Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1934 II. K. 58. Sitzung (Abgeordneter Günther.) M den Volkswillen zur Behütung übertragen worden sind, und man wird es auch verstehen, wenn wir derartige Be denken hier zur Sprache bringen. Ich glaube, die Verzin sung hätte auch von feiten der zuständigen Reichsstelle ohne weiteres mit in Kauf genommen werden können. Man muß doch das berücksichtigen, was an dem Spiri tus verdient wird. Die Firma Hoesch liefert den Spiritus ab. Sie bekommt für den Kl 19 M. 50 Pf. und sie liefert diesen Spiritus zu diesem Preise an den Kriegsausschuß für Ersatzfutter, und der Kriegsausschuß liefert diesen Spiritus für 72 oder 75 M. an die Spirituszentralen, also mit einem Aufschlag von weit über 50 M. wird der Spiritus weitergegeben. Was macht da eine Verzinsung von 4^/z oder 5 Prozent aus, wenn eine solche vorge sehen wäre? Gar nichts. Meine Herren! Im Kleinver kauf kostet der Spiritus, wenn er als Brennspiritus ver wendet wird, 200 M. das Hektoliter. (Hört, hört!) Wer nicht den Vorzug genießt, als Handwerker oder kleiner Industrieller Spiritus zu technischen Zwecken zu bekommen, der muß für den Liter Spiritus 2 M. bezahlen. Das macht für den Hektoliter 200 M. Außerdem muß er noch für die Flasche 40 Pf- bezahlen. Ich meine, meine Herren, es wird eine derartig ungeheuere Summe an Spiritus ver- M dient, daß die Verzinsung keine ausschlaggebende Rolle spielt, und daß man bei der zuständigen Stelle das hätte erreichen können. Man hätte diese Frage unbedingt zu nächst prüfen müssen. Die Reichsinteressen, das geben wir zu, stehen natürlich in erster Linie. Das haben wir jederzeit betont, und dagegen ist niemals Widerspruch erho ben worden im sächsischen Landtage. Wir haben alles getan, was nach dieser Seite hin das Reich unterstützen konnte, wir müssen aber auch eine größere Gewissenhaftigkeit von den berufenen Reichsstellen verlangen und verlangen, daß sie auch die Interessen der Bundesstaaten wahren, wenn es sich darum handelt, solche Darlehen im Reichsinteresse herzugeben. Ich bin nicht in der Lage zu sagen, wie wir stimmen werden. Wir warten die Regierungserklä rung ab, weil der Fraktionsbeschluß so ausgefallen ist. Vizepräsident vr. Spiest: Das Wort hat Herr Ministerialdirektor Geheimer Rat Or. Dehne. Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Dehne: Meine Herren! Es ist eine alte Erfahrung im parlamen tarischen Leben, daß keine Vorlage so geeignet ist, gegen sich selbst einzunehmen, wie eine solche, die das Parlament sozusagen vor eine vollendete Tatsache stellt. Da pflegt es Vorwürfe zu hageln, nach rechts und links, und es werden Schuldige und Unschuldige dabei ge- , am 8. Mai 1918 troffen. Diese alte Erfahrung muß ich leider im vor- M liegenden Falle bestätigt finden. Ich kann nicht leugnen, daß die Vorlage zum mindesten so aussieht, als wenn sie das Hohe Haus vor eine vollendete Tatsache stelle und die Genehmigung von ihm verlange zu einer Sache, die eigentlich schon fertig und gar nicht mehr zu ändern sei. Aber, meine verehrten Herren, wenn ich erst noch mit einem Worte auf die formelle Seite der Sache ein gehen darf: wie lag es denn damals? Die Sache spielt im Jahre 1917. In dem Etat auf die Jahre 1918/19 ist in den allgemeinen Erläuterungen bereits darauf hin gewiesen worden, daß diese Ausgaben, über die wir uns heute unterhalten, zu machen sind und zum Teil schon gemacht werden mußten. Es steht dort darin — ich darf das verlesen —: „Aus den beweglichen Vermögensbeständen des Staates sind vom 1. Januar folgende Beträge gezahlt worden: ck. 203750 M. zur Errichtung einer Sulfitspiri tusanlage." Das war die erste Gelegenheit, wo man formell den hohen Ständen Mitteilung von der Angelegenheit machen konnte. Das hat man getan. Die Mittel aber konnten nicht anders angefordert werden als in einem Nachtrags etat. Daß dieser Nachtragsetat verhältnismäßig spät an das Hohe Haus gekommen ist, hat auch seine guten Gründe. Es ist ja wohl nicht möglich, alle nachträglichen Forde rungen einzeln zu bringen, sondern man muß sie zusammen fassen und dann bringen, wenn man eine Übersicht dar über hat, was man nachträglich insgesamt verlangen muß. Nun hat einer der Herren Vorredner — ich muß sagen, nicht mit Unrecht — darauf hingewiesen, daß es vielleicht noch einen anderen Weg gegeben hätte, sich zu nächst einmal, wenn nicht formell, so doch informell mit den Vorsitzenden der Fraktionen in Verbindung zu setzen, um rechtzeitig darauf hinzuweisen, daß die Staats regierung in der unangenehmen Lage gewesen ist, über nicht bewilligte Mittel zu verfügen. Das hätte gewiß gefchehen können. Wenn das aber unterlassen worden ist, so bitte ich, uns zugute zu halten, daß tatsächlich die Geschäfte infolge des Krieges in einer Weise — ich möchte beinahe sagen — überhand genommen haben, daß es schon vorkommen kann, daß die eine oder andere Sache übersehen wird. Lediglich so ist es wohl zu er klären, daß man diesen Weg nicht beschritten hat. Wenn ich aber so freimütig dieses Versäumnis eingestehe, so bitte ich andererseits, auch wegen der formellen Unter lassung in der Sache selbst nicht eine abfällige Ent schließung zu fassen. Die Sache selbst ist derartig, daß man auch nachträglich ihr mit gutem Gewissen zustimmen kann.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder