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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,3
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028444Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028444Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028444Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll56. Sitzung 1807
- Protokoll57. Sitzung 1873
- Protokoll58. Sitzung 1903
- Protokoll59. Sitzung 1943
- Protokoll60. Sitzung 1979
- Protokoll61. Sitzung 2011
- Protokoll62. Sitzung 2069
- Protokoll63. Sitzung 2115
- Protokoll64. Sitzung 2125
- Protokoll65. Sitzung 2143
- Protokoll66. Sitzung 2149
- Protokoll67. Sitzung 2159
- Protokoll68. Sitzung 2163
- Protokoll69. Sitzung 2165
- Protokoll70. Sitzung 2181
- Protokoll71. Sitzung 2185
- Protokoll72. Sitzung 2227
- Protokoll73. Sitzung 2239
- Protokoll74. Sitzung 2249
- BandBand 1917/18,3 -
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(Berichterstatter Sekretär Koch.) antwortlich zu machen ist. Erblindungen nach Saloarsan- einspritzung scheinen überhaupt nie vorgekommen zu sein. Das Landes-Gesundheitsamt sah sich daher nicht in der Lage, sich zugunsten eines Verbots der Sal varsanbehandlung oder eines vorgeschlagenen Melde zwanges für Schädlichkeiten im Gefolge jener Behand lungsweise auszusprechen. So wichtig die Anzeigepflicht für die Bekämpfung der ansteckenden Krankheiten ist, im Falle einer Schädigung durch Salvarsan würde sie erfolglos bleiben; ein Verbot der Sälvarsanbehand- lung aber müsse in Anbetracht des voll anerkannten Nutzens, den sie bisher erbracht hat, bedauert werden." Dann ist über die Bekämpfung der Geschlechtskrank heiten auch eine Auskunft eingegangen. Bekanntlich wird diese Angelegenheit beim Reiche erwogen, die sächsische Regierung hat nur in einem Punkte eine Änderung des Gesetzentwurfes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten in Vorschlag gebracht, und dieser betrifft den 8 300 des Strafgesetzbuches. In dem betreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuches wird bestimmt, daß gewisse Personen- kceise, darunter auch Ärzte, Wundärzte, Hebammen, Apo theker sowie die Gehilfen dieser Personen sich strafbar machen, wenn sie unbefugt Privatgeheimnisse offenbaren. Die sächsische Regierung hat nun zu dem Entwürfe die Bestimmung beantragt, daß die Bestimmungen des 8 300 des Strafgesetzbuches Ny auf alle in Betracht kommenden Organe der Gesund heitsbehörden, Beratungsstellen usw. Anwendung zu finden haben, daß dagegen die Ärzte von der Schweige pflicht entbunden sein sollen, wenn die Offenbarung des Privatgeheimnisses zur Verhütung einer Gesund heitsschädigung anderer Personen nötig ist. Dann hatte ich noch über die Verbreitung und die Bekämpfung der Bartflechte um eine Auskunft gebeten. Diese Sache ist aber noch nicht völlig abgeschlossen, so daß also eine nähere Nachricht darüber hier nicht mit geteilt werden kann. Zu Kap. 53 habe ich in der Deputation erneut auf die üble Lage der Chemiker hinsichtlich ihrer Besoldung hingewiesen. Das ist ein Punkt, den wir bereits im vorvorigen Landtag behandelt haben, und zwar in einem für die Chemiker günstigen Sinne. Die Regierung hat selbst die schlechte Besoldung der Chemiker damals aner kannt, und nur durch den Krieg war eine Besserstellung verhindert worden. Nun hat der Krieg so lange gewährt, daß es wohl angebracht ist, erneut die Frage aufzuwerfen, ob man nicht trotz des Grundsatzes des Finanzministeriums doch in Ausnahmefällen eine Änderung in der Besoldungs ordnung herbeiführen sollte, wie es ja tatsächlich auch schon geschehen ist, nicht bloß früher im Frieden, sondern auch jetzt im Kriege. - Die betreffenden Chemiker gehören der 26. BesoldungS- lt gruppe an, in der die betreffenden Personen ein Anfangs gehalt von 2700 M. bekommen und ein Endgehalt von 4200 M. erreichen. Sie sind hier z. B. zusammengestellt mit den Hausinspektoren einiger hervorragender Anstalten. Nun ist allgemein anerkannt worden, daß doch die wissen schaftliche Tätigkeit und auch die Vorbildung der Chemi ker es angezeigt erscheinen lassen, sie in eine höhere Be soldungsgruppe zu bringen. Eine Gleichstellung mit den Hausinspektoren kann nicht gut erfolgen; bei diesen ist doch keine akademische Vorbildung nötig, und die Tätig keit kann doch wohl nicht als wissenschaftliche bezeichnet werden; so sehr wir diesen ihren Gehalt gönnen, so sehr ist es doch aber angebracht, die Chemiker in eine höhere Gruppe zu bringen. Deshalb hatte die Deputation sich auch entschlossen, der Kammer einen Antrag vorzulegen. Leider ist mir in der Hitze des Gefechts dieser Tage ein Versehen passiert: ich habe den Antrag nicht in die Druck sache aufnehmen lassen und muß nun das Versehen nach holen. Ich lege also dem Präsidium den betreffenden Antrag zu Kap. 53 vor. Er enthält nun folgende Fassung: Die Kammer wolle beschließen: In der Drucksache Nr. 268 unter Ziff. 2 als neuen Absatz unter «) einzufügen: Die Regierung zu ersuchen, daß die Chemiker ihrer Vorbildung und wissenschaftlichen Tätigkeit entsprechend in g, eine höhere Besoldungsgruppe eingereiht werden; die Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Be schlusse einzuladen. Weiter hatte ich das Hygienische Institut in Leipzig be sichtigt und besonders die für unser Kapitel in Frage kommenden Räume. Es wurde dort besonders geklagt, daß der Aufbewahrungsraum für die Chemikalien sich in Kellerräumen befinde und daß es angebracht sei, sie besser unterzubringen. Der Leiter der Anstalt sagte zn, er wolle einen größeren Saal zum Teil zur Verfügung stellen. Natürlich werden sich da einige Einbauten nötig machen. Ich bitte an dieser Stelle die Regierung, die betreffenden Einstellungen, wenn sie für den nächsten Etat kommen sollten, zu bewilligen. Dann endlich ist zu diesem Kapitel eine Petition eingegangen, und zwar von dem Zentralverband der Nahrungsmittelinteressenten in Leipzig. Diese Petition ist warm unterstützt von dem Meßamt für die Muster messen in Leipzig. Es handelt sich in diesen Eingaben um die Errichtung einer staatlichen Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel. Es ist bekannt, welche Bedeutung eine Voruntersuchung neu auftretender Nah rungsmittel für die Gesamtheit hat. Es wäre ange bracht, wenn diese, ehe sie auf den Markt gebracht werden, einer Untersuchungsstelle vorgelegt werden
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