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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1881/82
- Erscheinungsdatum
- 1882
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1881/82,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028433Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028433Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028433Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1881/82
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1881/82 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 19
- Protokoll6. Sitzung 39
- Protokoll7. Sitzung 55
- Protokoll8. Sitzung 59
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 67
- Protokoll11. Sitzung 83
- Protokoll12. Kammer 95
- Protokoll13. Sitzung 101
- Protokoll14. Sitzung 119
- Protokoll15. Sitzung 123
- Protokoll16. Sitzung 127
- Protokoll17. Sitzung 137
- Protokoll18. Sitzung 141
- Protokoll19. Sitzung 165
- Protokoll20. Sitzung 177
- Protokoll21. Sitzung 179
- Protokoll22. Sitzung 183
- Protokoll23. Sitzung 195
- Protokoll24. Sitzung 217
- Protokoll25. Sitzung 227
- Protokoll26. Sitzung 231
- Protokoll27. Sitzung 253
- Protokoll28. Sitzung 267
- Protokoll29. Sitzung 283
- Protokoll30. Sitzung 299
- Protokoll31. Sitzung 305
- Protokoll32. Sitzung 311
- Protokoll33. Sitzung 347
- Protokoll34. Sitzung 365
- Protokoll35.Sitzung 371
- Protokoll36. Sitzung 415
- Protokoll37. Sitzung 439
- Protokoll38. Sitzung 481
- Protokoll39. Sitzung 503
- Protokoll40. Sitzung 507
- Protokoll41. Sitzung 511
- Protokoll42. Sitzung 537
- Protokoll43. Sitzung 547
- Protokoll44. Sitzung 553
- Protokoll45. Sitzung 559
- Protokoll46. Sitzung 571
- Protokoll47. Sitzung 577
- Protokoll48. Sitzung 631
- Protokoll49. Sitzung 643
- Protokoll50. Sitzung 661
- Protokoll51. Sitzung 667
- Protokoll52. Sitzung 671
- Protokoll53. Sitzung 679
- Protokoll54. Sitzung 717
- Protokoll55. Sitzung 721
- Protokoll56. Sitzung 731
- Protokoll57. Sitzung 745
- Protokoll58. Sitzung 831
- Protokoll59. Sitzung 839
- Protokoll60. Sitzung 847
- Protokoll61. Sitzung 853
- Protokoll62. Sitzung 901
- Protokoll63. Sitzung 941
- Protokoll64. Sitzung 975
- Protokoll65. Sitzung 1011
- Protokoll66. Sitzung 1049
- Protokoll67. Sitzung 1063
- Protokoll68. Sitzung 1071
- Protokoll69. Sitzung 1089
- Protokoll70. Sitzung 1121
- Protokoll71. Sitzung 1161
- Protokoll72. Sitzung 1184
- BandBand 1881/82 -
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II, K. 71. Sitzung, am 28, Februar l882. nach eine mehrfache Versicherung überhaupt Ächt mehr besteht. ' Von selbst versteht es sich übrigens, daß die nach §11 erforderliche Benachrichtigung der betreffenden Anstalten sich mit auf die erfolgte Verzichtleistung er strecken, diese letztere in beweiskräftiger Form vorliegen muß und der Behörde mit der in § 10 vorgeschrtebcuen Anzeige der neuen Versicherung vorzulegen ist. Im Uebrigen gilt das in § 11 des angezogenen Gesetzes Bemerkte nicht bles den Privatfeuerverfiche- rungszesellschrften (§ 2a), sondern auch den Privat-, unterstützungsvereinen (K 2 b) gegenüber, welche sich mit Feuerversicherung befassen/" wird dcp Wünschen der Petenten vollständig Rechnung getragen; denn wenn sie sich bei der Berlin-Kölner Ver sicherungsgesellschaft nicht mehr genügend gesichert er achten, können sie ausdrücklich auf die Vorthetle', die ihnen dort durch die Versicherungsverträge geboten wer den, vor der Ortsbehörde Verzicht leisten und dann bei einer andern Gesellschaft sich versichern, die ihnen eine größere Sicherheit bietet, und die Deputation empfiehlt Ihnen, deshalb, nunmehr diese Petition als erledigt an-, züsehen und zwar, wie bemerkt, durch die Erklärung der Staatsregierung auf den Grahl'schen Antrag. ' . - Präsident vr. Haberkorn: Begehrt Jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Ich frage die Kammer : „ob sie beschließt: ' die Petition des re. Schmidt und Genossen im Hinblick auf die feiten der königl. Startsregie-, rung