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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
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(PrLstdent.) L felder-Oberflächen, Braunkohlenwerk zuLeipnitz und Staatliche Braunkohlenwerke, sowie über Tit. 6 und 7 des außerordentlichen Staats haushaltsplanes auf die Jahre 1918 und 1919, Erwerbung von Kohlenfeldern, einschließlich Grundbesitz und der hiermit zusammenhängen den andere« Ausgaben (vierter Teilbetrag) und Vorarbeiten zur Aufschließung eines Grnbenseldes im Leipzig-Bornaer Braun kohlenrevier betreffend. (Drucksache Nr. 100.) Berichterstatter hierzu ist Herr Abgeordneter Frenzel. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Frenzel: Meine Herren! Kap.4, Kohlenfelder-Oberflächen, gibt Aus kunft über die gegenwärtige wirtschaftliche Verwertung der zwecks späteren Kohlenabbaues sür den Staat erworbenen Grundstücke. Im allgemeinen ist zu bemerken, daß der Betriebsüberschuß gegenüber dem letzten Haushaltsplan um 31800 M. niedriger veranschlagt worden ist. Dieser Umstand findet seine Begründung in dem um 58 700 M. höher veranschlagten Bauaufwand. Zu den Einnahmetiteln 1 und 2 ist eine „Übersicht L 1917" nach dem Stande vom 1. Juli 1917 eingegangen, die eine eingehende Zerfällung der Einnahmen darstellt und gleichzeitig über die Größenverhältnisse der in Staats besitz übergegangenen Kohlenfelder Auskunft gibt. Sie ist den Akten beigeheftet. Einige Deputationsmitglieder wünschten die Aufnahme der Endziffern dieser Übersicht in die „Erläuterungen". Nach Ansicht der Deputation würde eS genügen, wenn unter Zugrundelegung der „Übersicht L 1917" beispiels weise diesmal in den Erläuterungen bemerkt worden wäre, daß der Umfang der im Staatsbesitz befindlichen Kohlenfelder 4 208 üu 95,5 n beträgt und hiervon a) 3122 du 74,8 L für rund 345 300 M. (Tit. 1) ver pachtet sind, d) 510 da 20,7 n vom Staate mit einem auf 8 300 M. veranschlagten Ertrage (Tit. 2) bewirt schaftet werden und v) rund 576 da, deren Nutzungen erst in späteren Finanzzeiträumen auf den Staat übergehen. Nach den dem Berichterstatter seitens der Königlichen Staatsregierung eröffneten Mitteilungen ist zu erwarten, daß sie beim nächsten Haushaltsplan dieser Anregung entsprechen dürfte. Von einem Kammermitgliede ist dem Berichterstatter mit der Bitte um Weiterverfolgung der Angelegenheit folgende Anfrage unterbreitet worden: „Ist die Königliche Staatsregierung bereit, für die infolge des Kohlenabbaues landlos werdenden Feld- gärtner in der Gegend von Borna aus dem dortigen staatlichen Güterbesitz geeignete Felder rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit der dortige Feldgemüsebau nicht eingeht? Wie sind die Pachtverhältnisse auf dem dem Staate gehörigen Rittergute Bockwitz, das für etwaige pacht weise Landüberlassung an die Feldgärtner in erster Linie in Frage kommt?" Die Königliche StaatSregierung hat hierauf folgende Auskunft erteilt: „1. Im allgemeinen ist vorauszuschicken, daß nach der Auskunft, die der mit den Verhandlungen über Verpachtung der vom Staate in den Fluren Borna, Altstadt-Borna und Zugabe Rötha für den späteren Kohlenabbau erworbenen Grundstücke beauftragte Ver treter des Finanzministeriums von einigen dortigen Feldgärtnern und vom Stadtrat zu Borna auf Anfrage erhalten hat, für den Feldgemüsebau lediglich Ländereien von sehr guter Bodenbeschaffenheit in Frage kommen. Diese Ländereien müssen überdies der außer- vkdentlich mühseligen und zeitraubenden Bearbeitung und Pflege wegen von den Wohnstätten der Feldgärtner aus leicht erreichbar und deshalb der Stadt Borna und dem Dorfe Altstadt-Borna nahe gelegen sein. 2. Hiernach wird zunächst das im zweiten Absätze der Anfrage erwähnte, vom Staate schon an gekaufte Rittergut Bockwitz, das übrigens bis Ende Juni 1922 noch fest verpachtet ist, aller Voraussicht nach für den Feldgemüsebau überhaupt nicht in Betracht kommen, weil seine Zubehörungen gegenüber den dem Gemüsebau jetzt dienenden Ländereien fast durchgängig von weit geringerer Bodenbeschaffenheit sind und von den obenbezeichneten Wohnstätten der Feldgärtner ziemlich entfernt liegen. Aus diesen Gründen dienen weit ausgedehnte zwischen der Dorslage Altstadt-Borna und den Bockwitzer Rittergutsfluren gelegene Land flächen auch jetzt nur dem eigentlichen Landwirtschafts betriebe, nicht aber der Feldgärtnerei. Sollten gleichwohl die dortigen Feldgärtner ihnen geeignet erscheinende Flächen des Rittergutes Bockwitz für ihre Betriebe vom Staate später erpachten wollen, so würde daS Finanzministerium bei Neuverpachtung des Rittergutes vom 1. Juli 1922 ab auf solche Wünsche gern Rücksicht nehmen. ES würden dann die be treffenden Flächen an sie besonders verpachtet, mithin von der Verpachtung des Hauptbestandteiles des Ritter gutes von vornherein ausgeschlossen werden können. 3. In der Hauptsache werden aber aus den unter 1 erwähnten Gründen künftig für den Feldgemüsebau nur Grundstücke in den Fluren Borna, Altstadt-Borna und Zugabe Rötha verwendet werden können. In diesen Fluren hat jedoch der Staat bis jetzt die für einen Kohlenabbau in Betracht kommenden Grundstücke noch nicht sämtlich erworben. Die Entscheidung über den Beginn des Berg baues in jenen Fluren wird teils davon abhängen, inwieweit der beabsichtigte Ankauf eines geschlossenen Grubenfeldes in diesen Fluren gelingt, teils davon, ob etwa, nach Jnkraftreten des Gesetzes über das staat- 111*
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