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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
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II. K. 64. Srtzung, am 16. Mai 1918 2135 (Abgeordneter Nitzschke (Leutzschs.) Vorentschädigung gegenüber ablehnend zu verhalten. Ich habe darauf hingewiefen, daß bei einem Zinsfüße von 3 Prozent ein Wettrennen in bezug auf Antragstellung zur Erlangung dieser Vorentschädigung stattfinden würde und daß diese Anträge in ihrer Häufung von der Staats regierung gar nicht erledigt werden könnten. Ich habe hinzugefügt, daß ein höherer Zinsfuß diesen Anreiz für das Erhalten der Vorentschädigung wesentlich abmindern könnte. Nachdem nun im Vereinigungsverfahren erreicht worden ist, daß der Zinsfuß auf die gesetzliche Höhe ge bracht worden ist, fallen diese Bedenken bis zu einem gewissen Grade fort, und ich hätte meinen sollen, daß eine objektive Berichterstattung diese Tatsache im Berichte hätte erwähnen sollen. Wenn dann weiter gesagt wird, daß die nunmehrige Gestaltung der Förderabgabe nicht so ausgefallen wäre, wie das nach der hisherigen Haltung der Zweiten Kammer zu erwarten gewesen wäre, dann ist das gewiß bis zu einem gewissen Grade richtig; aber auch die Ver treter der Presse wissen doch, daß es noch kein Ver einigungsverfahren gegeben hat, in dem der eine Teil der Sieger war und der andere der Unterliegende, daß man immer auf der mittleren Linie sich nähergekommen ist. Wenn wir dann beobachten, daß die Erste Kammer M von ihrer Forderung in bezug auf die Förderabgabe um 60 Prozent zurückgegangen ist, und daß dabei die von der Zweiten Kammer in Aussicht genommene Staffelung ebenfalls noch in Wegfall kommt, so daß dieser Prozent satz sich noch vergrößert, so kann man nicht davon sprechen, daß die Zweite Kammer die auf sie gesetzten Erwar tungen enttäuscht hätte. Dann wird weiter darauf hingewiesen, daß das Über einkommen in mehrfacher Hinsicht nicht den Grundsätzen entspräche, die von seilen der Zweiten Kammer als For derungen der Gemeinnützigkeit aufgestellt worden wären. Nun werfe ich die Frage auf, ob man ein Gesetz scheitern lassen darf, um den baren Gegenwert für die Kohle, die selbst bei den jetzigen Kriegspreisen ungefähr nur '/z Pfennig beträgt, um den Bruchteil eines Pfennigs herunterzudrücken, wenn man weiß, daß beim Scheitern des Gesetzes der Spekulation Tür und Tor geöffnet wird und damit eine wesentliche Verteuerung der Kohle ein tritt. Das ist doch der Grund für unser Verhalten, und es ist anzuerkennen, wenn die Fortschrittler und die Sozialdemokraten diesen Grund ebenfalls gelten lassen. (Zuruf des Abgeordneten Günther: Wir haben es er wogen! — Abgeordneter Fleißner: Früher haben Sie ganz anders gesagt!) Ich erkenne (zur Fortschrittlichen Volkspartei gewendet) (O Ihre Haltung an. Bei Ihnen, Herr Abgeordneter Fleißner, kann ich nichts anerkennen, denn Sie lassen sich nicht belehren. Die linken Parteien haben dem von mir gezeichneten Gesichtspunkt Rechnung getragen und haben das Gesetz nicht scheitern lassen. Es liegt doch klar auf der Hand, daß in dem Augenblicke, in dem das Gesetz gescheitert wäre und die Verlängerung des Sperr gesetzes nach dem entschiedenen Widerspruch der Ersten Kammer nicht in Frage kam, eine Spekulation in Kohlen feldern eingesetzt hätte, die für unser ganzes wirtschaft liches Leben von viel einschneidenderer Bedeutung und größerer Belastung gewesen wäre als der Bruchteil eines Pfennigs, der nachgegeben worden ist. (Lebhaftes Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Wenn man sich auf diesen Standpunkt stellt, wird man die Beurteilung, die die Stellungnahme der Zweiten Kammer in diesem Aufsatze gefunden hat, als durchaus unangebracht bezeichnen müssen. (Bravo! in der Mitte.) Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter! Berichterstatter Abgeordneter vr. Böhme: Meine Herren! Nur wenige Bemerkungen zu dem Berichte. Herr Abgeordneter Schulze hat erklärt, daß in der vorliegen den Anlage in 8 35 der ursprüngliche Tonnenzins verdrei facht worden sei. Er hat sich da wohl geirrt. Es handelt sich um eine Verdoppelung von 1*/, auf 3 Pfennig. Ferner möchte ich dem noch widersprechen, was Herr Kollege Günther sagte. Er meinte, daß bei dem Kom promiß, das wir mit der Ersten Kammer geschlossen haben, wir uns nicht ganz in der Mitte getroffen hätten, sondern auf einem Standpunkte, der der Ersten Kammer entgegenkäme. Das ist nicht der Fall. Unsere Sätze, die Ihnen im Vereinigungsverfahren vorgeschlagen werden, bleiben noch unter der Hälfte. Ich bitte Sie, das nach zurechnen. Es ist sehr leicht nachzuprüfen. Im allgemeinen kann ich mich nur dem anschließen, was soeben der Herr Vorredner sagte. Ich meine, es wird zum Segen unseres Landes sein, daß wir, um die Allgemeinheit gegen die Spekulationsbestrebungen ge wisser Kreise zu schützen, in gemeinschaftlicher Arbeit mit der Regierung das Gesetz züstande bringen, und ich glaube, die Zweite Kammer hat das ihrige dazu getan, wenn auch ihre Wünsche, die zum Schutze der Allgemein heit noch weiter gingen, nicht voll befriedigt werden konnten. (Bravo! rechts.) 307*
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