infolge des Antrags des Abg. Grahl er- th,eilte Zusicherung, die Ergänzung des Gesetzes, das Mobiliar-nndPrivatfeu^ betreffend, vom28. August 1876, im,Verord nungswege zu bewirken, als erledigt anzusehen?" Einstimmig: Ja. Der letzte Gegenstand unserer Tagesordnung ist: der Bert ch t d er Beschwer de- und. P e t i tio ns - depntation über die Petit ion Obendorfer's in Neubau bei 'Halsbrücke, Erhebung der Communal anlagen betreffend?) (Bericht d. Beschwerde- rc. Deput., s. Beil z. d. Mittheil.: ? Berichte d. II. K. l. Bd. Nr. 189.) Referent ist der Herr Abg, Käuffer! Referent Kaufs er: Der Hohen Kammer ist die Petition Obendorfer's in Neubau bet. Halsbrücke nicht unbekannt; denn schon - am vorigen Landtage ist er mit einer Petition gleichen Sinnes, wie die setzt vorliegende, an die Ständekammern getreten. Herr Obendorfer be klagt sich über Mißverhältnisse bei der Communal- besteuerung, der er in Halsbrücke unterliege. Es haben sich im vorigen Landtage im Sinne des Petenten meh rere sehr gewichtige Stimmen ausgesprochen; aber die *) W, 1. K. S. S77ff. iM Kammer hat gleichwohl Beschluß dahin gefaßt, die Petition aus sich beruhen zu lassen in der Anerkennung / oaß Obendorfer selbst dasjenige System, welches in Hals brücke gehandhabt wird, vorgeschlagen und, der Einfüh rung desselben zugestimmt hat. Nach diesem System wird er zu zwei Zehntel nach der Steuereinheit und acht Zehntel nach dem Einkommen besteuert. Freilich kommt er als der einzige Grundbesitzer in Halsbrücke dabei ziemlich schlecht weg; aber das schlägt in die allgemei nen Klagen, welche selten der Mitglieder derjenigen Ge meinden erhoben werden / wilche in der Nähe großer Städie sind oder In denen große' Fabriketablissements und ausgedehnte 'Industrien zu finden sind. Es wird das ln Halsbrücke ebenso sein. Der Gemeindevorstand besteht aüs Industriellen, zum Theil Staatsdienern, und Herr Obendorfer hat-nunmehr die Folgen' des Systems, welche er wahrscheinlich nicht vorausgescheN hat, zu em pfinden. Er kann init' seiner Stimme nicht hMdkinge« gegen das Uebergrwicht dis Gemeinderaths, welcher in eine schnelle Abänderung des ddrt gebräuchlichen Modus ,nicht einwilligen will. Herr Obendorfer bitter nun die hohe Kammer, hochgelleigtest bei der königl. Staats- regierung die Erlassung eines Gesetzes in der Weise zu .beantragen, daß die oft gedachte Anlage nur nach dem Einkommen und nicht, mehr nach den Grundskuereinheiten erhoben werde. ' ' Es ist nun schon oft in der Kammer besprochen und -wiederholt dürchgearbeitet worden, daß wir der Staats- Iregierung Mb ! unsere AyerkeMung charD zu zollen -haben, daß sie an dem Grundprincip der Autonomie der Gemeinden festhält, ! und es wird auch vor der Hand daran festzuhalten - sein, wenn auch dieses Grundprincip in'einzelnen Fällen sä »bsuräum führt. Aber der Petent igeht andererseits nicht ohne allen Trost aus der Sache -hervor. Wenn man auch in der Ersten Kammer, ge stützt guf chas Princip der- Autonomie, beschlossen hat, die Petition auf sich beruhen zu lassen, so ist doch, nach dem der Beschluß in der jenseitigen Kammer gefaßt war, eine. Aeußerung des Herrn Staatsministers des Innern gethan worden, welcher in dem unter Nr. M enthal tenen Berichte der Finanzdeputation L der Zweiten Kammer enthalten ist in Bezug aus die Wünsche, welche ber Herr Abg. Georgi der Deputation und dem Mi- nisterium zu erkennen, gegeben hatte, haß man auf eine Cemmunalsteuerstatistik hinauskommen möchte behufs Sammlung von Material für Begründung des Urtheils, ob die Regierung etwa den Gemeinden, unbeschadet ih;^ Autonomie, in ejniger Zeit, eine Art gemeinsamen Re gulativs Vorschlägen könne. Der Herr Minister hat da erklärt, er würde es „der weitern Erwägung für werth halten", zur Vorbereitung eines festeren Programms für die in Frage stehenden statistischen Erhebungen ein Schema für die Aufstellung eines Communalhaushaltplans vom
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