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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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II. K. 17. Sitzung, c (Abgeordneter Biener.) (^) Von besonderer Wichtigkeit erscheint uns Ziff. 2 des Antrages, wonach rechtzeitig Maßnahmen getroffen wer den sollen durch Beschaffung von Hypotheken oder durch Hergabe ausreichender staatlicher Darlehen zu mäßigem Zinsfuß, um dem infolge der langen Kriegsdauer in Not geratenen Haus- und Grundbesitz wirtschaftlich wieder aufzuhelfen. Aus der Mitte der Hausbesitzer selbst ist fortwährend schon seit Jahren das Augenmerk der Staats regierung auf diesen Punkt gelenkt worden, freilich bisher noch mit sehr geringem Erfolg. Es ist uns bekannt, daß im Jahre 1916 eine Kredit briefanstalt Sächsischer Gemeinden ins Leben gerufen worden ist, welche im Jahre 1916 schon 260 Gemeinden umfaßte. Wahrscheinlich ist die Zahl noch größer ge worden. Auffällig ist dabei, daß bei dieser Kreditbrief anstalt Sächsischer Gemeinden die großen Stadtgemeinden fehlen. Ich kenne auch zum Teil die Gründe dafür. Einzelne Stadtgemeinden haben selbst Einrichtungen ge troffen, um an ihrem Teile in der gekennzeichneten Richtung zu wirken. Sie haben Maßnahmen in Aussicht gestellt oder auch schon eingeleitet. Ich möchte bei dieser Ge legenheit auf einen Vorgang zukommen, der meine Auf merksamkeit durchaus hervorgerufen hat, und zwar ein Vorgang, der sich in der bayerischen Haupt- und Residenz stadt München abgespielt hat. Man will dort nämlich (M zweitstellige Hypotheken mit öffentlich-rechtlicher Garantie versehen. Die Stadtgemeinde München hat in der letzten Zeit dadurch einen hochbedeutsamen Schritt für die Ent wicklung des nachstelligen Realkredits unternommen, und ich glaube, daß dieser Vorgang vielleicht auch Nach ahmung findet. Meines Erachtens verdient er diese. Der Sachverhalt in München ist der, daß die Stadt- gemeinde beschlossen hat, zurzeit für 3 Millionen Mark die Bürgschaft zu übernehmen für Gelder, die von einer Hypothekenbank an Hausbesitzer als zweite Hypotheken aus geliehen werden, und zwar handelt es sich dabei um so genannte Tilgungshypotheken. Ich bin der Meinung, es empfiehlt sich, wenn seitens der Königlichen Staats regierung die sächsischen Gemeinden — es wird sich hier bei wesentlich um die größeren handeln — auf diesen Vorgang in München aufmerksam gemacht werden. Viel leicht finden auch die sächsischen Großstädte Anlaß, diesem Verfahren in München nachzufolgen. Es ist dies ein beachtenswerter Versuch durch Zu sammenwirken von Stadtgemeinde, Hypothekenbank und organisiertem Grundbesitz den Schwierigkeiten beizukommen. Wenn es gelänge, auch in sächsischen Großstädten in gleicher Richtung zu wirken, so würde das meines Er achtens ein großer Erfolg sein. Freilich, nach den Er fahrungen, die die Stadt Chemnitz bei der geplanten II. K. (1 Abonnement.) am 21. Januar 1918 549 Gründung der Grundrenten- und Hypothekenanstalt ge- (0) macht hat, wobei es sich auch um die Hergabe zweiter Hypotheken oder richtiger ausgedrückt um eine Beleihung bis zu einer höheren Grenze gehandelt hat, habe ich aller dings wenig Hoffnung, denn das Vorgehen der Stadt Chemnitz hat nicht die Billigung der Königlichen Staats regierung gefunden, und so ist eben unsere Grundrenten- und Hypothekenanstalt heute auch noch ein Unternehmen auf dem Papier. Ich bedaure das noch einmal, daß der einmütigen Meinung der Stadt Chemnitz gegenüber die Königliche Staatsregierung trotz wiederholter Vorstellungen hart geblieben ist. Wenn nun Herr Ministerialdirektor vr. Roscher in seinen Ausführungen darauf hingewiesen hat, daß die Königliche Staatsregierung noch auf demselben Standpunkt stehe, wie er auf S. 6 des Berichtes Nr. 23 niedergelegt ist, so habe ich das insoweit zu bedauern, als in der Regierungs erklärung unter Ziff. 4 steht, daß die Königliche Regierung eine Schwierigkeit in der Beschaffung von erststelligen Hypotheken nicht anerkennen könne. Ich bin der Meinung: so liegt es eben doch nicht. Heute hat der Hausbesitzer Schwierigkeiten auch in der Beschaffung erster Hypotheken. Wenn ich auch gern zu gebe, daß die Schwierigkeiten natürlich größer sind, so weit es sich um die Beschaffung von zweitstelligen Hypo theken handelt, so will mir scheinen, als ob hier die o>) Königliche Staatsregierung mit den Tatsachen, wie sie wirklich vorhanden sind, doch nicht in der Fühlung steht, wie man es annehmen sollte. Es hat aus dem Grunde auch die Stellungnahme der Königlichen Staatsregierung in den Kreisen der Hausbesitzer insoweit kein Verständnis gefunden. Es wird meines Erachtens die Not zwingende Maßnahmen erfordern, um schwere Verluste zu verhüten, die nicht nur den einzelnen berühren, sondern in erheb lichem Maße auch die Gemeinden und den Staat. Es wird der Deputationsarbeit zu überlassen sein, ob in Verfolg des Antrages Drucksache Nr. 7 eine wesentliche Ab hilfe gefunden wird. Jedenfalls halten wir das Vorgehen unter Anwendung der Machtmittel und der wirtschaftlichen Kraft des Staates für dringend geboten. Ich möchte dem Wunsche Ausdruck geben, daß die Gesetzgebungsdeputation bei Beratung des Antrages Günther und Genossen etwas Brauchbares hervorbringen möchte. Vizepräsident Vr. Spietz: Die Debatte ist ge schlossen. Das Schlußwort hat der Herr Antragsteller. Abgeordneter Günther: Meine Herren! Nur wenige Worte! Der Herr Justizminister vr. Nagel meinte zu unserem Anträge, daß Ziff. 1 gewissermaßen als Moratorium aufgefaßt werden könne. So ungefähr lautete 79
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