Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,1
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028445Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028445Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028445Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 47
- Protokoll5. Sitzung 65
- Protokoll6. Sitzung 147
- Protokoll7. Sitzung 237
- Protokoll8. Sitzung 283
- Protokoll9. Sitzung 295
- Protokoll10. Sitzung 321
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 343
- Protokoll13. Sitzung 399
- Protokoll14. Sitzung 431
- Protokoll15. Sitzung 435
- Protokoll16. Sitzung 455
- Protokoll17. Sitzung 481
- Protokoll18. Sitzung 551
- Protokoll19. Sitzung 603
- Protokoll20. Sitzung 609
- Protokoll21. Sitzung 621
- Protokoll22. Sitzung 683
- Protokoll23. Sitzung 719
- Protokoll24. Sitzung 761
- Protokoll25. Sitzung 809
- Protokoll26. Sitzung 841
- Protokoll27. Sitzung 885
- BandBand 1917/18,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
(Staalömtnister v. Seydewitz.) (^) lionen Mark eingestellt werden konnten im wesentlichen infolge Erhöhung des DurchschnittSerlöseS für das Fest meter Derbholz auf 26 M. statt 20 M. im VorhauS- haltplan. Im weiteren möchte ich Ihre besondere Aufmerksamkeit darauf lenken, daß für Verzinsung der Staats- und Finanzhauptkassenschulden (Kap. 25) 4'/, Mil lionen Mark mehr zu veranschlagen waren. Hierin prägen sich so recht die Wirkungen des Krieges aus. Denn während an solchen Zinsen noch im Jahre 1912 26 Millionen Mark aufzuwenden waren, stieg der Schul dendienst bereits im Jahre 1915 auf 28 Millionen Mark. Im laufenden Jahre 1917 wird er sich auf rund 31 Millionen Mark belaufen, und im kommenden Finanz zeitraum 1918/19 mußten dafür rund 36 Millionen Mark eingestellt werden. Es ergibt sich sonach für die Zeit vom Kriegsbeginn bis Ende des nächsten Finanzzeit raums eine Mehrausgabe von 10 Millionen Mark, wo bei aber keine Gewähr dafür zu übernehmen ist, daß mit dieser Summe ausgekommen werden kann, da die Höhe der Aufwendungen zu Lasten des außerordentlichen Haus halts einschließlich der Ausgaben auf Grund von Aus gabevorbehalten aus früheren Haushalten jetzt noch nicht mit Sicherheit übersehen werden kann. Auch werden die Schuldzinsen dann noch weiter steigen, wenn die im M ordentlichen Haushalt eingestellten Einnahmen nicht er reicht oder die Ausgaben überschritten werden sollten, — eine Möglichkeit, die angesichts der außerordentlichen Steigerungen der Preise, die bei der Haushaltaufstellung keineswegs überall voll berücksichtigt werden konnten, keinesfalls ausgeschlossen ist. Schon jetzt steht z. B. fest, daß bei den Arbeiterlöhnen noch weitere Steigerungen eintreten werden, die im Haushalt noch nicht mit ver anschlagt worden sind. Die gesamten Staats- und Finanzhaupt kassenschulden, die sich Ende des Jahres 1915 auf rund 921 Millionen beliefen, werden annehmbar zu Ende des bevorstehenden Finanzzeitraumes, ungerechnet die für den Sonderhaushalt des staatlichen Elektrizitätsunter- nehmenS voraussichtlich aufzunehmenden Schulden, die Höhe von mindestens 1114 Millionen Mark erreichen. DaS außerordentlich starke Anwachsen des Zinsenbedarfs — von 1912 bis 1918, wie gesagt, um jährlich 10 Mil lionen Mark, ohne daß sich ein Ende dieser Bewegung zeigt, — führt uns eindringlich vor Augen, wie stark die Schuldenaufnahme in der Richtung der Belastung mit neuen laufenden Staatsausgaben wirkt. Läßt man das Steuerkapitel 20 außer Betracht und stellt Planentwurf gegen Planentwurf, so ergibt das Mehr der Zuschußkapitel vermindert um dar Mehr der Über schußkapitel eine Summe von 31V- Millionen Mark, die (0) somit den eigentlichen Fehlbetrag darstellt. Ehe ich auf die Frage der Deckung dieses Fehlbetrags eingehe, möchte ich betonen, daß es nur durch außer gewöhnliche Maßnahmen, die sich lediglich durch die in jetziger Kriegszeit noch vertretbare besondere Rücksichtnahme auf die Steuerzahler rechtfertigen lassen, möglich gewesen ist, den Fehlbetrag des ordentlichen Staatshaushalts auf die gedachte Summe von 31V, Millionen Mark herab zusetzen. Die Finanzverwaltung ist aus diesen Erwägungen von den Grundsätzen einer gesunden Finanzgebarung ab gewichen; ich muß aber mit aller Schärfe betonen, daß diese Abweichung nur als eine durch die Not der Zeit gerade noch zulässige und darum ganz vorübergehende Ausnahme anzusehen ist. So fehlt es zunächst auch in diesem Haushalt an dem sogenannten Extraordinarium bei der Staatseisenbahn verwaltung, das bekanntlich gewisse einmalige Ausgaben nicht zu Lasten des außerordentlichen Staatshaushalts, sondern im ordentlichen Haushalt deckte. Im weiteren enthält auch dieser außerordentliche HauS- haltplan unter den Titeln 2 und 3 wiederum erhebliche Mittel für Zuschüsse an Bezirksverbände und Gemeinden sowie für Unterstützungen an Erwerbslose, die an sich un bedingt in den ordentlichen Haushalt gehören. Im übrigen ist der Betrag dieser Titel von 26 V. Millionen Mark nur auf einen Zeitraum von 1V^ Jahr berechnet, während doch niemand eine Sicherheit dafür geben kann, daß diese Summe ausreichen wird. Denn wenn wir auch zuversichtlich hoffen, daß der Weltkrieg im Laufe des bevorstehenden Finanzzeitraums und vielleicht sogar in dessen erster Hälfte zu Ende geht, fo werden doch die Wirkungen des Krieges, wie schon angedeutet, voraussichtlich noch längere Zeit anhalten und zu weiteren Ausgaben in der hier gedachten Richtung zwingen. Noch mehr wird dies voraussichtlich von den im ordentlichen Staatshaushalt untergebrachten Ausgaben an Teuerungszulagen für Beamte, Geistliche, Lehrer und Arbeiter sowie von weiteren Kriegsausgaben gelten, für die der Einfachheit wegen gleicherweise zunächst in Kap. 110 Rücklagen eingestellt sind. Man hat sie ebenfalls nur auf 1Vi Jahr berechnet, obschon kein Zweifel darüber bestehen kann, daß diese Ausgaben auch im Falle eines baldigen Friedensschlusses zum allergrößten Teile noch weiter und bis zum Schluffe des FinanzplanS 1918/19 zu leisten sein werden, da aller Voraussicht nach nur auf ein allmähliches Zurückgehen der allgemeinen Teuerung zu rechnen ist. Wie der dann entstehende Ausfall zu decken sein wird, das bleibt eine offene Frage. Man wird somit 12*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder