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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
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1870 II. K. 56. Sitzung, am 6. Mai 1S1S ^Geheimer Nat l>n. Otto.) Lohnerhöhungen erreichen, zu Betrügereien übergehen. Damit würde das Gegenteil einer gesunden, einer ehr lichen Verhandlungsbasis geschaffen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhänge noch besonders betonen, daß die Lohnverhältnisse in den Eisenbahn werkstätten unter keinen Umständen so unzulänglich sind, daß die Arbeiter auch nur den geringsten Anlaß hätten, zu unlauteren Mitteln zu greifen. Ich berufe mich hier bei auf die Angaben auf Seite 50 des uns vorliegenden Deputationsberichtes; der Herr Minister hat diese Tabelle auch schon erwähnt. Sie können daraus entnehmen, daß in den Eisenbahnwerkstätten in den Monaten Januar und Februar d. I. recht gute Stundenlöhne erzielt wurden, nämlich durchschnittlich meist über 1 M., und zwar, um einzelne Fälle herauszunehmen, 1 M. 09 Pf., 1M. 11 Pf., 1 M. 25 Pf., 1 M. 36 Pf. und sogar 1 M. 45 Pf. Das ergibt bei 9 stündiger Arbeitszeit doch recht reichliche Verdienste. Dabei sind die Teuerungszulagen und die am 1. April d. I. zugebilligte 5prozentige Erhöhung der Stücklöhne noch nicht mitgerechnet. Nun ist heute vom Herrn Abgeordneten Müller noch der Besuch der Finanzdeputation in der Weikstätte Dresden- Friedrichstadt erwähnt worden, und daß das Ergebnis der Besichtigung das gewesen sei, daß sämtliche Angaben der Abgeordneten Wirth und Müller bestätigt worden seien. M Das ist nicht zutreffend, vielmehr ist in vieler Beziehung geradezu das Gegenteil nachgewiesen worden. Die beiden Herren sprachen z. B. den Wunsch aus, daß wir zwei Arbeiter- ausschußmitglieder hörten, und diesem Wunsche haben wir sehr gern entsprochen, weil wir gar nichts zu verheimlichen haben. Wir haben also mit der Finanzdeputation in ei^em Dienstraume die beiden Arbeiterausschußmitglieder angehört, und sie erzählten gewisse Sachen, die ich dann teilweise berichtigen mußte; einer von ihnen hat sich dann auch entschuldigt, weil er anerkennen mußte, daß seine Darstellungen zum Teil unrichtig waren. (Hört, hörtl rechts.) Dann fragte ich zur Ergänzung des Tatbestandes: Wie viel haben Sie denn Lohn, wieviel haben Sie Ein kommen? Da sagte uns der eine, er sei unverheiratet und hätte infolgedessen keine so hohe Teuerungszulage; trotzdem komme er auf über 4000 M. im Jahre. Der andere war verheiratet und hatte etwas über 4500 M. Bei beiden kamen selbstverständlich keine betrügerischen Handlungen in Frage. Wenn aber solche Löhne ver dient werden, so können doch die Werkstättenarbeiter nicht sagen: Wir müssen, um uns zu verbessern, Betrügereien verüben. (Sehr richtig! rechts.) Eine gesunde Beurteilung der hier in Frage stehenden Verhältnisse wird wohl sicher dazu führen, daß den Aus führungen und Angriffen der Herren Abgeordneten Wirth und Müller in ihrer Druckschrift die Sympathie des Hohen Hauses versagt bleibt. (Beifall.) Präsident: Zu einer persönlichen Bemerkung hat das Wort der Herr Abgeordnete Castan. Abgeordneter Castan: Meine Herren! Ich hatte im Verlaufe meiner Ausführungen gesagt, daß eine Petition deS Sächsischen Eisenbahnverbandes nicht eingegaugen sei. Es war das eine falsche Bemerkung; eS handelt sich um eine Petition der sächsischen Eisenbahnarbeiter. So ist sie bezeichnet in dem Berichte. Davon ist mir nichts bekannt. Sie ist auch nicht verteilt worden. Da gegen ist vom Sächsischen Eisenbahnverbande eine Petition eingegangen und auch verteilt worden. Diese bezieht sich aber nur auf eine Gruppe der Eisenbahnangestellten. Präsident: Zu einer persönlichen Bemerkung hat das Wort Herr Abgeordneter Wirth. Abgeordneter Wirth: Ich habe ums Wort ge beten nicht zu einer persönlichen Bemerkung. Präsident: Nachdem die Debatte geschlossen ist, kann ich Ihnen sonst das Wort nicht mehr erteilen. Abgeordneter Wirth: Gut, dann werde ich ge legentlich eines Punktes einer anderen Tagesordnung hierauf eingehen. Auf diese Art und Weise lasse ich mir das Wort nicht abschneiden. Präsident: Es ist nicht den Tatsachen entsprechend, daß Ihnen das Wort abgeschnitten wird. Es ist eine alte Regel, daß, wenn die Debatte geschlossen ist, das Wort nicht anders als zur Richtigstellung einer Tatsache oder zu einer persönlichen Bemerkung erteilt werden kann. Im übrigen möchte ich darauf verweisen, daß, wenn ein Streit über die Beschimpfung von Beamten hier ent standen ist, ich die betreffenden Herren darauf aufmerk sam machen muß, daß nach 8 14 der Landtagsordnung vorgeschrieben ist: „Wer öffentliche Beamte pflichtwidriger oder solcher Handlungen beschuldigt, welche geeignet sind, dieselben in der öffentlichen Meinung herabzusetzen, ist verpflichtet, auf Verlangen der Regierung die Tatsachen und den Namen der betreffenden Person dem Präsidenten zur weiteren Mitteilung an die Staatsregierung anzugeben." (Abgeordneter Günther: Eine lex imperfecta!) Das Schlußwort hat nun der Herr Berichterstatter.
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