(Abgeordneter Günther.) M es wohl. Wir sind anderer Ansicht. Wir verstehen unter Moratorium Zahlungsverzögerung. Das wird hier gar nicht verlangt in dem Sinne, wie es der Herr Minister auffaßte. Die Zinsen laufen fort und müssen gezahlt werden. Es steht darin: „soweit erhöhte Zinsrückstände nicht vorliegen." Die Voraussetzung muß die reguläre Zinszahlung sein, wenn die Schuldforderung nicht auf gekündigt werden soll innerhalb 3 Jahren. Ich versage mir bei der gegenwärtigen Sachlage, im einzelnen auf die Ausführungen der Herren der Königlichen Staatsregierung einzugehen. Es wird Sache der Gesetz- gebungsdeputation sein, darauf zuzukommen. Ich möchte betonen, wenn man den Wortlaut des Antrages Ziff. 1 in dem Sinne als Zahlungsaufschub aufzufassen gedenkt, so müßte die Bundesratsverordnung vom 8. Juni 1916 in ähnlichem Sinne aufgefaßt werden. Natürlich, der Richter kann nach freiem Ermessen dieselbe Frist wiederholt gewähren. Ich habe mich darauf vorbereitet, die ganze gesetzliche Materie heute zu besprechen. Das hätte zwei Stunden in Anspruch genommen. Ich habe bei der vorgerückten Zeit darauf verzichtet. Vielleicht gibt die Beratung in der Deputation die Möglichkeit, das wenigstens zum Teil nachzuholen, was heute nicht möglich war, auszuführen. Ich möchte noch gegenüber den Ausführungen des (L) Herrn Vertreters des Ministeriums des Innern betonen, daß von einer Bevorzugung eines einzelnen Standes keine Rede sein kann und sein soll, sondern daß wir die Sache, die wir wünschen, so auffassen, daß es sich um eine all gemeine Angelegenheit des ganzen Volkes handelt, denn auch die Mieter sind daran interessiert, welche Lasten der Hausbesitzer zu zahlen hat. Und wollen wir das Steigen der Wohnungsmieten verhüten — eine wichtige Frage sozialer Natur —, so müssen wir nach dieser Richtung hin Kautelen schaffen. (Bravo!) Vizepräsident vr. Spietzr Wir kommen zur Ab stimmung. Will die Kammer beschließen, den Antrag Drucksache Nr. 7 der Gesetzgebungs deputation zu überweisen? Einstimmig. Ich schließe die Sitzung. (Schluß der Sitzung 10 Uhr 54 Minuten abends.) Druck von B. G. Teubner in Dresden. Letzte Absendung zur Post: am 30. Januar 1918.