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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(Vizepräsident Frätzdorf.) (^) Zu dieser Vorlage haben auch die großen Menschen verluste im Kriege geführt; das ist auch schon wieder holt ausgeführt und von dem Herrn Minister bestätigt worden. Ich vermisse aber in diesem Dekrete den Schutz für Schwangere und Wöchnerinnen. Er gehört nach meinem Dafürhalten unter allen Umständen dazu. Will man dem Kinde das Recht auf die Mutter bis zu einer gewissen Zeit gewähren, so muß notwendigerweise Schwangerenschutz und Wöchnerinnenschutz hiermit ver bunden sein. Ich möchte daher unsere Gesetzgebungs deputation schon hier bitten, den Gesetzentwurf zu er weitern. Männer der Wissenschaft und der Medizin haben sich mit. diesen Fragen beschäftigt und wiederholt betont, auch auf Kongressen, denen auch Vertreter der sächsischen Regierung beigewohnt haben, daß, wenn man diese Fragen lösen will, man bei den Schwangeren be ginnen muß. Das Kind muß schon einen entsprechenden Schutz im Mutterleibe genießen. Dazu ist vor allen Dingen eine entsprechende Ernährung der Schwangeren zu fordern und eine entsprechende Behandlung; auch die ledigen Schwangeren sollen den Schutz und die Hilfe finden, die notwendig ist, damit sie dem Erdenbürger unter Ver hältnissen das Leben geben können, die menschenwürdig genannt werden können. M Nach der Begründung dieses Gesetzentwurfes hat der Stifter auch nach dieser Richtung hin sehr bedeutsame Anregungen gegeben, wenngleich auch von ihm gesagt werden muß, daß er das Übel nicht vollständig an der Wurzel erfaßte. Das liegt eben daran, daß er in Ge sellschaftskreisen lebte, in denen ihm das ganze Elend nicht so auffällig wurde wie manchem von uns. Die schlechten sozialen Verhältnisse der Mütter hat Lingner im übrigen zum Teil ganz gut geschildert. Ich verweise der Kürze halber auf seine Darlegungen, die hier auf den Seiten 77, 84, 94 und 95 wiedergegeben sind. Wir haben uns, meine Herren, auch bei dieser Ge legenheit der Not der kinderreichen Familien zu erinnern. Heute, bei dem Verlangen nach Nachwuchs, bildet jeden falls die kinderreiche Familie nicht mehr den Gegenstand des Spottes, sondern man wird einer Mutter, die einer größeren Anzahl von gesunden Kindern das Leben gegeben hat, jedenfalls Achtung entgegenbringen, ihr keinerlei Unannehmlichkeiten bereiten, wie es des öfteren vorgekommen ist in einer Zeit, wo man die Geburt von Kindern armer Eltern als eine soziale Gefahr betrachtete, besonders in den Gemeinden, in denen man die Besorgnis hatte, die Leute schafften sich mehr Kinder an, als sie zu ernähren in der Lage wären. Kinderreichen Familien sollte zum mindesten geholfen werden durch Miet beihilfen, die es ihnen gestatten, eine entsprechende (0) Wohnung zu halten und zu bezahlen; Schulgeld freiheit, Steuererlasse müssen für sie gefordert werden, das ist das mindeste. Und wenn die Bezirksverbände auf dem Gebiete, das ihnen durch diese Vorlage eröffnet werden soll, tätig sind, so werden sie sich auch dieser Frage zuwenden müssen, und der Staat wird seine Hilfe nicht versagen dürfen. Es ist auch in der Begründung daraus hingewiesen, daß die Erstgeborenen meist besser daran sind als die später Geborenen; es ist oft ein Unglück für die später Geborenen, daß die Mutter ihnen nicht so zur Verfügung steht wie dem Erstge borenen, denn die sozialen Verhältnisse in der Familie werden von einem Kinde zum andern meist nur ver schlechtert. Deshalb müssen wesentliche Hilfen denjenigen Familien zuteil werden, die mit großer Kinderzahl ge segnet sind. Es muß auch die entsprechende Hilfe — ich sagte es schon — den unehelich Geborenen werden. Einen Unterschied zu machen in der Hilfe zwischen einem ehelichen und einem unehelichen Kinde, das wäre ein Standpunkt, der in dieses Zeitalter nicht mehr paßt. Die Frage der Kinderpflege ist auch ein Erziehungs problem, dem wir uns mehr zuwenden sollten. Man hat von anderer Seite, meiner Meinung nach mit Recht, Vorschläge dahingehend gemacht, daß die Mädchen in den letzten Schuljahren auch nach dieser Richtung hin ausge- D) bildet werden. Ich glaube, das ist ein guter Vorschlag, der beachtet werden sollte. Es erben sich ja falsche An schauungen über die Pflege von Mutter und Kind von Geschlecht zu Geschlecht fort; mit diesen alten Überliefe rungen, denen Tausende von Frauen und Kindern erliegen, muß endlich aufgeräumt werden. Es ist ja auch be kannt — darüber braucht man im Augenblick nicht viel Worte zu verlieren —, daß die Wohnungsfrage eine der wichtigsten ist, die auch hier mit hereinspielt. Wir wissen aus der Statistik, daß nicht nur die Kinder der Armen in frühem Alter in größerer Zahl sterben als die der Besitzenden, wir wissen auch, daß innerhalb einer Stadt in den verschiedenen Bezirken die Sterblichkeit ganz verschieden ist. Wir sehen z. B. in Dresden in Löbtau, in Cotta, in Dresden-Neustadt, in den Bezirken, wo die Arbeiterschaft in großen Mengen zusammengedrängt ist, eine weit größere Kindersterblichkeit als im Schweizer viertel oder Südviertel. Die Tuberkulosebekämpfung war in Sachsen bis vor kurzem relativ gut geregelt, und wir durften hoffen, daß bei den wenn auch geringen Mitteln, die uns zur Verfügung standen, durch die getroffenen Maßnahmen wesentliche Fortschritte gemacht wurden. Die Sterblich keit an Tuberkulose war nicht nur in Deutschland, son-
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