidium ermächtigen möge, diese Ständische Schrift zu prüfen und abznfertigen. Präsident vr. Haberkorn: Ist die Kammer damit einverstanden? — Einverstanden. Nun gehen wir zur S ch luß ab st im Mungübcrden ganzen Staatshaushaltsetät und das Finanz« gesetz auf die Jahre 1882/83 über. „Genehmigt die Kammer: den von ihr berathenen ordentlichen Staatshaus haltsetat und zwar den der Ueberschüsse und Zu schüsse zum ordentlichen Staatshaushalt für jedes .. der Jahre 1882 und 1883 in Höhe von 67,767,236 Mark und das außerordentliche Staatsbudget für beide Jahre 1882 und 1883 in Höhe von 4,014,905 Mark in Gemäßheit, der von der Kammer be schlossenen Abänderungen und Anträge?" Einstimmig: Ja. - Verzichtet auch hier dir Staatsregierung auf nament liche Abstimmung? Staatsminister Freiherr von Könneritz: Die Regierung verzichtet. 194«
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