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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
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2134 H. K. 64. Sitzung (Abgeordneter Schulze.) Kohlenabbau beginnen will, das ganze Unternehmen bereits mit einer sehr großen Vorlast behaftet hat, und es wird den Grundsatz der Gemeinnützigkeit durchzuführen aus diesem Grunde nicht möglich sein und eine Ver teuerung der Kohle in ganz ungemeinem Maße eintreten. Bei den Einigungsverhandlungen ist besonders wieder auf das Recht auf Entschädigung für das Kohlen unterirdische hingewiesen worden. Wir erkennen das Recht auf Entschädigung nicht an. Auch die Staats rechtslehrer und Sachverständigen sind durchaus nicht einer Meinung darüber. Vor allen Dingen ist für uns aber bei der Beurteilung der Rechtsfrage die Tatsache maßgebend, daß bei der Beseitigung des Bergbauregals von einer Entschädigung keine Rede gewesen ist. Die Herren Privatgrundbesitzer haben ohne Entschädigung dieses Recht vom Staate erhalten und müssen es, wenn es die Gesetzgebung will, auch ohne Entschädigung an die Allgemeinheit wieder zurückgeben. Der Grundsatz des Rechtes auf Entschädigung ist aber, wie gesagt, durch aus anfechtbar, und wir lehnen ihn ab. Außerdem ist vom Herrn Berichterstatter bei der Begründung der jetzigen Sachlage darauf hingewiefen worden, daß die Vorentschädigung wahrscheinlich nur in den seltensten Fällen eintreten würde. Das glauben wir nicht. Im Gegenteil, bei dem Mangel an Geld und W dadurch gesteigerten Zinsfuß, den wir nach dem Kriege haben werden, ist auch in dieser Beziehung eine Ver teuerung des ganzen Kohlenbergbaues dadurch zu er warten, daß die Grundbesitzer in großem Umfange von dieser Vorentschädigung Gebrauch machen werden. Nach all dem ist es zweifellos, daß wir es hier mit einem Gesetz zu tun haben, das nur mit dem Spiritusmonopol verglichen werden kann, das jetzt das Reich im Begriff ist einzufühcen. Auch dort sind die ungeheuren Sätze begründet worden mit dem Recht der Agrarier auf die Liebesgabe. Um die Interessen der Agrarier zu fördern, deswegen sind die Steuersätze in riesenhafter Höhe an gesetzt worden. In ganz derselben Weise wirkt das vorliegende Gesetz, es bedeutet die Einführung indirekter Steuern in Sachsen. Deshalb werden wir gegen das selbe stimmen. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch). Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch): Ich habe im Namen meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir dem Anträge der Deputation zustimmen. Dabei sind wir wohl geneigt, den Herren Vorrednern recht zu geben, die ihrem Bedauern darüber Ausdruck gegeben haben, daß am 16. Mai 1918 die Zweite Kammer in einigen Punkten von ihrem Stand- punkte hat abgehen müssen. (Zuruf des Abgeordneten Günther.) ES liegt aber auch im Wesen des Vereinigungsverfahrens, daß auf beiden Seiten unerfüllte Wünsche bestehen bleiben. Wenn wir uns trotzdem auf den Standpunkt stellen, daß wir in dem vorliegenden Gesetz eine gute Grundlage sehen, um den Grundgedanken, der in der Begründung zum Ausdruck kam und dem von allen Seiten zugestimmt worden ist, durchzuführen, dann glauben wir damit der Allgemeinheit am besten zu dienen. In der Entschädigungsfrage der Grundstückseigentümer nehmen wir, wie bekannt, grundsätzlich einen anderen Standpunkt ein als die Herren von der äußersten und alleräußersten Linken. Wenn ich mich zum Worte gemeldet habe, so ist das in der Hauptsache geschehen, um einem Aufsatze entgegen zutreten, der in einer vielgelesenen sächsischen Tageszeitung vor einigen Tagen gestanden hat und der geeignet ist, über das Verhallen der Zweiten Kammer im Vereini gungsverfahren in der Öffentlichkeit eine unrichtige Dar stellung zu geben. Zunächst enthält dieser Bericht schon eine tatsächliche Unrichtigkeit, da er die Höhe des Tonnen zinses falsch angibt. (Abgeordneter Günther: Zu niedrig!) Meine Herren! Wenn dann in dem Aufsatze die Er wartung ausgesprochen wird, daß die Zweite Kammer dem Kompromiß nicht beitreten werde und die Behaup tung aufgestellt wird, daß die Sozialdemokraten und die Fortschrittler gegen das Gesetz stimmen werden, dann ist das Unzutreffende des Berichts schon durch die soeben abgegebene Erklärung der genannten Fraktionen erwiesen. Über die Stellung der Konservativen und Nationalliberalen wird gesagt, daß diese im Lande Befremden auslösen müsse. Diese Stellungnahme wäre nach den Ausführungen in der Zweiten Kammer nicht zu erwarten gewesen. Vor allen Dingen hätte die Öffentlichkeit unter keinen Um ständen annehmen können, daß sich die Zweite Kammer mit der Vorentschädigung abfinden werde, nachdem ich im Namen des ganzen Hauses in ziemlich schroffer Form diese als unannehmbar bezeichnet hätte. Ich habe zunächst zu erklären, daß ich weder für das ganze Haus noch für meine Fraktion gesprochen habe, sondern lediglich in meiner Eigenschaft als Berichterstatter. Wenn man aber einen derartigen Bericht gibt, hätte man auch die hier dargelegten Gründe für die Stellungnahme hinzufügen müssen, nämlich daß der niedrige Zinsfuß in erster Linie für mich die Veranlassung war, mich der
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