Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1954 II. K 59. Sitzung am 10. Mai 19 l8 (Abgeordneter Heldt.) (10 nach dem Kriege wieder vorwärtstreiben soll, ist eines der wichtigsten Räder zweifellos die Gewerbeinspektion, und da muß ich schon sagen, daß unsere heutige Gewerbeinspetüon als eine Halbheit erscheint. Solange sie nur diesen bei- rätlichen oder gutachtlichen Charakter hat, auf den, wenn eS zum Treffen kommt, niemand achtet und niemand Wert legt — denn wiederholt ist hier darüber geklagt worden, daß die Gewerbeinspektion es z. B. manchmal für untunlich gehalten hat, bei bestimmten Arbeiten Frauen des Nachts zu beschäftigen, die Kreishauptmannschaft hat die Nachtarbeit aber einfach genehmigt, und die Gewerbe inspektion ist gar nicht darnach gefragt worden —, solange die Gewerbeinspektion also nur einen gutachtlichen oder beirätlichen Charakter hat, ist sie in der Tat nichts als eine Halbheit. Meine politischen Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß der Gewerbeinspektion bis zu einem gewissen Grade ein rechtsgültiges Verfügungsrecht ge währleistet werden muß, (Sehr richtig!) und daß dieses Recht ihr auch gesetzlich sichergestellt werden muß. Ich denke dabei nicht etwa daran, der Gewerbeinspektion polizeilichen Charakter zu verleihen. Sie wissen alle, daß sich niemand mehr dagegen gewandt hat, die Polizei als Mädchen für alles zu benutzen, als ich eS in diesem Hause schon getan habe. Aber eine gewisse anordnende Verfügungsgewalt muß sie doch haben, denn sonst verliert sie den Boden, den sie unbedingt haben muß, um eine durchgreifende Wirksamkeit entfalten zu können. Ich erinnere daran, daß gerade unsere säch sischen Gewerbeinspektoren ja selbst in der Wiedergabe ihrer Berichte, die leider in den letzten Jahren nicht erschienen sind, außerordentlich beschränkt worden sind. Bei der Durchsicht aller früheren Gewerbeinspektions berichte fällt auf, daß gerade die Berichte der sächsischen Inspektoren so gut wie keine eigene Note haben; dort, wo einmal ein Ansatz dazu da ist, kann man ganz deutlich sehen, daß der Oberzensor darin herumgestrichen hat und dafür gesorgt hat, daß die Erfahrungen, die der Gewerbeinspektor in seinem Berichte niederlegen wollte, aus dem Berichte verschwunden sind. Es ist nichts Neues; es ist wieder holt bei den früheren Beratungen hier zum Ausdruck gebracht worden, und ich bin es selbst einmal gewesen, der an der Hand eines früheren Berichtes nachgewiesen hat, daß der Bericht durch den Oberzensor aus dem Zu sammenhang gestrichen worden ist. Bei dieser Einengung fehlt eben der Boden für die Wirksamkeit, die die Gewerbeinspektion haben muß, um nutzbringend zu wirken. Für einen Wörrishofer, für einen Bittmann ist heute in Sachsen noch kein Raum. Sowohl die sächsischen Industriellen wie auch die Regierung würden M sicherlich dafür sorgen, daß die Tätigkeit, die diese Männer in Süddeutschland ausgeübt haben, in Sachsen unterbunden würde. Nehmen wir den Fall, daß die Gewerbeinspektion ein Verfügungsrecht erhält, dann fördern wir natürlich auch eine Erweiterung der Gewerbeinspektion und wir fordern, daß das gesamte Kleingewerbe der Gewerbe inspektion unterstellt wird, ferner müssen das Handels- gewerbe, die Heimarbeit, die die größten Schäden in sich birgt, in vollem Umfange der Gewerbeinspektion unter stellt werden. Sehr eng verbunden mit einer durchgreifenden Tätig keit der Gewerbeinspektion ist auch die Wohnungspflege, und wenn es gelänge, über diesen Weg eine Brücke zu schlagen zu der Durchführung des erst kürzlich beschlossenen Wohlfahrtspflegegesetzes, dann wäre das im Interesse der minderbemittelten Klassen zweifellos ein Gewinn. Aber diese Dinge können mit Erfolg nur in Angriff ge nommen werden, wenn die Gewerbeinspektionstätigkeit erweitert wird und ein besonderes LandeSgewerbeamt eingerichtet wird, dem die gesamte Gewerbeinspektion unterstellt wird. Es kann mir heute nicht beikommen, eingehend zu begründen, warum die Errichtung und Schaffung eines Landesgewerbeamtes notwendig ist. Ich verweise auf das, was von meinen politischen Freunden und von mir M bei früheren Tagungen über die Frage gesagt worden ist. Ich möchte nur darauf Hinweisen, daß der preußische Landtag erst kürzlich eine Erweiterung des Landes gewerbeamtes beschlossen hat und daß es der Redner der Nationalliberalen, vr. Wendland, gewesen ist, der sagte, er begrüße die Erweiterung des Landesgewerbeamtes besonders i^ch der Richtung, daß ihm auch der Wieder aufbau des Gewerbes unterstellt werden soll. Die Herren auS der Mitte dieses Hauses, die in der Finanzdeputation früher dem Anträge zustimmten, aber ihn im Plenum abgelehnt haben, mögen daran denken, welche Stellung ihre politischen Freunde in den anderen Bundesstaaten, besonders in Preußen, zu der Frage einnehmen. Man kann die Frage nicht vom privatkapitalistischen Stand punkte aus beurteilen, sondern sie muß beurteilt werden von dem Standpunkte aus: was ist notwendig im Interesse der gesamten Votksklasftn, und wie helfen wir am besten der verlorengegangenen Volkskcaft nach dem Kriege wieder auf? Da bleibt nichts weiter übrig, als daß wir auch der Gewerbeinspektion einen anderen Grund und Boden geben, auf dem sie in der Lage ist, wirklich zu arbeiten. Ich habe nicht die Auffassung wie die Herren in der Mitte des Hauses, daß die Erweiterung der Gewerbe inspektion einen Ausfall an finanziellen Werten, soweit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder