Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 20. Sitzung, am 28. Januar 1S18 610 (Präsident.) (^) (Nr. 116.) Antrag zum mündlichen Bericht der Finanzdeputation L über Tit. 39 des außerordentlichen Staatshaushaltsplanes für 1918/19, Bau von Werkstätten für die Fahrzeuge der Kraftwagenbetriebe (zweiter und letzter Teilbetrag) betreffend. (Nr. 117.) Antrag zum mündlichen Berichte der Rechenfchaftsdeputation zu Kap. 20 und 21 des Rechen schaftsberichts über den Staatshaushalt auf die Jahre 1914 und 1915, Direkte Steuern und Indirekte Abgaben be treffend. (Nr. 118.) Antrag zum mündlichen Berichte der Rechenschaftsdeputation zu Kap. 53, 53 a, 55, 56, 56a, 57 und 58 des Rechenschaftsberichts über den Staats haushalt auf die Jahre 1914 und 1915, den Geschäfts bereich des Ministeriums des Innern betreffend. Präsident: Sämtliche Anträge kommen zur Schluß beratung auf eine Tagesordnung. (Nr. 119.) Ständische Schrift über die Anträge 1. des Abgeordneten Brodauf und Genossen, die Überfüllung der Schnellzüge betreffend, und 2. des Abgeordneten Castan und Genossen, Fahrpreiszuschläge für Schnellzüge be treffend. Präsident: Liegt in der Kanzlei aus. (Nr. 120.) Protokollauszug der Ersten Kammer über Kap. 44 und 44 a des ordentlichen Staatshaushaltsplanes für 1918 und 1919, Akademie der bildenden Künste zu Dresden und Kunstzwccke im allgemeinen betreffend. (Nr. 121.) Protokollauszug der Ersten Kammer über D) Kap.2 des ordentlichen Staatshaushaltsplanes für 1918/19, Domänenverwaltung betreffend. Präsident: Beide Protokollauszüge kommen zu den Akten. (Nr. 122.) Königliches Dekret vom 16. Januar 1918, den Personen- und Besoldungsplan der Landes-Brand versicherungsanstalt auf die Jahre 1918 und 1919 be treffend. Präsident: Zur allgemeinen Vorberatung auf eine Tagesordnung. Entschuldigt sind für heute die Herren Abgeordneten Beda und vr. Zöphel wegen dringender Geschäfte. Herr Abgeordneter Richter bittet bis auf weiteres um Urlaub wegen Krankheit. Der Urlaub wird genehmigt. Wir treten in dieTagesordnung ein: 1. Allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abgeord neten Koch und Genossen, Beteiligung der Frauen an der Gemeindevertretung betreffend. (Drucksache Nr. 33.) Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Antrag steller zur Begründung des Antrages das Wort. Sekretär Koch: Meine Herren! Wir wollen mit dem in Drucksache Nr. 33 vorliegenden Anträge weder die Frage des Frauenwahlrechts aufrollen, noch viel weniger sie erledigen. Wir haben vielmehr lediglich die Absicht, M einem dringenden Bedürfnisse auf dem Gebiete der ge mischten Ausschüsse und der Hinzuziehung der Frauen in diese Ausschüsse abzuhelfen. Es hat sich ja nun seit den letzten Jahrzehnten die Stellung der Frau im allge meinen geändert, und zwar so, daß sie schon in verschiedenen Staaten sowohl zu den Gemeindevertretungen als auch zu den Parlamenten zugezogen worden sind. Und wir haben es ja erlebt, daß an den Friedensverhandlungen zu Brest-Litowsk ebenfalls eine Frau teilnimmt. — Man sieht also, daß es auch friedfertige Frauen gibt. (Heiterkeit.) Was die gemischten Ausschüsse und die Zuziehung der Frauen anbelangt, so haben wir im Jahre 1912 in der Beschlußfassung über die Sondervorschriften der Land gemeindeordnung beschlossen, daß in gewisse Ausschüsse der Gemeinden, die sich den Sondervorschriften unterstellt haben, auch Frauen hinzugezogen werden können. Diese Aus schüsse sind diejenigen, die die Angelegenheiten der Armen-, Kranken-, Waisen- und öffentlichen Gesundheitspflege so wie der Fürsorgeerziehung zu beraten haben. In diese können also Frauen ohne weiteres hinzugezogen werden. Aber gemischte Ausschüsse bestehen nicht in den übrigen Landgemeinden! In allen Landgemeinden müßten also nach unserem Wunsche zunächst derartige Ausschüsse über- Haupt zugelassen werden. Ebenso verhält es sich bei den kleineren und mittleren Städten, wo ebenfalls nicht ohne weiteres die Bildung gemischter Ausschüsse zulässig ist. Sie kann dort allerdings stattfinden, wenn es in dem Ortsgesetze ausdrücklich bestimmt worden ist. Wir wünschen, daß nun auch in diesen Städten, in den kleineren und mittleren Städten, die gemischten Ausschüsse ohne weiteres zulässig sind. Was die Landgemeinden betrifft, so ist ja auch in dem Kommentar von Michel ausgeführt worden, daß hier in anderer Beziehung die Bildung gemischter Aus- fchüsse unbedenklich ist, ja daß sogar auf Grund eines Dispenses bereits in mehreren Fällen die Bestellung solcher Ausschüsse zugelassen worden ist. Ich glaube also, daß hier irgendwelche Bedenken nicht bestehen, und natür lich müßte nun, schon um Einheitlichkeit mit den Land gemeinden, die sich den Sondervorschriften unterstellt haben, herbeizuführen, auch die Zulassung der Frauen erfolgen. Mehrfach ist nun Zweifel aufgctaucht, ob, wenn Frauen in diese Ausschüsse gewählt worden find, diesen nun auch das Stimmrecht zusteht. Nach dem Kommentar von Michel ist das ohne weiteres anzunehmen, wenn nicht das Gegen teil bestimmt ist.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder