Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
n. K. 18. Sitzung, am 23. Januar 1918 595 (Abgeordneter Brodaus.) worden. Jetzt wurde ihm der Prozeß gemacht, weil er durch jene Meldung von einem „Verweis" eine falsche Anzeige an die Militärbehörde gerichtet habe. Es findet eine Verhandlung vor dem Bezirksschulinspektor und einem Regierungsamtmann statt, in der nach der Darstellung des Lehrers G. von dem Bezirksschulinspektor ihm zu gerufen worden ist: „Sie schänden die ganze Lehrer schaft!" Der Lehrer, der über diese unerhörte Beleidi gung sich beschwert hat, hat dann zu hören bekommen, der Bezirksschulinspektor habe nur gesagt: „Sie schädigen die ganze Lehrerschaft!" Er hat keinen Zeugen gehabt, er hatte zwei gegen sich, die Darstellung des Bezirks schulinspektors ist durch den Regierungsamtmann be stätigt worden, der sich vielleicht der Sache nicht genau erinnert hat. Dem ganzen Hergang nach ist es unwahr scheinlich, daß der Ausdruck „schädigen" gebraucht worden ist, denn er hätte keine rechte Erklärung. Daß der Aus druck „schänden" gebraucht worden ist, liegt viel näher. (Zustimmung links.) Die Anklage, daß G. eine falsche Meldung erstattet habe, hat man nicht aufrechterhalten können. Aber unter allen Umständen mußte dem Lehrer der Prozeß gemacht werden. Das Verfahren ging weiter, weil er sich bei dem eben erwähnten Verhör achtungswidrig benommen (N) habe. Ob er es getan hat, darüber kann ich auf Grund der Unterlagen, die ich habe, kein Urteil fällen. Er soll u. a. beim Hinausgehen die Tür laut zugeschlagen haben. Möglich wäre es schon, daß angesichts einer so ungeheuren Beleidigung, die dem Manne zugefügt worden ist, er in Erregung geraten ist und sich vielleicht nicht ganz korrekt verhalten hat. Ich will die Einzelheiten der Verhandlung, wie sie geschildert worden sind, nicht Vorbringen. Der Lehrer ist bestraft worden wegen achtungswidrigen Ver haltens. Er hat die Nichtigkeitsbeschwerde beim Kultus ministerium eingelegt. Ich weiß im Augenblicke nicht, ob die Nichtigkeitsbeschwerde, über die inzwischen sicher ent schieden worden ist, Erfolg gehabt hat. Wenn auch die Dienststrafe erlassen sein sollte, so bleibt doch eine Schädi gung des Lehrers zurück, die nicht im Interesse des Staates, der Gemeinde und der Schule liegt. (Sehr richtig!) Bei diesem Besserungsverfahren, wie es jetzt gestaltet ist, ist der Angeschuldigte in einer äußerst üblen Lage. Er kann sich nicht regelrecht verteidigen, er kann keinen Ver teidiger und Beistand mitbringen, er muß sich mitunter behandeln lassen, wie ein Verbrecher vom Richter nicht behandelt wird. (Zuruf links: Und das will viel sagen!) An vielen Beispielen ließe sich dartun, auf wie tönern nen Füßen das Lehrerrecht steht, wie mittelalterlich das Rechtsverfahren ist, das Lehrern gegenüber angewendet wird, wenn es sich um Disziplinierung handelt. Es ist nervenzerrüttend, demütigend und unwürdig zugleich, anders kann man das Verfahren nicht charakterisieren. (Sehr richtig! links.) Eine Reform hier eintreten zu lassen und dem Lehrer stande eine in jeder Beziehung würdige Stellung durch ein neues Schulgesetz einzuräumen, war längst eine Not wendigkeit. Die alsbaldige Vornahme der Reform ist zu einer Ehrenpflicht geworden durch das Geschehen dieses Krieges, in dem der Lehrerstand nicht nur die schwersten Blutopfer gebracht hat — über 1400 sächsische Lehrer sind bereits auf dem Felde der Ehre gefallen —, in dem er sich auch sonst in vorbildlicher, hervorragender Weise, wie durch den Herrn Kultusminister anerkannt worden ist, in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat. (Bravo!) Vizepräsident Frätzdorf: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rentsch. Abgeordneter Rentsch: Meine sehr geehrten Herren! Herr Abgeordneter vr. Seyfert hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, in seinen Ausführungen die Gründung von Erziehungsämtern in den Gemeinden angeregt und sich weiter dahin geäußert, jeder erziehliche Einfluß der Schule müsse gesichert bleiben, und Be freiungen der Fortbildungsschüler sollten auf das äußerste Maß beschränkt sein. Meine sehr geehrten Herren! Ich bekenne mich freudig zu diesen Worten und komme gleichzeitig auf die Aus führungen des Herrn Abgeordneten Nitzsche zurück, der in seiner Rede davon Notiz nahm, daß die Fortbildungs schüler nur infolge einer amtlichen Bescheinigung der be treffenden Kriegsindustrien von der FortbildungSschuIpflicht befreit werden könnten. Er sagte ferner in seinen Aus führungen, daß dieVerwahrlosung derJugend über hand nähme, die Durchlöcherung der Fortbildungsschul pflicht in dieser schweren Zeit sei überhaupt eine sehr bedenk liche, ernste Frage. Ich möchte Herrn Abgeordneten Nitzsche darauf Hinweisen, daß seine politischen Freunde früher gerade gegenteiliger Meinung waren, wenn von der rechten Seite dieses Hauses verlangt wurde, dagegen zu steuern, daß die Verwahrlosung der Jugend weiter um sich greife. Allgemein im Lande häufen sich die Klagen über eine durch die lange Kriegsdauer immer mehr in die Erscheinung tretende Unbotmäßigkeit der Jugend überhaupt und über die Erschwerung der Erziehung derselben. Wenn schon
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder